In den verschiedenen Steuergesetzen finden sich zahlreiche Passagen, in denen Sie als Steuerzahler:in von Steuerfreibeträgen profitieren. Neben dem Grundfreibetrag, sind vor allem der Kinderfreibetrag und der Freibetrag bei der Ermittlung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer von zentraler Bedeutung. In dieser Übersicht erfahren Sie, von welchen Steuerfreibeträgen Sie vielleicht profitieren können.
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Wichtige Unterscheidung: Freibetrag oder Freigrenze?
Im Steuerrecht stolpert man häufig über die Begriffe „Freigrenze“ und „Freibetrag“. Doch worin unterscheiden sich diese? Der Unterschied ist schnell erklärt.
Freibeträge sind Beträge, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuerfrei sind. Überschreiten Sie den Betrag, wird nur der darüberliegende Teil versteuert. Das ist zum Beispiel beim Grundfreibetrag so.
Bei der Freigrenze hingegen gilt die Steuerbefreiung nur bis zu einem bestimmten Betrag. Wird dieser Betrag überschritten, wird der gesamte Betrag, vom ersten Cent an, besteuert.
Von den Freibeträgen und Freigrenzen abzugrenzen sind die sogenannten "Pauschbeträge" bzw. "Pauschalen". Hier handelt es sich um Beträge, die Sie pauschal (ohne Nachweise) in der Steuererklärung ansetzen können bzw. automatisch vom Finanzamt angesetzt werden.
Beispiel: Freibetrag, Freigrenze, PauschalbetragBeispiel Freibetrag: Ein Vater schenkt seiner Tochter 450.000 Euro. Bei Ermittlung der Schenkungsteuer zieht das Finanzamt einen Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 Euro ab. Nur für die verbliebenen 50.000 Euro muss die Tochter Schenkungsteuer zahlen.
Fazit: Hier handelt es sich um einen Freibetrag, weil fix 400.000 Euro steuerfrei bleiben.
Beispiel Freigrenze: Steuerzahlerin Anna hat aus dem An- und Verkauf von Gold innerhalb eines Jahres einen Gewinn erzielt (= Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG; auch als Spekulationsgeschäft bezeichnet). Der Gewinn beträgt 1.200 Euro.
Fazit: Hier liegt eine Freigrenze vor. Denn das Gesetz lässt solche Gewinne bis zu einer Grenze von 1.000 Euro pro Jahr unbesteuert. Wird diese Grenze aber nur um einen Euro überschritten, ist der komplette Gewinn vom ersten Cent an zu versteuern. Die Steuerzahlerin muss also 1.200 Euro versteuern.
Beispiel Pauschbetrag: Büroangestellter Luca gibt hat im Jahr 2023 berufsbedingte Ausgaben in Höhe von 800 Euro. Vom Finanzamt werden ihm 1.230 Euro automatisch anerkannt, ohne dass er diese nachweisen muss.
Fazit: Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro. Da Lucas Ausgaben darunter liegen, profitiert er, von der Werbungskostenpauschale.
Grundfreibetrag für Ledige und Zusammenveranlagte
Durch den Grundfreibetrag soll das Existenzminimum eines Steuerzahlers oder einer Steuerzahlerin vor dem Zugriff des Finanzamts geschützt werden. Der Gesetzgeber legt den Grundfreibetrag jedes Jahr neu fest. Je nachdem, ob Sie ledig oder verheiratet bzw. im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verpartnert sind, gilt folgender Grundfreibetrag:
Grundfreibetrag | Ledige | Zusammenveranlagte |
---|---|---|
2019 | 9.168 Euro | 18.336 Euro |
2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
2021 | 9.744 Euro | 19.488 Euro |
2022 | 10.347 Euro | 20.694 Euro |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
Konkret: Sind Sie ledig und hatten im Jahr 2023 als Berufsanfänger:in ein zu versteuerndes Einkommen von 9.500 Euro, fällt wegen Unterschreitung des Grundfreibetrags keine Steuer an.
Lohnsteuerfreibetrag für Arbeitnehmer:innen
Haben Sie in einem Jahr voraussichtlich hohe steuerliche Ausgaben und möchten die daraus resultierende Steuererstattung so schnell wie möglich und nicht erst im Folgejahr durch Abgabe der Einkommensteuererklärung und den Steuerbescheid? Dann sollten Sie dem Finanzamt unbedingt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren Ihre (voraussichtlichen) Steuerausgaben präsentieren.
Das Finanzamt ermittelt aus Ihren Angaben einen Lohnsteuerfreibetrag. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird dann in Ihren ELStAM (= elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) festgehalten. Ruft Ihr Arbeitgeber Ihre ELStAM zur Ermittlung der Lohnsteuer ab, führt der Lohnsteuerfreibetrag Monat für Monat zu einer Reduzierung der Lohnsteuer im laufenden Jahr.
Beispiel: Wirkung des LohnsteuerfreibetragsDas Finanzamt setzt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren im Juli einen Lohnsteuerfreibetrag von 6.000 Euro fest.
Folge: Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird auf die Monate August bis Dezember verteilt (6.000 Euro : 5 Monate = 1.200 Euro pro Monat). Ihr monatlicher Arbeitslohn beträgt 3.800 Euro. In den Monaten August bis Dezember ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer wegen des Lohnsteuerfreibetrags jedoch nur von einem Arbeitslohn von 2.600 Euro (Bruttogehalt 3.800 Euro abzgl. Lohnsteuerfreibetrag 1.200 Euro).
