
Welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es?
Verheiratete Arbeitnehmer und solche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen:
- Steuerklassenkombination IV/IV.
- Steuerklassenkombination III/V.
- Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor.
Die Steuerklasse entscheidet maßgeblich darüber, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie bei der Verteilung der Steuerklassen mehrere Wahlmöglichkeiten und können so die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer beeinflussen. Dieser Steuerklassenrechner unterstützt Sie dabei, die für Sie günstigste Steuerklassenkombination zu finden.
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.
Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint.
Günstigste Steuerklassenkombination berechnen
Wie nutze ich den Steuerklassenrechner?
Der Steuerklassenrechner nutzt - je nach Steuerklassenkombination innerhalb eines Ehepaares - andere Regeln für die Berechnung der Lohnsteuernachzahlung bzw. Erstattung am Jahresende.
Auf Basis Ihrer Eingaben errechnet Ihnen der Steuerklassenrechner, wer (über das Jahr verteilt) wie viel Lohnsteuer zahlen muss, und wie hoch die Lohnsteuernachzahlung bzw. Erstattung insgesamt am Jahresende in der jeweiligen Steuerklassenkombination sein wird.
Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die für Ihre Wünsche beste Steuerklassenkombination zu wählen.
Hintergrundwissen zum Steuerklassenrechner
Bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern fasst das Finanzamt in der Jahressteuererklärung v. a. die Einkommen der beiden Partner, aber auch die diversen Freibeträge und Pauschalen zusammen.
Bei den monatlichen Lohnsteuerabzügen ist das nicht der Fall, weshalb es hier zu unberechtigt hohen (beim besser verdienenden Partner) oder auch niedrigen (beim schlechter verdienenden) Lohnsteuerabzügen kommen kann.
Als Steuerzahler haben Sie mehrere Möglichkeiten, mit dieser steuerliche Ungenauigkeit umzugehen:
- Sie geben eine Steuererklärung am Jahresende bzw. im Folgejahr ab; in diesem Fall gewähren Sie dem Finanzamt zwar einen zinslosen Kredit (weil Sie während des Jahres i.d. Regel zu viel Lohnsteuer zahlen), können sich das Geld aber problemlos mit der Steuererklärung zurückholen und sich dann über eine hübsche Erstattung freuen.
- Sie justieren Ihre steuerlichen Daten so präzise wie möglich und vermeiden damit Ungenauigkeiten bei den monatlichen Lohnsteuerabzügen; das tun Sie, indem Sie die Wahl der Steuerklassen (in diesem Fall die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor) und die Eintragung Ihrer persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. individuelle Freibeträge) dem Finanzamt (früher auf der Lohnsteuerkarte, heute über ELStAM) so umfassend wie möglich mitteilen.
- Sie nutzen die Wahlmöglichkeiten bei der Kombination der Steuerklassen gezielt für die Gestaltung Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Für diesen Fall berechnet Ihnen dieser Steuerklassenrechner für jede Steuerklassenkombination, wie viel Lohnsteuer Sie am Jahresende nachzahlen müssen bzw. vom Finanzamt erstattet bekommen.
Diese Steuerklassenkombinationsmöglichkeiten gibt es bei Ehepartnern
Verheiratete und gleichgeschlechtliche Arbeitnehmer (eingetragene Lebenspartnerschaft) haben die Wahl zwischen 3 Steuerklassenkombinationen:
Steuerklassenkombination IV/IV. Wenn Sie nicht aktiv werden, ist das die Steuerklassenkombination, die das Finanzamt Verheirateten zuweist. Bei dieser Kombination wird allerdings nur dann die "richtige" Lohnsteuer einbehalten, wenn beide Partner gleich viel verdienen. Andernfalls sollten Sie am Jahresende in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben, sonst schenken Sie dem Finanzamt zu viel abgeführte Lohnsteuer.
Steuerklassenkombination III/V. Hier nimmt ein Ehepartner die Steuerklasse III (i. d. R. der mit dem höheren Einkommen), der andere wählt die Steuerklasse V. Bei dieser Kombination wird i. d. R. dann monatliche Lohnsteuer in der richtigen Höhe abgezogen, wenn der Partner mit Steuerklasse III etwa 60 % des gemeinsamen Bruttogehalts erhält. Verdient ein Partner deutlich mehr als 60 % des gemeinsamen Bruttogehalts (z. B. bei Alleinverdienern), erhalten Sie faktisch einen zinslosen Kredit vom Finanzamt, weil Ihnen monatlich deutlich weniger Lohnsteuer abgezogen wird, als rechnerisch richtig wäre. Aber Achtung: Diesen "Kredit" holt sich das Finanzamt in Form einer Steuernachzahlung am Jahresende zurück.
Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor. Bei dieser Steuerklassenkombination wird bereits bei der monatlich abgeführten Lohnsteuer die Zusammenveranlagung über einen Faktor berücksichtigt. Sie ist daher deutlich präziser als die beiden anderen Kombinationsmöglichkeiten.
Achtung: Pflichtveranlagung Während das Finanzamt bei der Steuerklassenkombination IV/IV keine Steuererklärung am Jahresende von Ihnen erwartet, sind Sie bei allen anderen Steuerklassenkombinationen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung).