Einkommensteuer-Rechner

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
11. November 2022
Lesedauer:
5 Minuten

Steuerthemen müssen nicht immer kompliziert und mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden sein: Wollen Sie wissen wie viel Geld von Ihrem Einkommen an den Staat geht, was Sie unterm Strich im neuen Job verdienen, oder was der Splittingtarif für ein Ehepaar ausmacht? Der Steuerrechner verrät es Ihnen.

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So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner

Wenn Sie Ihre Daten in den Einkommenssteuer-Rechner eingeben, fahren Sie mit der Maus über die Fragezeichen am Rand. Dort erhalten Sie Erklärungen dazu, welche Angaben erforderlich sind. Brauchen Sie weitere Hilfestellung, scrollen Sie auf dieser Seite nach unten.

Haben Sie alle Ihre Daten in den Rechner eingegeben, sehen Sie sogleich in einem neuen Feld die Übersicht über die Berechnungen und die dazugehörigen Ergebnisse. Mit einem Doppelklick auf das Torten-Diagramm im unteren Teil des Fensters werden übersichtlich die prozentualen Anteile und Beträge des Gesamteinkommens sowie die Anteile von Netto und Steuer angezeigt.

Geben Sie in den Einkommensteuer-Rechner nur ein paar Daten ein und er berechnet:

  • die Höhe der steuerlichen Belastung Ihres Einkommens (ESt)
  • das Netto-Gehalt aus Ihrem Brutto-Gehalt
  • die Kirchensteuer
  • den Solidaritätszuschlag
  • den Unterschied zwischen Grundtarif und Splittingtarif

Weitere Erklärungen: was in den Einkommensteuer-Rechner einzugeben ist

  • In die erste Zeile in den Einkommensteuer-Rechner geben Sie das Jahr ein, für das Sie die Ergebnisse ermitteln möchten.
  • Dann geben Sie in die zweite Zeile ausschließlich Ihr Jahresbrutto ein, also alle Einnahmen vor Steuern und Sozialabgaben. Ehepaare die gemeinsam versteuert werden, geben hier den gemeinsamen Betrag Ihres Einkommens ein.

 

Achtung: Angaben VOR Steuern Beachten Sie, dass es sich dabei NICHT um die Angaben von Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld handelt, beispielsweise wegen eines entfallenen Einkommens. Diese Daten geben Sie gesondert, weiter unten in ein anderes Feld in den Einkommensteuer-Rechner ein. Auch die außerordentlichen Einkünfte brauchen Sie hier erstmal nicht eingeben, die Eingabe erfolgt ebenfalls weiter unten.

 

Tipp: Ausgaben abziehen Sehr wohl schonmal abziehen sollten Sie vor der Eingabe alle Ausgaben, die Sie hatten, um überhaupt Einkommen zu erhalten. Darunter fallen beispielsweise Werbungskosten. Dazu gehören Reisekosten, der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, aber auch besondere Beiträge von Berufsverbänden, Arbeitsmitteln, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten sowie Kontoführungsgebühren etc. Mit einer Steuersoftware wie zum Beispiel smartsteuer geht die Steuererklärung leicht und schnell. Sie sehen damit jederzeit, ob Sie Geld vom Finanzamt erwarten können und zahlen für die Software erst, wenn Sie Ihre Steuererklärung tatsächlich abschicken.

Was Sie bei „Außerordentlichen Einkünften“ beachten sollten

Ganz einfach, auch wenn es kompliziert klingt: Bei außerordentlichen Einkünften geben Sie alle zusätzlichen Gewinne an, beispielsweise Verkäufe von Unternehmensanteilen, Einkünfte aus Land oder Forst, aber auch aus selbständiger Arbeit, wenn keine Regelmäßigkeit besteht.

Achtung: Ziehen Sie hier gegebenenfalls die jeweiligen Freibeträge ab.

Weitere Erklärungen zu „Entgeltersatzleistungen“

Lohn- oder Entgeltersatzleistungen werden Arbeitnehmern gezahlt, wenn ein ausgefallenes Einkommen ausgeglichen werden muss. Darunter fallen beispielsweise Elterngeld oder Krankengeld sowie Kurzarbeits- oder Arbeitslosengeld. Diese Beträge sollten angegeben werden, sowohl hier im Einkommensteuer-Rechner, aber natürlich auch in der Einkommensteuererklärung. Zwar sind solche Zahlungen nicht steuerpflichtig, trotzdem kann es zu einer Zahlungsforderung durch das Finanzamt kommen. Der Grund ist: Diese Leistungen können Auswirkungen auf die indirekte Besteuerung haben, den sogenannten Progressionsvorbehalt. Wenn die steuerfreien Leistungen zusätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften kommen und der Grundfreibetrag überstiegen wird, erhöht sich der Steuersatz und führt zu einem höheren Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens.

Der Wohnsitz im Bundesland bestimmt die Kirchensteuer

Sie zahlen Kirchensteuer, wenn Sie einkommensteuerplichtig sind. Wie hoch der Kirchensteuersatz ausfällt, ist abhängig vom Wohnsitz im Bundesland. Wählen Sie „Nein“ aus, wenn Sie keiner Kirchengemeinschaft angehören. Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich wiederum auf Grundlage der am Wohnsitz festgesetzten Einkommensteuer.

 

Achtung: Kirchensteuer Wenn Sie hohe „außerordentliche Einkünfte“ haben, dann sollten Sie, falls Sie Kirchenmitglied sind, aufpassen: Die Kirchensteuer wird auf „außerordentliche Einkünfte“ wie beispielsweise Abfindungen erhoben. Wer also gesonderte Einnahmen erwartet, sollte rechtzeitig zuständige Personen des Kirchensteueramts oder Diözese und das Finanzamt kontaktieren, um zu erfahren, ob Sie für das Steuerschuldverhältnis einen einmaligen Erlass beantragen können.
Nur weil Sie aus der Kirche austreten, bedeutet das übrigens nicht unbedingt, dass Sie Steuern sparen. Sogar wenn Sie den Betrag nach Austritt spenden würden, ist eine Besserstellung nicht garantiert. Auch bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung sollte genau beleuchtet werden, was ein Kirchenaustritt steuerlich tatsächlich bringt. Gerade wenn nur ein Partner Mitglied ist und der Einkommensunterschied sehr hoch ist.

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung – das Ehegattensplitting

Die Eingabe in dieses letzte Feld ist davon abhängig, ob Sie Ihre Steuererklärung gemeinsam als Paar beim Finanzamt einreichen werden oder als Einzelperson. Sie können hier auch testen, ob es einen Unterschied macht, wenn Sie Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung wählen.

 

Tipp: Gemeinsame VeranlagungMeist ist eine gemeinsame Veranlagung bei Ehepaaren sinnvoll, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich hoch sind oder ein Partner kein Einkommen hat. Das Splitting bringt aber kaum einen Vorteil, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Auch beachtet werden sollte, dass Ehegattensplitting nur für in Deutschland lebende Ehepartner funktioniert, die nicht dauernd getrennt leben.


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