
Was ist die elektronische Lohnsteuerkarte?
Die elektronische Lohnsteuerkarte enthält Informationen über einen Arbeitnehmer, die sein Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer benötigt. Die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind auch unter dem Namen ELStAM bekannt. Sie haben 2013 die Lohnsteuerkarte auf Papier abgelöst.
Die gelbe Lohnsteuerkarte auf Papier ist schon lange Geschichte. Schon 2013 wurde sie endgültig von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Die Lohnsteuerkarte stellt dem Arbeitgeber alle nötigen Informationen über einen Arbeitnehmer bereit, die er zum Lohnsteuerabzug benötigt. Durch die digitale Verfügbarkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer einige Prozesse vereinfacht.
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Die elektronische Lohnsteuerkarte konkret
Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber folgende Daten mit:
- sein Geburtsdatum,
- die Steueridentifikationsnummer, und
- ob es sich um ein Haupt-, oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Mit diesen Daten kann der Arbeitgeber quasi die elektronische Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers abrufen. Genauer bekommt er von der Finanzverwaltung die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch mitgeteilt. Ändert sich etwas an den Angaben des Arbeitnehmers (z.B. der Familienstand), wird der Arbeitgeber darüber informiert, dass er die neuen ELStAM abrufen muss.
Wer kann auf die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte zugreifen?
Zugriff auf ihre ELStAM hat nur Ihr aktueller Hauptarbeitgeber. Nebenarbeitgebern steht nur ein Teil der ELStAM zur Verfügung. Grundsätzlich stehen den Arbeitgebern alle Informationen zur Verfügung, die sie zur Lohnsteuerberechnung benötigen. Sie können ihre elektronische Lohnsteuerkarte übrigens selbst online einsehen und einstellen, welcher Arbeitergeber, Zugriff auf welche ELStAM bekommen soll.
Wichtig: Vorsicht bei Informationssperren Erteilen Sie zu viele Informationssperren, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nach der ungünstigsten Steuerklasse besteuern.
Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte

- alle relevanten Daten zum Lohnsteuerabzug sind elektronisch hinterlegt
- die elektronische Lohnsteuerkarte ist solange gültig, bis sich Merkmal ändern
- Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Finanzamt und Meldebehörge erfolgt papierlos, schneller und teilweise automatisch
- die elektronische Lohnsteuerkarte muss nicht mehr jährlich ausgestellt und dem Arbeitgeber ausgehändigt werden
Wer ist für Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerkarte verantwortlich?
Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass nicht mehr die Meldebehörde für alles zuständig ist, sondern Änderungen teilweise dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Wenn sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, das sich auf die elektronische Lohnsteuerkarte auswirkt, müssen Sie in folgenden Fällen das Finanzamt informieren:
- Ihre Steuerklasse ändert sich oder sie wollen einen Steuerklassenwechsel beantragen.
- Die Trennung von einem Ehegatten oder Lebenspartner bewirkt Änderungen, oder aber die Beendigung einer Trennung.
- Sie wollen antragsgebundene Freibeträge eintragen lassen (z.B. für Fahrtwege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte).
- Sie haben Änderungen bei Kinderfreibeträgen.
- Sie wollen fehlerhafte Lohnsteuerabzugsmerkmale korrigieren lassen.
Die Meldebehörde führt Anschrift- oder standesamtliche Änderungen durch, die Bürgerbüros sind also weiterhin für folgende Fälle zuständig:
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft
- Kircheneintritt oder – austritt
- Geburt oder Adoption
- Todesfälle
Die Gemeindeverwaltung gibt die Informationen an die Finanzverwaltung weiter, die dann die Änderung Ihrer persönlichen Lohnsteuermerkmale veranlasst. Ans Finanzamt müssen Sie sich anschließend nur wenden, wenn sie eine andere Steuerklasse wünschen oder Kinderfreibeträge übertragen wollen.
Achtung: Änderungen umgehend melden!Sie sind verpflichtet, Steuerklasse oder Kinderfreibeträge umgehend durch das Finanzamt ändern zulassen, wenn die Angaben auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte von Ihren Lebensverhältnissen abweichen. Insbesondere wenn die Abweichung zu Ihren Gunsten ist.
Praxis-Tipp: Formulare Aktuelle Vordrucke finden Sie im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Nutzen Sie am besten die Suchfunktion oben rechts. Leider lassen sich die Formulare bisher mehrheitlich nicht elektronisch übermitteln. Sie können sie aber direkt ausfüllen und drucken.