Rentensteuerrechner: Wie viel Rente bekomme ich?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
09. Januar 2024
Lesedauer:
3 Minuten

Mit welcher Netto-Rente kann ich rechnen? Reicht mir das für einen sorglosen Ruhestand? Der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts sowie die Höhe Ihrer Rente zu diesem Zeitpunkt sind maßgeblich für Ihren individuellen Rentenfreibetrag - und damit für die Höhe Ihrer späteren Netto-Renteneinkünfte. Unser Rentensteuerrechner berechnet Ihnen auf Basis dieser Angaben, wie hoch Ihre Alterseinkünfte wirklich sind. Testen Sie gleich unseren Rentensteuerrechner und erfahren Sie, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

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Rentensteuerrechner berechnen

So nutzen Sie den Rentensteuerrechner

Geben Sie einfach das Jahr Ihres Rentenbeginns, die Bruttomonatsrente bei Rentenbeginn und ggf. die aktuelle Bruttomonatsrente ein, dann berechnet der Rentensteuerrechner Ihnen sofort alle steuerlichen Details. Sie sehen dann auf einen Blick, wie hoch Ihr zu versteuerndes Renteneinkommen ist, ob Sie Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Natürlich wird auch die Höhe der aktuellen steuerlichen Belastung von unserem Rentensteuerrechner berechnet.

Rentensteuerrechner: Das Prinzip der Rentenbesteuerung

Seit dem Jahr 2005 wird bei der Rentenbesteuerung nicht mehr nach der Art der Erträge unterschieden. Es macht schlicht keinen Unterschied mehr, ob Ihre Alterseinkünfte aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten Vorsorge oder aus vermieteten Immobilien stammen, alles wird versteuert. Im Ausgleich dazu wurden aber die Renten- oder Vorsorgebeiträge steuerlich begünstigt, die Sie im Laufe Ihres Berufslebens fürs Alter zurückgelegt haben. Damit die entsprechende Begünstigung für alle gleichermaßen wirkt, hängt die Höhe der Besteuerung auch vom Jahr des Renteneintritts ab.

Der Grund: Wer im Jahr 2005 in Rente ging, profitierte nicht von der steuerlichen Begünstigung der Versicherungsbeiträge. Deshalb müssen Rentner, die 2005 in Ruhestand gingen nur 50 Prozent ihrer Alterseinkünfte versteuern. Mit jedem Jahr, in dem die Vergünstigung genossen werden kann (also Rentenbeginn nach 2005), steigt der Anteil der zu versteuernden Rente um 2 Prozent. Ab dem Jahr 2020 beträgt die jährliche Steigerung 1 Prozent.

Damit nicht in jedem Jahr eine neue komplexe Berechnung durchgeführt werden muss, wird für jeden Rentner zu Beginn seiner Rente aus dem anfänglichen Einkommen und dem aktuellen Prozentsatz ein Rentenfreibetrag errechnet, der dann das ganze Leben über gilt. Steigt also das Einkommen nach dem Renteneintritt, steigt auch die prozentuale Belastung durch die Steuer. Sinkt das Einkommen später, muss durch den gleichbleibenden Freibetrag weniger Steuer gezahlt werden. Wenn die Rente so niedrig ist, dass keine Steuern bezahlt werden müssen, kann unter Umständen sogar auf die Steuererklärung verzichtet werden.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Rente (nach Abzug des Freibetrags) unterhalb des steuerfreien Existenzminimums (sog. Grundfreibetrag) liegt. Dieser Beitrag wird regelmäßig angepasst, in den vergangenen Jahren meist jährlich. Im Steuerjahr 2023 liegt er für Ledige bei 10.908 Euro bzw. 21.816 Euro für Verheiratete.  Ab 2024 gibt es erneut eine Erhöhung, der Grundfreibetrag steigt dann  auf 11.604 Euro. 

Wie hoch Ihr individueller Rentenfreibetrag und Ihr zu versteuerndes Einkommen sind und ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, verrät Ihnen unser Rentensteuerrechner. 


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