Elektronische Lohnsteuerkarte

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
09. April 2024
Lesedauer:
3 Minuten
Die schnelle Antwort

Was ist die elektronische Lohnsteuerkarte?

Um die Lohnsteuer berechnen zu können, rufen Arbeitgeber die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM ab. Sie enthalten Informationen über Arbeitnehmer wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und Freibeträge. Die digital verfügbaren Informationen fungieren wie eine elektronische Lohnsteuerkarte. Diese hat im Jahr 2013 die Lohnsteuerkarte auf Papier abgelöst. 

Die gelbe Lohnsteuerkarte auf Papier ist schon lange Geschichte. Schon 2013 wurde sie endgültig von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM, erhalten Arbeitgeber alle nötigen Informationen über einen Arbeitnehmer, um den Lohnsteuerabzug zu berechnen. Durch die digitale Verfügbarkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer einige Prozesse vereinfacht.

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Die elektronische Lohnsteuerkarte konkret

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber folgende Daten mit:

Mit diesen Daten kann der Arbeitgeber quasi die elektronische Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers abrufen. Genauer bekommt er von der Finanzverwaltung die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch mitgeteilt. Ändert sich etwas an den Angaben des Arbeitnehmers (z. B. der Familienstand), wird der Arbeitgeber darüber informiert, dass er die neuen ELStAM abrufen muss.

Wer kann auf die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte zugreifen?

Zugriff auf ihre ELStAM hat nur Ihr aktueller Hauptarbeitgeber. Nebenarbeitgebern steht nur ein Teil der ELStAM zur Verfügung. Grundsätzlich stehen den Arbeitgebern alle Informationen zur Verfügung, die sie zur Lohnsteuerberechnung benötigen.

Ihnen steht ein Auskunftsrecht zu. Sie können also selbst online einsehen, welche elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmale über Sie beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Dazu müssen Sie sich im Onlineportal von ELSTER mit Ihrer Identifikationsnummer (Steuer-ID) anmelden. Ihre aktuellen ELStAM können Sie über das Formular "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" unter Formulare & Leistungen abrufen. Hier sehen Sie auch, welche Arbeitgeber Ihre Daten in den letzten zwei Jahren abgerufen haben. Außerdem können Sie einstellen, welcher Arbeitergeber, Zugriff auf welche ELStAM bekommen soll.

 

ELStAM: Achtung bei Informationssperren Wenn Sie die Zugriffrechte auf Ihre ELStAM einschränken, müssen Sie Folgendes bedenken: Erteilen Sie zu viele Informationssperren, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nach der ungünstigsten Steuerklasse besteuern.

Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte

Wer ist für Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerkarte verantwortlich?

Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass nicht mehr die Meldebehörde für alles zuständig ist, sondern Änderungen teilweise dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Wenn sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, das sich auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale auswirkt, müssen Sie in folgenden Fällen das Finanzamt informieren: 

  • Ihre Steuerklasse ändert sich oder sie wollen einen Steuerklassenwechsel beantragen.
  • Die Trennung von einem Ehegatten oder Lebenspartner bewirkt Änderungen oder aber die Beendigung einer Trennung.
  • Sie wollen antragsgebundene Freibeträge eintragen lassen (z. B. für Fahrtwege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte).
  • Sie haben Änderungen bei Kinderfreibeträgen.
  • Sie möchten fehlerhafte Lohnsteuerabzugsmerkmale korrigieren lassen.

 

Die Meldebehörde führt Änderungen bei der Anschrift oder standesamtliche Änderungen durch. Die Bürgerbüros sind also weiterhin für folgende Fälle zuständig:

  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kircheneintritt oder – austritt
  • Geburt oder Adoption
  • Todesfälle

Die Gemeindeverwaltung gibt die Informationen an die Finanzverwaltung weiter, die dann die Änderung Ihrer persönlichen Lohnsteuermerkmale veranlasst. Ans Finanzamt müssen Sie sich anschließend nur wenden, wenn sie eine andere Steuerklasse wünschen oder Kinderfreibeträge übertragen wollen.

 

Wichtig: Änderungen der persönlichen Verhältnisse umgehend melden!Sie sind verpflichtet, Steuerklasse oder Kinderfreibeträge umgehend durch das Finanzamt ändern zulassen, wenn die Angaben auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte von Ihren Lebensverhältnissen abweichen. Insbesondere wenn die Abweichung zu Ihren Gunsten ist.


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