Steuerklassen, Steuerklassenkombinationen und Steuerklassenwechsel

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
06. April 2022
Lesedauer:
8 Minuten

Ihre Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber ans Finanzamt abführt. Als Steuerzahler können Sie dabei ein Wörtchen mitreden – und zwar, indem Sie Ihre Steuerklasse wechseln. Das geht in bestimmten Fällen und lohnt sich vor allem für frisch Verheiratete. Aber auch wenn ein Partner in Ruhestand geht oder deutlich mehr bzw. weniger verdient als bisher stellt sich die Frage: Welche Steuerklasse ist die beste? Auf dieser Seite erfahren Sie alles zur Steuerklassenwahl, dem Steuerklassenwechsel und wie Sie die optimale Steuerklasse wählen.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.

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Wofür gibt es Lohnsteuerklassen?

Bei Arbeitnehmern richtet sich der Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse. Der Arbeitgeber muss bei jeder Lohnabrechnung diese Steuern von Bruttoarbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Allerdings werden die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen und dementsprechend fällt der Nettolohn höher aus. Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich durch verschiedene Freibeträge und Pauschalen abhängig von der Lebens- und Erwerbssituation. So wird zum Beispiel eine zweite Erwerbstätigkeit voll besteuert, während ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kindern und Freibeträgen profitieren kann. 

Diese Steuerklassen gibt es

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Vereinfacht erklärt finden sich in

  • Steuerklasse I: alleinstehende Arbeitnehmer.
  • Steuerklasse II: Alleinstehende mit Kind.
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner keinen oder relativ wenig Arbeitslohn bezieht.
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer, die beide Arbeitslohn in ähnlicher Höhe beziehen.
  • Steuerklasse V: verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner die Eintragung in III gewählt hat.
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer, die Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern beziehen.

 

Dazu kommt noch die Steuerklasse IV mit Faktor. Sie berücksichtigt die Lohnunterschiede zwischen zwei Ehepartnern etwas besser als die "normale" Steuerklasse IV.

Kann ich mit der Wahl der Lohnsteuerklasse Steuern sparen?

Ja und Nein. Die meisten Lohnsteuerklassen mitsamt ihren eventuellen Freibeträgen werden zugeordnet, ohne dass eine Wahlfreiheit besteht. So fällt eine zweite Erwerbstätigkeit immer in die Lohnsteuerklasse VI. Verheiratete Paare haben jedoch grundsätzlich die Wahl zwischen die Lohnsteuerklassen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktorverfahren. Steuern lassen sich dadurch sparen, dass man eine Einkommensteuererklärung abgibt. Häufig zahlen Ehepaare zu viel Steuern, das gilt gerade bei großen Einkommensunterschieden der Ehepartner. Die zu viel gezahlten Steuern erhalten Sie mit dem Steuerausgleich nach einer Einkommensteuererklärung zurück.

Mit anderen Worten: Selbst wenn Sie sich als Ehepaar für eine ungünstige Steuerklassenkombination entscheiden, können Sie dies problemlos in Ihrer Einkommensteuererklärung korrigieren und eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Sie haben dem Finanzamt dann lediglich einen zinslosen Kredit gewährt. Wer seine Lohnsteuerklasse gut wählt, hat allerdings monatlich mehr netto im eigenen Portemonnaie und muss nicht auf den Steuerausgleich warten. Nutzen Sie unseren Steuerklassenrechner um sofort die optimale Kombination der möglichen Steuerklassen zur ermitteln.

Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich

Wer nicht die optimale Steuerklassenkombination gewählt hat, zahlt deswegen nicht mehr Steuern. Die übers Jahr einbehaltene Lohnsteuer ist nur eine "Vorauszahlung" - abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr. Und dann kann können sich die, die zu viel versteuert haben, auf eine Steuererstattung freuen.

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Steuerklassenwechsel - bis wann?

Früher konnte die Steuerklasse nur einmal innerhalb eines Veranlagungszeitraumes und spätestens bis zum 30. November gewechselt werden.

Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr und ohne Einschränkungen möglich.

Es lohnt sich aber weiterhin, darauf zu achten, dass der Änderungsantrag bis zum 30 November beim Amt eingeht. Denn nur dann wird er noch für das laufende Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Vorteile durch die richtige Wahl der Steuerklasse

In den Steuerklassen I, II und VI besteht keine Wahlfreiheit. Die Zugehörigkeit zu ihnen ist durch die familiären bzw. beruflichen Verhältnisse vorgegeben.

Bei den Steuerklassen III, IV und V - also bei Veheirateten und Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - kann eine geschickte Steuerklassenwahl jedoch Vorteile bieten. Welche Steuerklasse am günstigsten ist, hängt von den persönlichen (Einkommens-) Verhältnissen ab. Die Steuerklassenkombination hat Auswirkungen auf die Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, ElterngeldPlus und die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit. So richtet sich zum Beispiel die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Steuerklasse am 1. Januar.

