Lohnsteuerbescheinigung – was ist das?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
15. März 2024
Lesedauer:
12 Minuten
Die schnelle Antwort

Wann kommt die Lohnsteuerbescheinigung?

  • Arbeitgeber stellen das Dokument zum Jahresende, allerspätestens im Februar des Folgejahres, aus.  

  • Arbeitnehmer:innen brauchen den „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung“ für ihre Steuererklärung. 

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Steuererklärung. Arbeitnehmer:innen sehen darauf, wie viel von ihrem Lohn ihr Arbeitgeber für die Lohnsteuer und Sozialversicherung einbehalten hat. In diesem Artikel erfahren Sie, was die einzelnen Angaben bedeuten.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

Lohnsteuerbescheinigung – Definition

Als Arbeitnehmer:in erhalten Sie einmal jährlich einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dieser hat die Lohnsteuerkarte bereits im Jahr 2013 abgelöst. Arbeitnehmer:innen erfahren hierauf, welche Beträge ihr Arbeitgeber im Vorjahr von ihrem Bruttogehalt abgeführt hat. Neben den Steuerabzügen und Sozialabgaben werden hier auch weitere Informationen zu Steuerklasse, Freibeträgen und Steuermerkmalen aufgeführt.

Wofür braucht man die Lohnsteuerbescheinigung?

Als Arbeitnehmer:in benötigen Sie die Lohnsteuerbescheinigung für ihre Einkommenssteuererklärung und eventuell als Nachweis gegenüber den Finanzbehörden. Die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie an bestimmten Stellen in den Steuerformularen eintragen. Eine Steuersoftware wie smartsteuer macht es noch ein bisschen leichter, da die erforderlichen Daten im Interviewmodus abgefragt werden.

Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuerkarte

Früher war die Lohnsteuerkarte aus Papier üblich. Doch das ist schon lange passé, denn seit 2013 ist die elektronische Lohnsteuerkarte verbindlich. Arbeitgeber behalten die Lohnsteuer vom Bruttolohn ein. Die elektronische Lohnsteuerkarte enthält alle Informationen, die für den korrekten Abzug der Lohnsteuer benötigt werden. 

Zu diesen Informationen gehören der Familienstand, die Anzahl der Kinder oder auch die Konfession. Man spricht hier von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Die ELStAM finden sich auch auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Mehr Infos im Artikel
ELStAM: Das müssen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen beachten

Wann kommt die Lohnsteuerbescheinigung?

Der Arbeitgeber muss das Lohnkonto zum Ende des Kalenderjahres abschließen. Die entsprechenden Angaben sind bis spätestens Ende Februar elektronisch zu übermitteln. Angestellte erhalten ihre Lohnsteuerbescheinigung also spätestens mit der Lohnabrechnung für Februar – oft aber schon etwas früher, im Dezember oder Januar. Ihre Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr sollte also allerspätestens Ende Februar bei Ihnen sein. 

Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie auf dem gleichen Weg wie Ihre monatliche Lohnabrechnung, digital oder in Papierform. Endet das Dienstverhältnis, schicken Arbeitgeber den Ex-Mitarbeiter:innen die Lohnsteuerbescheinigung normalerweise kurz nach dem Vertragsende zu.

Lohnsteuerbescheinigung lesen – ganz einfach

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält zahlreiche Angaben, die für die Steuererklärung wichtig sind. Im Folgenden erfahren Sie, was die Angaben in den einzelnen Zeilen genau bedeuten. Wundern Sie sich nicht, wenn bei Ihnen nicht alle Zeilen ausgefüllt sind – das ist ganz normal und sogar der Regelfall. 

Die linke Seite der Lohnsteuerbescheinigung enthält die folgenden Angaben: 

  • Ihren Namen und Anschrift

  • Die eTIN: Das ist die persönliche elektronische Transfer-Identifikationsnummer. Sie ist wichtig für den Datenabgleich und den Datentransfer mit dem Finanzamt.

