Die Lohnsteuer wird in Deutschland – als eine Erhebungsform der Einkommensteuer – auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Wenn Sie Arbeitnehmer:in sind, zahlen Sie Lohnsteuer. Oder besser gesagt: Ihr Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohn- bzw. Gehaltszahlung die Höhe Ihrer Lohnsteuer und führt den entsprechenden Betrag direkt ans Finanzamt ab. In vielen Fällen ist dieser Betrag jedoch zu hoch, weil viele persönliche Freibeträge oder abzugsfähige Belastungen nicht berücksichtigt werden. Wann und wie Sie sich einen Teil der zuviel gezahlten Lohnsteuer zurückholen können, lesen Sie in diesem Beitrag.
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Wie ermittelt das Finanzamt die Höhe meiner Lohnsteuer?
Das Finanzamt hat die Aufgabe, die dem Staat zustehenden Steuern einzutreiben. Es muss sicherstellen, dass ihm möglichst keine Fehler unterlaufen, in deren Folge der Staat auf ihm zustehende Einnahmen verzichten würde. Deswegen ist die Lohnsteuer als Quellensteuer konzipiert, d. h. der Staat holt sich den ihm zustehenden Teil Ihres Lohns direkt an der Quelle – bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser haftet sogar gegenüber dem Staat für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer.
Umgekehrt haben Sie für zuviel abgeführte Lohnsteuer einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt – und den sollten Sie auch geltend machen. Der Grund: Da das Finanzamt und Ihr Arbeitgeber lediglich sicherstellen, dass Sie nicht zu wenig Steuern zahlen, wird Ihnen in der Regel zuviel Geld abgezogen. Um das zu verhindern, müssen Sie selbst aktiv werden.
Wie hole ich mir zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück?
Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre Lohnsteuer aus 2 Komponenten:
- Den offiziellen Lohnsteuertabellen (zu Freibeträgen, Pauschalen etc.)
- und Ihren persönlichen, elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z. B. Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge; früher als Einträge auf der Lohnsteuerkarte, heute als ELStAM bekannt).
An den Lohnsteuertabellen gibt es in der Regel nichts zu rütteln. Aber viele Menschen verzichten darauf, die Gestaltungsmöglichkeiten bei Ihren persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen auszuschöpfen. Das ist dann kein Problem, wenn Sie sich am Jahresende per Einkommensteuererklärung die zuviel abgeführte Lohnsteuer zurückholen. Das bedeutet zwar etwas Arbeit, weil Sie Belege sammeln und eine Steuererklärung abgeben müssen – dafür erhalten 9 von 10 Arbeitnehmer:innen Geld zurück. Wenn Sie den Aufwand verringern wollen, nutzen Sie eine Steuersoftware oder wenden sich an einen Steuerberater.
Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben wollen, sollten Sie zumindest dafür sorgen, dass Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale so präzise sind, dass Sie dem Finanzamt kein Geld schenken. Das erreichen Sie mit einem Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag, der die Angaben in Ihren persönlichen, elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ergänzt und verhindert, dass der Arbeitgeber während des Jahres zuviel Lohnsteuer abführt. Hier lesen Sie, wie Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und was Sie dabei beachten sollten.