
Welche Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare gibt es?
Verheiratete Arbeitnehmer:innen und solche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen:
- Steuerklassenkombination 4/4
- Steuerklassenkombination 3/5
- Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor
Die Steuerklasse entscheidet maßgeblich darüber, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie bei der Verteilung der Steuerklassen mehrere Wahlmöglichkeiten und können so die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen. Dieser Steuerklassenrechner unterstützt Sie dabei, die für Sie günstigste Steuerklassenkombination zu finden.
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.
Günstigste Steuerklassenkombination berechnen
Wie nutze ich den Steuerklassenrechner?
Der Steuerklassenrechner nutzt - je nach Steuerklassenkombination eines Ehepaares - andere Regeln für die Berechnung der Lohnsteuernachzahlung bzw. Erstattung am Jahresende.
Auf Basis Ihrer Eingaben errechnet Ihnen der Steuerklassenrechner, wer (über das Jahr verteilt) wie viel Lohnsteuer zahlen muss und wie hoch die Lohnsteuernachzahlung bzw. Erstattung insgesamt am Jahresende in der jeweiligen Steuerklassenkombination sein wird.
Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die für Ihre Bedürfnisse beste Steuerklassenkombination zu wählen.
Hintergrundwissen zum Steuerklassenrechner
Bei Zusammenveranlagung von Ehepartner:innen fasst das Finanzamt in der Jahressteuererklärung die Einkünfte der beiden Eheleute sowie die diversen Freibeträge und Pauschalen zusammen.
Bei den monatlichen Lohnsteuerabzügen ist das nicht der Fall, weshalb es hier zu unrichtigen Lohnsteuerabzügen kommen kann.
Als Steuerzahler:in haben Sie mehrere Möglichkeiten, mit dieser steuerlichen Ungenauigkeit umzugehen:
- Sie geben eine Steuererklärung am Jahresende bzw. im Folgejahr ab; in diesem Fall gewähren Sie dem Finanzamt zwar einen zinslosen Kredit (weil Sie während des Jahres i.d. Regel zu viel Lohnsteuer zahlen), können sich das Geld aber problemlos mit der Steuererklärung zurückholen und sich dann über eine hübsche Erstattung freuen.
- Sie justieren Ihre steuerlichen Daten so präzise wie möglich und vermeiden damit Ungenauigkeiten bei den monatlichen Lohnsteuerabzügen; das tun Sie, indem Sie die Wahl der Steuerklassen (in diesem Fall die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor) und die Eintragung Ihrer persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. individuelle Freibeträge) dem Finanzamt (elektronisch über ELStAM) so umfassend wie möglich mitteilen.
- Sie nutzen die Wahlmöglichkeiten bei der Kombination der Steuerklassen gezielt für die Gestaltung Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Für diesen Fall berechnet Ihnen dieser Steuerklassenrechner für jede Steuerklassenkombination, wie viel Lohnsteuer Sie am Jahresende nachzahlen müssen bzw. vom Finanzamt erstattet bekommen.
Welche Steuerklassen-Kombinationen sind für Ehepaare möglich?
Verheiratete und gleichgeschlechtliche Arbeitnehmer:innen (eingetragene Lebenspartnerschaft) haben die Wahl zwischen 3 Steuerklassenkombinationen:
Steuerklassenkombination 4/4
Das ist die Standardkombination, die den Eheleuten durch das Finanzamt automatisch zugewiesen wird. Sollten Sie lediglich Einkünfte als angestellte:r Arbeitnehmer:in erziehlen, sind Sie am Jahresende nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sie müssen also nichts weiter tun.
Steuerklassenkombination 3/5
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor
Auch hier besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zum Jahresende. Sie wollen genauer wissen, was hinter den Steuerklassenkombinationen steckt und herausfinden, warum welche Kombination für Sie die günstigste ist: Dann lesen Sie unseren detaillierten Artikel zum Thema Steuerklassenwahl.
Ausblick: Die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare gibt es ab 2030 nicht mehr
Ende Juli 2024 hat die Bundesregierung das Aus der Steuerklassen 3 und 5 ab dem Jahr 2030 beschlossen. Ab 2030 soll dann automatisch Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gelten - mit dem Ziel, eine gerechtere Lohnsteuerverteilung zu erreichen.