Bewerbungskosten - Was kann ich absetzen?

Von den Bewerbungsfotos bis zu den Fahrtkosten: Bewerber:innen geben häufig viel Geld für die perfekte Bewerbung aus. Die Bewerbungskosten können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei erkennt das Finanzamt auch ohne Belege Pauschalbeträge an.
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Bewerbungskosten
Wer sich auf eine Arbeitsstelle bewirbt, möchte damit Einnahmen erzielen und kann deshalb die entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Die Möglichkeiten sind hierbei vielfältig. Ausgaben für:
- Bewerbungsfotos
- Büromaterial (z. B. Bewerbungsmappe, Klarsichtfolien, Stifte, usw.)
- Druckkosten
- Porto und Versand
- Zeitungen mit Jobinseraten
- Bewerbungsratgeber und Coaching / Seminare
- Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) wenn keine Kostenübernahme durch den potentiellen neuen Arbeitgeber erfolgt
- Unfallkosten auf der Fahrt zu einer Bewerbung
Für alle, die diese Kosten nicht einzeln aufschlüsseln möchten und können, gibt es auch hier einen meist anerkannten Richtwert. So kann man für eine schriftliche Bewerbung 8,50 Euro und für eine digitale Bewerbung pauschal 2,50 Euro ansetzen, hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil (FG Köln v. 7. 7. 2004 – 7 K 932/03) entschieden. Zusätzlich zu diesen Bewerbungskosten können auch Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwände angesetzt werden.
Fahrt-, Reise und Übernachtungskosten
Um an einem vorbereitenden Seminar oder einem persönlichen Bewerbungsgespräch teilzunehmen, muss man dorthin fahren, fliegen oder auch laufen. Die dabei zurückgelegte Strecke kann man entweder mit den konkreten Kosten (Flug-, Zug, Busticket) absetzen oder aber man bedient sich der Kilometerpauschale mit 30 Cent pro km, welche hier sogar für den Hin- und Rückweg angesetzt werden darf. Ist man bspw. zu einem 300 km entfernten Gespräch gefahren, ergibt das für beide Strecken 600 km und dafür gibt es 30 Cent pro Kilometer, also absetzbare Fahrtkosten von 180 Euro.
Verpflegungsmehraufwand
Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von zu Hause, kann man außerdem den Verpflegungsmehraufwand ansetzen.

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