Kinderfreibetrag entlastet Eltern
Eltern erhalten für Ihre Kinder im Regelfall ein monatliches Kindergeld. Reichen die Eltern nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung ein, prüft das Finanzamt, ob die Eltern mit dem Abzug des Kinderfreibetrags aufgrund des individuellen Steuersatzes höher entlastet werden. Ist das der Fall, wird dieser Differenzbetrag steuerlich erstattet. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Komponenten (sächlicher Kinderfreibetrag + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, kurz BEA-Freibetrag) zusammen.
Steuerjahr | Kinderfreibetrag | Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf | Gesamter Freibetrag je Kind |
---|---|---|---|
2019 | 4.980 Euro | 2.640 Euro | 7.620 Euro |
2020 | 5.172 Euro | 2.640 Euro | 7.812 Euro |
2021 | 5.460 Euro | 2.928 Euro | 8.388 Euro |
2022 | 5.460 Euro | 2.928 Euro | 8.388 Euro |
2023 | 6.024 Euro | 2.928 Euro | 8.952 Euro |
2024 | 6.384 Euro | 2.928 Euro | 9.312 Euro |
Der Kinderfreibetrag ist kein Jahresfreibetrag. Liegen die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr vor, wird der Kinderfreibetrag nur zeitanteilig gewährt.
Beispiel: Das Ehepaar Huber gibt für 2023 eine Steuererklärung samt Anlage Kind ab. Die beiden haben 2023 3.000 Euro Kindergeld erhalten. Würde das Finanzamt den Kinderfreibetrag abziehen, würde das zu einer Steuerersparnis von 3.200 Euro führen.
Folge: Das Ehepaar Huber bekommt in Höhe des Differenzbetrags von 200 Euro eine Steuererstattung (Steuerliche Vergünstigung nach Abzug Kinderfreibetrag 3.200 abzgl. bereits erhaltenes Kindergeld 3.000 Euro.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinstehende, die ein Kind erziehen, für das Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag besteht, können einen Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Dieser beträgt 4.260 Euro und erhöht sich jährlich um 240 Euro für jedes weitere im Haushalt gemeldete Kind.
Den Entlastungsbetrag zieht das Finanzamt von der Summe der Einkünfte ab. Dieser kann über die Anlage Kind in der Steuererklärung beantragt werden. Bei Alleinstehenden der Steuerklasse 2 wird der Entlastungsbetrag schon im laufenden Jahr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Ausbildungsfreibetrag für volljähriges Kind
Steht Ihnen für ein volljähriges Kind, das sich noch in Ausbildung befindet, das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zu, profitieren Sie steuerlich möglicherweise auch vom Ausbildungsfreibetrag. Dieser beträgt seit 2023 1.200 Euro (zuvor 924 Euro).
Der Ausbildungsfreibetrag steht Ihnen zu, wenn Ihr Kind auswärts studiert und deshalb unter der Woche auswärts lebt. Bei diesem Freibetrag handelt es sich jedoch nicht um einen Jahresfreibetrag, Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen für jeden Monat.
Minderung Ausbildungsfreibetrag:Ihr Kind lebt in einer Studentenbude und beendet sein Studium im August (= Wegfall des Kindergeldanspruchs ab September). Folge: In diesem Fall wird das Finanzamt den Ausbildungsfreibetrag nur für acht Monate gewähren, also in Höhe von 800 Euro (1.200 Euro x 8/12).
Sparerfreibetrag – Vorsicht Umgangssprache
Erzielen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden), besteuert das Finanzamt diese Einkünfte. Liegen die jährlichen Kapitaleinkünfte allerdings nicht über bestimmten Beträgen, erfolgt keine Besteuerung. Je nachdem, ob Sie ledig sind oder zusammenveranlagt werden, gilt folgender Freibetrag:
Freibetrag | Ledige | Zusammenveranlagte |
---|---|---|
Bis 2022 | 801 Euro | 1.602 Euro |
Ab 2023 | 1.000 Euro | 2.000 Euro |
Freibetrag ist umgangssprachlich!
Suchen Sie in den Steuergesetzen oder in den Steuerformularen nach dem Sparerfreibetrag, werden Sie nicht fündig werden. Zwar handelt es sich bei diesem Betrag um einen Freibetrag, in der steuerlichen Fachsprache wird allerdings der Begriff „Sparerpauschbetrag“ verwendet.
Beispiel für das Beantragen des Freibetrags in Anlage KAP:Sie und Ihr Ehepartner haben Kapitalerträge in Höhe von 1.500 Euro erzielt. Da Sie keinen Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht haben, wurde Abgeltungsteuer einbehalten. Folge: Damit das Finanzamt den Freibetrag (= Sparerpauschbetrag) in Höhe von 2.000 Euro gewährt, müssen Sie eine Anlage KAP ausfüllen und in Zeile 5 das Kreuzchen bei „Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.“ setzen. Da Ihre Kapitalerträge unter dem Freibetrag liegen, bekommen Sie die einbehaltene Abgeltungsteuer komplett erstattet.
Freibetrag bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erben Sie Vermögen oder bekommen Sie Vermögen geschenkt, ist das ein Fall für das Finanzamt. Das ermittelt je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des geerbten/geschenkten Vermögens Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer. Von dem geerbten/geschenkten Vermögen zieht das Finanzamt folgende Freibeträge ab:
Verwandschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner, Partner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 Euro |
Enkel, deren Eltern noch leben | 200.000 Euro |
Urenkel | 100.000 Euro |
Nur im Todesfall: Eltern | 100.000 Euro |
Geschiedener Ehegatte, Neffe, Nichten, Schwiegereltern, Stiefeltern, Schwiegerkinder; nur bei Schenkung: Eltern und Großeltern | 20.000 Euro |
Sonstige Personen | 20.000 Euro |