Werbungskosten: Was kann ich steuerlich absetzen?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
20. Februar 2024
Lesedauer:
6 Minuten
Die schnelle Antwort

Welche Werbungskosten kann man absetzen?

Werbungskosten sind alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb Ihres Einkommens entstanden sind. Unter anderem fallen darunter:

  • Bewerbungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitszimmer
  • und noch einige andere mehr

Manchmal muss man zunächst Geld ausgeben, um Geld zu verdienen. Deshalb lässt das Finanzamt den Abzug von Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zu. Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie haben, um Ihre Einnahmen zu sichern. Zu den typischen Werbungskosten von Arbeitnehmer:innen gehören Ausgaben für Arbeitsmittel, Fachbücher, Fortbildungen oder Dienstreisen. Aber auch Renovierungskosten für eine vermietete Wohnung oder Betriebsausgaben können als Werbungskosten die Steuerlast verringern.

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Welche Kosten kann ich in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen?

Bei dem Ausfüllen der Steuererklärung dürfen Sie Werbungskosten jeweils bei der Einkunftsart (Lohn, Gehalt, Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung etc.) abziehen, bei der sie entstehen. Hier finden Sie die am häufigsten vorkommenden Arten von Werbungskosten.

Typische Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

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Typische Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Annoncen im Zusammenhang mit der Mietersuche
  • Beiträge zum Hausbesitzerverein
  • Erbbauzins
  • Erschließungs-/Anschlusskosten, z. B. Zinsen, Kosten einer Grundschuldbestellung
  • Finanzierungskosten (Zinsen, Kosten einer Grundschuldbestellung etc.)
  • Grundsteuer
  • Heizkosten
  • Gartenanlagen
  • Kabelanschluss (Aufwendungen für den Anschluss an das Breitbandkabel sind bei bestehenden Gebäuden als Reparaturen absetzbar)
  • Kontoführungsgebühr (pauschal 16 Euro je Objekt)
  • Mietvertragsformulare
  • Möbel
  • Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit Mietenden und Handwerker:innen, die Reparaturen unsachgemäß durchgeführt haben
  • Reparaturen
  • SAT-Schüssel (Aufwendungen für die Anbringung einer SAT-Anlage sind bei bestehenden Gebäuden als Reparaturen abzugsfähig)
  • Verwaltungskosten, z. B. Kosten für Schriftverkehr und Telefonate mit Mietenden
  • Wasser (Kosten für Entwässerung)
  • Vermietung/Immobilien

Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Werbungskosten für Kapitaleinnahmen sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen abzugsfähig.

Der Grund: In den meisten Fällen unterliegen Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungssteuer (25 %) und nicht mehr dem individuellen Einkommensteuertarif. Mit dem Sparerpauschbetrag sind alle Werbungskosten im Zusammenhang mit dieser Einkunftsart abgegolten.

Welche Voraussetzungen müssen für den Abzug von Werbungskosten in der Steuererklärung erfüllt sein?

Diese Grundregeln gelten, damit Sie Werbungskosten in der Steuererklärung abziehen und damit Ihre Steuer mindern können:

  • Die Werbungskosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sehr viele Aufwendungen sind zum Teil beruflich, zum Teil privat veranlasst. Steuerlich spricht man dann von einer "gemischten Veranlassung". Auch bei solchen Aufwendungen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Werbungskostenabzug (zumindest anteilig) möglich, und zwar wenn der beruflich veranlasste Anteil der Werbungskosten erkennbar und nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
  • Auch vorab entstandene Werbungskosten können Sie unter bestimmten Umständen geltend machen, z. B. Bewerbungskosten.
  • Auch Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, dürfen Sie abziehen (z. B. für eine Bewerbung, die zu keiner Anstellung geführt hat).
  • Werbungskosten werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem Sie sie bezahlen, hier gilt das sogenannte Abflussprinzip. Ausnahme: Bei Gegenständen, die Sie mehrere Jahre nutzen, wie zum Beispiel Möbel, kommt es zu einer Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer des Gegenstands (siehe auch Abschreibungen/Anschaffungs- und Herstellkosten).
  • Übersteigen die Werbungskosten die Summe der Einnahmen, kommt es zu einem Verlust. Das kann z. B. bei einer Großreparatur bei einem Mietwohngrundstück passieren.

Achtung: Ohne Beleg kein Werbungskostenabzug Für Angestellte gilt grundsätzlich: Ohne Beleg kein Werbungskostenabzug! Dagegen ist es im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften nicht üblich, der Steuererklärung Belege beizulegen. Ausnahme: Reparaturaufwendungen in großem Umfang.

In welcher Höhe darf ich Werbungskosten in der Steuererklärung abziehen?

Für Werbungskosten gibt es bestimmte Pauschbeträge und Pauschalen, die Sie auf jeden Fall abziehen dürfen - selbst dann, wenn Sie keine Ausgaben hatten. Ein pauschaler Abzug der Werbungskosten lohnt sich immer dann, wenn die Pauschbeträge/Pauschalen höher sind als Ihre tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Liegen Ihre Ausgaben für Werbungskosten oberhalb der Pauschbeträge bzw. Pauschalen, können Sie diese höheren Kosten geltend machen. Dann müssen Sie die Ausgaben aber konkret nachweisen, also Belege zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung einreichen.

Werbungskostenpauschbetrag

Soweit nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden, erhalten Sie automatisch folgende Werbungskostenpauschbeträge:

  • Angestellte mit Lohnsteuerkarte unabhängig von der Beschäftigungsdauer und der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse: Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 Euro.
  • Wenn Sie eine Rente, Pension oder Unterhaltszahlungen erhalten: 102 Euro

Pauschbeträge dürfen allerdings nicht zu negativen Einkünften führen.

Energie-EntlastungspaketKurzer Rückblick: Die Ampel-Koalition reagierte im Februar 2022 auf die explodierenden Energiepreise. Daher stieg der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1.1.2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro. Im Steuerjahr 2023 wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag erneut erhöht auf 1.230 Euro.

Pauschalen bei Werbungskosten

Grundsätzlich können Sie nur tatsächliche Aufwendungen, die Sie nachweisen können bzw. die glaubhaft sind, als Werbungskosten abziehen. Im Einzelfall lässt das Finanzamt aber auch pauschale Abzüge zu, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden. Sind die Werbungskosten als Angestellte beispielsweise höher als die Arbeitnehmerpauschale, akzeptiert das Finanzamt einen pauschalen Abzug von 110 Euro für Arbeitsmittel und 16 Euro für Kontoführungsgebühren.

Pauschale Betriebsausgaben (BA)

Bestimmte Berufsgruppen können einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Anspruch nehmen. Trotzdem können Sie natürlich höhere Betriebsausgaben nachweisen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Für jedes vermietete Haus bzw. jede Eigentumswohnung können Sie pauschal 16 Euro Bankgebühren absetzen. Für Verwaltungskosten, z. B. für Fahrten zum Mietwohngrundstück im Zusammenhang mit Reparaturen, können Sie pauschal 50 Euro abziehen.

Geben Sie einfach hier Ihre absetzbaren Ausgaben ein und erfahren Sie, wie viel Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung zurückbekommen können. (Angaben ohne Gewähr.)


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