Steuerklassenkombinationen

Wenn beide Partner Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen beziehen, spielt die Kombination der Steuerklassen eine Rolle. Bei ähnlichen Einkünften sind meist beide Partner in Steuerklasse IV. Gibt es größere Unterschiede, lassen sich Steuerfreibeträge mit der Kombination III/V besser nutzen.

Ehepaare, sowie umgekehrt auch sich trennende Ehepaare, haben hierbei die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen. Gerade für frische Ehepaare lässt sich durch einen schnellen Vergleich ermitteln, welche Steuerklasse für sie jeweils optimal ist. Ein arbeitendes Ehepaar wird grundsätzlich gemeinsam besteuert. Allerdings kann beim Lohnsteuerabzug eines Arbeitnehmers nur dessen eigener Arbeitslohn zugrunde gelegt werden, nicht das der Familie insgesamt.

Die Arbeitslöhne beider Ehepartner können erst bei Jahresende zusammengeführt werden. Deshalb kommt es vor, dass im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Um diese Abweichung von der tatsächlichen Steuerpflicht so gering wie möglich zu halten und das Nettogehalt zu steigern bietet sich frühzeitig die Wahl der optimalen Steuerklasse an.

Steuerklassenkombinationen für Ehepaare

Ein arbeitendes Ehepaar kann zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen:

  • Die Steuerklassenkombination IV/IV ist für Ehepaare interessant, in der beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen. 
  • Die Steuerklassenkombination III/V ist für Ehepaare interessant, wenn das Einkommen des Ehepartners mit der Steuerklasse III um mehr als 40 Prozent die Bruttobezüge des anderen Ehepartners übersteigt. Bei dieser Kombination sind die Ehepartner verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. 

 

Alternativ zur Steuerklassenkombinationen III/V können Sie für den Lohnsteuerabzug das Faktorverfahren wählen, doch dazu später mehr. Der Spareffekt kann sogar noch über die tatsächlichen Eingesparten Steuern hinausgehen, wie es unser Beispiel-Ehepaar Mustermann durch einen Steuerklassenwechseltut. Denn die Wahl der Steuerklasse beeinflusst zusätzlich auch die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

Das bedeutet, dass Ehepaare mit der Wahl der Steuerklassen nicht nur ihr monatliches Nettogehalt beeinflussen, sondern auch die Summe, die Partner erhalten, die arbeitslos werden, in Mutterschaft gehen, länger krank sind oder nach dem Altersteilzeitgesetz arbeiten. Auch für Selbstständige und in Bezug auf die Absetzung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern von A wie Auto bis Z wie Zeitungsabo kann die Wahl der Steuerklasse Auswirkungen haben

Wenn Sie sich mit der optimalen Wahl ihrer Steuerklasse beschäftigen wollen, so stellen sich ihnen folgend einige Fragen:

  • Was haben die einzelnen Steuerklassen zu bedeuten?
  • Wie finde ich die für mich relevanten Angaben auf dem LohnsteuertabellenWas ist für mein/unsere Einkommen die optimale Wahl der Steuerklassen?
  • Wie, bei wem und wann kann ich die Steuerklasse wechseln?
  • Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf die Lohnsteuerklasse?
  • Was muss ich sonst noch beachten?

Berechnen Sie Ihre optimale Steuerklassenkombination

So nutzen Sie den Steuerklassenrechner

Der Steuerklassenrechner nutzt - je nach Steuerklassenkombination innerhalb eines Ehepaares - andere Regeln für die Berechnung der Lohnsteuernachzahlung bzw. Erstattung am Jahresende.

Auf Basis Ihrer Eingaben errechnet Ihnen der Steuerklassenrechner, wer (über das Jahr verteilt) wie viel Lohnsteuer zahlen muss, und wie hoch die Lohnsteuernachzahlung bzw. Erstattung insgesamt am Jahresende in der jeweiligen Steuerklassenkombination sein wird.

Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die für Ihre Wünsche beste Steuerklassenkombination zu wählen.

Was ist besser: IV/IV oder III/V?

Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die Frage lässt sich letzten Endes nur nach Ihren persönlichen Verhältnissen entscheiden. Möchten Sie erreichen, dass Ihnen im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer einbehalten wird, prüfen Sie, bei welcher Steuerklassenkombination sich in Ihrem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt. Der Steuerrechner auf dieser Seite hilft Ihnen, Ihre Lohnsteuerpflicht zu ermitteln.

Durch die Steuerklassenwahl können Sie auch darauf Einfluss nehmen, ob sich nach Ablauf des Jahres eine Steuererstattung oder Steuernachzahlung ergibt. Bei der Steuerklassenkombination III/V besteht die Pflicht zur Steuererklärung, wobei zu wenig oder zu viel gezahlte Steuern ausgeglichen werden. 

Was nützt das Faktorverfahren bei der Lohnsteuerklasse IV?

Die Lohnsteuerverteilung zwischen den Ehepartnern entspricht mittels des Faktorverfahrens der familien-rechtlichen Verteilung der Steuerlast der Ehegatten. Hauptsächlich können aber mit der Wahl des Faktorverfahrens hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Steuerklassenkombination III/V auftreten können. Der Antrag auf das Faktorverfahren kann einfach und formlos gestellt werden.


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