  • Identifikationsnummer: Mit dieser Nummer können die Finanzbehörden jede:n Steuerzahler:in eindeutig identifizieren. 

  • Die Personalnummer wird von der Personalabteilung festgelegt. 

  • Das Geburtsdatum ist relevant, da der Jahrgang bei der Berechnung von Steuer- und Sozialabgaben eine Rolle spielt. 

  • Steuerklasse / Faktor: Hier ist eine der sechs Lohnsteuerklassen I bis VI eingetragen. Bei zusammenveranlagten Paaren mit der Steuerklassenkombination IV/IV kann hier ein Faktor eingetragen werden.

  • Kinderfreibeträge entsprechend der Zahl eigener Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht. 

  • Lohnsteuerfreibeträge: Diese können in bestimmten Fällen auf Antrag eingetragen werden und reduzieren unterjährig die Steuerlast. 

  • Kirchensteuermerkmale: Je nach Konfession wird Kirchensteuer einbehalten. 

  • Angaben zum Arbeitgeber 

WichtigSeit 2023 muss die Lohnsteuerbescheinigung zwingend mit der Steueridentifikationsnummer des:der Arbeitnehmer:in gemeldet werden. Die Meldung mittels eTIN ist nicht mehr zulässig.

Die rechte Seite der Lohnsteuerbescheinigung ist spannend, denn diese Angaben müssen Sie bei der Steuererklärung in die Steuerformulare oder Ihre Steuersoftware übertragen. Die Positionen sind durchnummeriert, das vereinfacht den Übertrag in die Steuererklärung:

Zeile

Erläuterung

Zeile 1
  1. Der Bescheinigungszeitraum auf den sich die Lohnsteuerbescheinigung bezieht. Haben Sie in einem Jahr bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet, erhalten Sie mehrere Lohnsteuerbescheinigungen 

Zeile 2
  1. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn: Hatten Sie an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen keinen Anspruch auf Arbeitslohn, wird hier die Zahl dieser Tage hinter dem Großbuchstaben „U“ angegeben. 
    Weitere Kürzel, die hier eingetragen sein können, erläutern wir weiter unten 

Zeile 3
  1. Der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge) 

Zeile 4
  1. Die einbehaltene Lohnsteuer 

Zeile 5 Der einbehaltene Solidaritätszuschlag
Zeile 6
  1. Die einbehaltene Kirchensteuer 

Zeile 7
  1. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners (bei Konfessionsverschiedenheit): in manchen Bundesländern wird hier die Hälfte der Kirchensteuer der Ehe- /Lebenspartner:in angebeben, wenn die Konfessionen sich unterscheiden. 

Zeile 8
  1. Im Bruttoarbeitslohn (3) enthaltene Versorgungsbezüge: Hierzu zählen zum Beispiel Einnahmen, die vergleichbar mit der Rente sind und vom Arbeitgeber oder einer betrieblichen Pensions- und Versorgungseinrichtung gezahlt werden. 

Zeile 9
  1. Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre: Hier werden zum Beispiel Nachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten eingetragen. Die „ermäßigte Besteuerung“ ergibt sich durch die sogenannte Fünftel-Regelung. 

Zeile 10
  1. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigte besteuerte Entschädigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil des Arbeitslohns ermäßigt besteuert werden. Ein Beispiel dafür sind Abfindungen oder Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums. 

Zeile 11
  1. Einbehaltene Lohnsteuer von 9 und 10 

Zeile 12
  1. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9 und 10 

Zeile 13
  1. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9 und 10 

Zeile 14
  1. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners von 9 und 10 

Zeile 15
  1. (Saison-) Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc.: Lagen in einem Jahr steuerfreie Leistungen vor, wird deren Summe hier aufgelistet. Hierzu zählen: Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Aufstockungsbeiträge und Zuschläge bei Altersteilzeit. 

Zeile 16
  1. Steuerfreier Arbeitslohn: Hier werden Bezüge für eine Auslandstätigkeit, die entweder laut Doppelsteuerabkommen (16a) oder Auslandstätigkeitserlass (16b) von der Lohnsteuer befreit sind, aufgeführt. 

