Abfindungen müssen versteuert werden - und oft bleibt davon weniger übrig, als erwartet. Hier erfahren Sie, wie Sie die Besteuerung der Abfindung berechnen. Tragen Sie einfach Ihr Bruttojahresgehalt, die Höhe der Abfindung und evtl. Lohnersatzleistungen in den Abfindungsrechner ein und Sie sehen, was netto von der Abfindung übrigbleibt.
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Abfindungsrechner: Hier Netto-Abfindung berechnen
Hintergrundwissen zum Abfindungsrechner
Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer in Ausnahmefällen wie bspw. bei einem Sozialplan oder einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 a KSchG. Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und können gemäß der sogenannten Fünftelregelung unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden.
Sozialversicherungsrechtlich sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden. Abfindungen können in einem Betrag, in Teilbeträgen oder in fortlaufenden Beträgen gezahlt werden. Der Abfindungsrechner berechnet Ihnen je nach Höhe Ihres Jahresgehalts und der erhaltenen Abfindung die zu erwartende steuerliche Belastung.
Wie hoch sind Abfindungen in der Regel?
Prinzipiell ist die Höhe der Abfindung frei verhandelbar zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Gesetzgeber gibt hierfür keine Vorgaben. Viele Firmen, die sich von Mitarbeitern ohne Kündigung trennen wollen, bieten ihren Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Solch ein Vertrag wird auch häufig in einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart.
Für die Höhe der Abfindung, die Sie in den Abfindungsrechner eingeben können, gilt die Faustregel, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit mit einem halben bis maximal einem Bruttomonatsgehalt zu rechnen ist.
Beispiel: Kündigung nach 10 Jahren Bei einer Mitarbeiterin, die z. B. seit 10 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt ist und monatlich 3.000 EUR brutto verdient, ergibt sich daraus ein Bereich von 15.000 EUR bis 30.000 EUR. Je nach Unternehmen, Sachlage und Vorgeschichte kann der Betrag aber erheblich nach oben oder nach unten abweichen.
Welche steuerliche Entlastung bringt die Fünftelregelung für die Abfindung?
Abfindungen, die der Arbeitgeber an den Mitarbeiter zahlt, sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Aufgrund der Steuerprogression käme es so zusammen mit dem regulären Einkommen zu einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung.
Abhilfe schafft hier die Fünftelregelung. Diese Regelung kommt immer dann zum Zuge, wenn es eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften gibt. Solch eine Zusammenballung tritt dann auf, wenn die Abfindung zusammen mit den weiteren Einnahmen wegen der Vertragsauflösung höher ist als der Arbeitslohn, der aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrages bis zum Jahresende wegfällt.
Die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung kommt nun dadurch zustande, dass der steuerliche Effekt der Abfindung gewissermaßen auf 5 Jahre verteilt wird. Hierzu wird zunächst zum einen die Steuer für das Einkommen ohne Abfindung sowie zum anderen die Steuer für das Einkommen zusammen mit einem Fünftel der Abfindung berechnet.
Die Differenz zwischen diesen beiden Steuerberechnungen wird nun gleichgesetzt mit dem steuerlichen Effekt für ein Fünftel der Abschreibung. Für die gesamte Abfindung muss dieser Differenzbetrag anschließend lediglich noch mit dem Faktor 5 multipliziert werden. Auf diese Weise ergibt sich eine geringere Steuerprogression und somit eine geringere Steuerbelastung, als wenn die Abfindung komplett in einem Betrag besteuert werden würde. Der Abfindungsrechner berücksichtigt diesen Effekt der Fünftelregelung noch nicht.
Beispielrechnung: Auswirkung der Fünftelregelung
Hier ein Beispiel für die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung.
Herr Maier, verheiratet, 44 Jahre, verlässt nach 12 Jahren zum Jahresende das Unternehmen und erhält eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro, die komplett steuerpflichtig ist. Bei einem jährlichen Bruttolohn von 45.000 Euro ergeben sich folgende steuerliche Belastungen:
Einkommensteuer | 6.730,00 EUR |
Solidaritätszuschlag | 370,15 EUR |
Kirchensteuer | 538,40 EUR |
Auszahlungsbetrag | 17.361.45 EUR |
Einkommensteuer | 7.308,00 EUR |
Solidaritätszuschlag | 401,94 EUR |
Kirchensteuer | 584,64 EUR |
Auszahlungsbetrag | 16.705.42 EUR |
Aufgrund der Besteuerung mit der Fünftelregelung spart Herr Meier somit über 600 Euro Steuern.