Arbeitskleidung absetzen: Was akzeptiert das Finanzamt?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
16. Januar 2024
Lesedauer:
4 Minuten
Die schnelle Antwort

Was zählt steuerlich als Arbeitskleidung?

  • Kleidung, die auch privat genutzt werden kann, wird normalerweise nicht als Arbeitskleidung anerkannt.
  • Uniformen, Schutzkleidung oder die Amtstracht von Geistlichen werden als Werbungskosten akzeptiert.
  • Pauschal lassen sich pro Jahr 110 Euro für Reinigungskosten angeben – viele Finanzämter erkennen diesen Betrag ohne Nachweis an.

Die Aufwendungen für typische Arbeits- oder Berufskleidung sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Gegenstände eindeutig überwiegend beruflich verwendet werden. Zur typischen Arbeitskleidung gehören Kleidungsstücke, die nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt sind, wie z. B. Schutzkleidung, Helm oder Arbeitshandschuhe. Wann Sie die Anschaffungs- oder Reinigungskosten für Arbeitskleidung steuerlich absetzen können, lesen Sie hier.

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Was wird steuerlich als Arbeitskleidung anerkannt?

Neben typischer Schutzkleidung gehören auch solche Kleidungsstücke zur steuerlich absetzbaren Arbeitskleidung, die aufgrund der Eigenart des Berufes notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Uniformen, ein weißer Kittel in Heil- und Pflegeberufen, die Amtskleidung von Geistlichen, Staatsanwält:innen oder Richter:innen oder die Kleidung von Schornsteinfeger:innen. Im Gegensatz dazu gehören die Anschaffungskosten für bürgerliche Kleidung zu den typischen Lebenshaltungskosten und sind nicht abzugsfähig (s. a. Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen).

Nur in seltenen Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn wegen eines besonders hohen beruflichen Verschleißes die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, lässt die Rechtsprechung den Abzug bürgerlicher Kleidung zu.

Die Rechtsprechung lässt den Abzug von Werbungskosten beispielsweise bei folgender Kleidung zu:

  • Diensthemden und -hosen, Pullover, Anorak, Einsatzanzug, Trainingsanzug mit Emblem der Polizei
  • Dunkelblaue Anzüge und Kostüme, die eine Luftverkehrsgesellschaft ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, auch wenn nur ein abnehmbares Emblem auf den Arbeitgeber hinweist (nicht dagegen Strümpfe oder Kleidung ohne Uniformcharakter)
  • Sportbekleidung für die dienstliche Teilnahme am Sport (Sportlehrkräfte, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr)

Keinen Werbungskostenabzug gibt es dagegen beispielsweise bei:

  • Zur Uniform getragene Schuhe, Socken, Funktionsunterwäsche
  • "Normale" weiße Hose, weiße Hemden, T-Shirts, Socken und Schuhe von Ärzt:innen
  • Aufwendungen für Brillen und Ersatzbrillen; auch Bildschirmbrillen
  • Abendkleid und Folklorebekleidung von Sänger:innen oder Instrumentalist:innen
  • Kleidung eines Fotomodells
  • Skikleidung bei nebenberuflichen Skilehrer:innen
  • Schuhe von Briefträger:in

Hinweis: Nach neu geänderter Rechtsprechung (BFH, Urteil v. 16.3.2022, VIII R 33/18, BFH/NV 2022 S. 842) ist der Abzug von bürgerlicher Kleidung auch ausgeschlossen, wenn eine private Verwendung aufgrund der berufsspezifischen Eigenschaften so gut wie ausgeschlossen ist (z.B. schwarze Kleidung/Anzug von Leichenbestatter:in, Trauerredner:in, Geistlichen oder Kellner:in). Die Kosten sind nicht aufteilbar und über die Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums abgegolten. Dasselbe dürfte künftig auch für Sportbekleidung oder Tracht gelten.

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Wann kann ich Kosten für Reparatur und Reinigung steuerlich geltend machen?

Abzugsfähig sind die Anschaffungskosten sowie die Aufwendungen zur Instandhaltung (Nähen, Stopfen) und Reinigung.

Die durch das Waschen typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine verursachten Aufwendungen - einschließlich anteiliger Abschreibung - können ggf. anhand der Erfahrungswerte von Verbraucherverbänden oder Herstellern geschätzt werden. Im Regelfall werden Kosten für typische Berufskleidung bis 110 EUR problemlos akzeptiert.

 

Praxis-Tipp: Wäschekosten Für 1 Kilogramm Wäsche in einem 2-Personenhaushalt wurden Kosten von 0,50 EUR für Kochwäsche, 0,48 EUR für Buntwäsche, 0,60 EUR für Feinwäsche und 0,34 EUR für Kondenstrockner-Kosten anerkannt. Bei einem Polizisten mit 165 Diensttagen im Jahr wurden nach Einzelaufstellung in einem Urteil des Finanzgerichts Köln 2012 180 EUR anerkannt.

 

War die Verschmutzung oder Beschädigung ausschließlich beruflich verursacht, z. B. infolge eines Unfalls auf einer Berufsfahrt oder im Betrieb, sind auch Reinigungskosten für bürgerliche Kleidung abzugsfähig.

 

Praxis-Tipp: BelegeDie Finanzverwaltung verzichtet bis zu einem Betrag von 110 EUR jährlich auf die Vorlage von Belegen. Die Grenze gilt aber für sämtliche Aufwendungen zur Anschaffung und Instandhaltung von Arbeitskleidung und Arbeitsmitteln.

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