Zeile 17
  1. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind: Hier wird vermerkt, ob der Arbeitgeber die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezahlt oder bezuschusst. 

Zeile 18
  1. Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Bezuschusst der Arbeitgeber den Arbeitsweg, kann er den Betrag, den die Arbeitnehmer:in in seiner Steuererklärung als Entfernungspauschale geltend macht, auch mit 15 % pauschal besteuern. 

Zeile 19
  1. Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden (in 3 enthalten): Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht wie in Zeile 10 ermäßigt besteuert werden, werden hier eingetragen. 

Zeile 20
  1. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten: Arbeitgeber können bei Auswärtstätigkeiten eine Verpflegungspauschale gewähren. Hier wird die Summe der Zuschüsse aufgeführt. 

Zeile 21
  1. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung: Der Arbeitgeber kann Beiträge bei einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Hierzu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung und Umzugskosten. Die Summe wird hier angegeben. 

Zeile 22
  1. Arbeitgeberanteil/ -zuschuss: Der Arbeitgeberanteil bzw. Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung (a) sowie ggf. zur berufsständischen Versorgungseinrichtung wird hier angegeben. 

Zeile 23
  1. Arbeitnehmeranteil: Hier wird der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (a) und ggf. zur berufsständischen Versorgungseinrichtung angegeben. 

Zeile 24
  1. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: Hier wird der steuerfreie Zuschuss angegeben, den Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung (a), zur privaten Krankenversicherung (b) oder zur gesetzlichen Pflegeversicherung (c) erhalten. 

Zeile 25
  1. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: Hier werden Beiträge, die der Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt hat, aufgeführt. 

Zeile 26
  1. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung 

Zeile 27
  1. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 

Zeile 28
  1. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale: Besteht eine private Krankenversicherung, werden hier die Beiträge aufgelistet, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug steuermindernd berücksichtigt. 

Zeile 29 Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8
Zeile 30
  1. Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8 und / oder 9 

Zeile 31
  1. Zu 8 bei unterjähriger Zahlung: Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt werden 

Zeile 32
  1. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen – in 3 und 8 enthalten: Die Höhe des Versorgungsbezugs durch Sonderfälle, zum Beispiel Sterbegeld, wird hier aufgeführt. 

Zeile 33
  1. Ausgezahltes Kindergeld bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, die als Familienkassen das Kindergeld an die Arbeitnehmer:innen auszahlen. Die Angabe des vom Arbeitgeber gezahlten Kindergeldes ist ab dem Jahr 2024 nicht mehr zulässig.

Zeile 34
  1. Freibetrag DBA Türkei: Mit der Türkei gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses soll vermeiden, dass Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Hier wird die Höhe des Freibetrags, der vom Arbeitgeber bei der Besteuerung von Versorgungsbezügen berücksichtigt wird, eingetragen. 

 

Was bedeuten die Großbuchstaben in Zeile 2?

Auf manchen Lohnsteuerbescheiden tauchen in Zeile 2 Vermerke in Großbuchstaben auf. Das betrifft zwar nur einen Teil der Steuerzahler:innen, trotzdem wollen wir hier kurz erläutern, wofür die Kürzel stehen 

  • Großbuchstabe U: Die Lohnzahlung war für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage unterbrochen, zum Beispiel weil es Kranken- oder Elterngeld gab. 

  • Großbuchstabe F: Es gab steuerfreie Sammelbeförderungen zur Firma („erste Arbeitsstätte“). 

  • Großbuchstabe M: Der:die Arbeitnehmer:in erhielt während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt. 

  • Großbuchstabe S: Dieses Kürzel wird eingetragen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sogenannten sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen in diesem Jahr außer Acht geblieben ist. 

  • Großbuchstaben FR (erst ab der Lohnsteuerbescheinigung 2017): Dies wird für französische Grenzgänger:innen eingetragen, bei denen vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist. Die Großbuchstaben FR werden um das Bundesland ergänzt, in dem der:die Grenzgänger:in im Bescheinigungszeitraum zuletzt tätig war. Für Baden-Württemberg ist das die Ziffer 1 („FR1“), für Rheinland-Pfalz die Ziffer 2 („FR2“) und für das Saarland die Ziffer 3 („FR3“).

VaSt: Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen

Alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung von Hand in die Steuererklärung zu übertragen, macht nicht nur Arbeit, sondern ist auch eine Fehlerquelle. Viele der Daten liegen dem Finanzamt jedoch ohnehin schon vor, da sie elektronisch übertragen werden. Das können Sie sich zunutze machen: Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung (“VaSt”) sparen Sie sich die Tipp-Arbeit und vermeiden Fehler. 

Mit einer Steuersoftware wie zum Beispiel smartsteuer beantragen Sie einfach den Belegabruf vom Finanzamt. Dazu müssen Sie zunächst einen Freischaltcode anfordern. Dieser stellt sicher, dass auch nur Sie Zugriff auf Ihre Daten haben – allerdings müssen Sie ein paar Tage einplanen, denn der Code kommt mit der Post. Sind Sie einmal authentifiziert, können Sie alle Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, direkt in ihre Steuererklärung übertragen – auch in den nächsten Jahren. Unter anderem sind das diese Daten: 

  • Ihre Stammdaten, also Name, Adresse und Steuernummer 

  • alle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung 

  • ggfls. Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente 

  • Zinsen auf Steuererstattungen 

  • freigestellte Kapitalerträge und einige weitere. 

Es lohnt sich auf jeden Fall, den Belegabruf einmalig freizuschalten. Mit einer Steuersoftware geht es relativ leicht und Sie sparen damit in Zukunft viel Zeit bei der Steuererklärung.  

Was tun bei falschen Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung hat sich ein Fehler eingeschlichen? Dann sollten Sie dies an Ihre Personalabteilung melden. Ihr Arbeitgeber kann zwar keine neue korrigierte Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, er wird die notwendigen Korrekturen jedoch an das Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer:in brauchen Sie auch keine korrigierte Version, denn der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht rechtlich bindend. In Ihrer Steuererklärung geben Sie einfach die korrekten Daten an. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, erhalten Sie eine Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Der Steuerbescheid, den Sie nach der Steuererklärung bekommen, ist rechtlich verbindlich.

Lohnsteuerbescheinigung verloren – was nun?

Sie finden Ihre Lohnsteuerbescheinigung nicht? Kein Problem: Sie können sie bei Ihrem Arbeitgeber erneut anfordern. Dieser muss die Bescheinigung für mindestens zehn Jahre archivieren. In diesem Zeitraum können Sie die Bescheinigungen also auch bei ehemaligen Arbeitgebern anfordern.

Wenn Sie in einem Jahr einen oder mehrere Monate arbeitslos waren und Arbeitslosengeld erhalten haben, erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung für diese Zeit von Ihrem Arbeitsamt. Das sollte bis spätestens Februar des Folgejahres passieren – andernfalls können Sie freundlich nachfragen und das Dokument schriftlich anfordern. 

Wann erhält man keine Lohnsteuerbescheinigung?

In bestimmten Fällen erhält man keine Lohnsteuerbescheinigung. Das ist insbesondere bei Minijobs der Fall, denn hier fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. 

Arbeitgeber können die Lohnsteuer in bestimmten Fällen pauschal erheben (gemäß §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetztes). Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.

Wie lang muss man die Lohnsteuerbescheinigung aufheben?

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist für Arbeitnehmer:innen das, was für Selbstständige der Jahresabschluss ist. Sie sollten den Bescheid bis zur Rente aufheben, denn die Bescheide können dann zur Berechnung der Rente – oder, um die Berechnung des Rentenanspruchs anzufechten – benötigt werden. 

Schon vor der Rente könnten Sie die Lohnsteuerjahresbescheide für den Antrag auf Elterngeld, den BAföG-Antrag eines Kindes, als Nachweis für die Pflege von Angehörigen oder für sonstige Anträge brauchen.


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