Elektronische Steuererklärung

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
17. April 2024
Lesedauer:
4 Minuten

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat unabhängig vom Betriebssystem seines Computers die Möglichkeit, seine Steuererklärung mithilfe einer komfortablen Steuersoftware zu erstellen und elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.

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Wer muss die Steuererklärung elektronisch via Internet abgeben?

Während es Arbeitnehmern frei steht, ob sie diese Möglichkeit nutzen, sind Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte aus

  • land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Gewerbebetrieben
  • selbstständiger Tätigkeit

beziehen, verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung betrifft alle steuerlichen Erklärungen inklusive der Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Anträge auf Dauerfristverlängerung.

Leistungen von Steuerprogrammen für eine elektronische Steuererklärung

Zu den verbreiteten Steuerprogrammen zählen unser Testsieger smartsteuer, TAXMAN und QuickSteuer. Neben einigen anderen Angeboten schneiden diese komfortablen Programme in Tests regelmäßig mit guten Ergebnissen ab.

Diese Programme unterstützen Sie mit zahlreichen Tools und insbesondere mit Steuerspar-Tipps bei der Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärung. Diese vielseitigen Programme eignen sich für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige gleichermaßen. Das Lesen ausführlicher Steuer-Ratgeber bleibt Ihnen mit einer solchen Software erspart, denn die Steuersoftware befragt Sie im Interview-Modus, welche Kosten, die von der Steuer absetzbar sind, Ihnen entstanden sein könnten. Dabei lassen die Programme keine Möglichkeit aus, sodass Sie nicht selbst an alles denken müssen.

Auf Wunsch stellen Ihnen einige der Programme auch eine Hilfefunktion per Video zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch das Programm begleitet.

Darüber hinaus enthalten selbst einfache und preisgünstige Steuerprogramme kleine Berechnungsprogramme für die notwendigen Erläuterungen zu Ihrer elektronischen Steuererklärung, zum Beispiel zur Berechnung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder Ihrer Dienstreisekosten. Ein kommerzielles Steuerprogramm bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Alternativen zu berechnen, um Ihre Einkommenssteuer zu optimieren.

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Vorzüge von Online-Programmen für die elektronische Steuererklärung

Eines der besten webbasierten Programme zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung ist smartsteuer. Diese Software steht Ihnen online an jedem Platz zur Verfügung, ob am PC, Laptop oder Tablet, zuhause oder am Arbeitsplatz. Selbst eine Bearbeitung mit verschiedenen Betriebssystemen ist aufgrund dieser Online Steuererklärung möglich.

So können Sie Ihre elektronische Steuererklärung auch unterwegs und am Arbeitsplatz bearbeiten. Eine Installation auf Ihrem Rechner ist nicht erforderlich, sodass die Steuersoftware keinen Speicherplatz auf Ihrer Festplatte in Anspruch nimmt. Während Sie gleichwertige Offline-Programme zu Preisen zwischen 20 und etwa 40 Euro kaufen, dafür bei einigen Anbietern auch einen Update-Service erhalten, fallen für die Nutzung von Smartsteuer Kosten nur an, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben.

Die Übermittlung der sensiblen Steuerdaten erfolgt SSL-verschlüsselt mit Passwort-Schutz mittels Elster Schnittstelle an das Fianzamt. Zur Bearbeitung Ihrer elektronischen Steuererklärung steht Ihnen aufgrund der webbasierten Form eine stets aktuelle Steuersoftware zur Verfügung.

Elektronische Steuererklärung allein reicht manchmal nicht aus

Mit der Abgabe der elektronischen Steuererklärung haben Sie Ihre Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung jedoch nicht immer vollständig erfüllt. Sofern Sie nicht über eine Signaturkarte verfügen, müssen Sie ein paar wenige Seiten ausdrucken, unterschreiben und dem Finanzamt übersenden. Das ist aber nicht schwer. Das Programm spukt die richtigen Seiten automatisch aus. Erst danach erfolgt die individuelle Prüfung Ihrer elektronischen Steuererklärung durch die zuständigen Sachbearbeiter der Finanzbehörde.

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom in das Stromnetz einspeist, betreibt damit aus Sicht der Finanzbehörden ein Gewerbe. Für Sie als Besitzer einer Photovoltaikanlage bedeutet das, dass Sie grundsätzlich zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind.

Aber: Seit dem 1. Januar 2023 sind unter bestimmten Voraussetzungen die Einnahmen aus der Einspeisung oder dem Verkauf sowie die Entnahmen durch Selbstverbrauch aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer und damit auch von der Abgabe einer Steuererklärung befreit. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Praxis-Tipp: Weitere hilfreiche Informationen rund um den Hauptvordruck (Mantelbogen) Ihrer Einkommensteuererklärung finden Sie auch in unseren Gestaltungshinweisen Hauptvordruck und in der Ausfüllhilfe Hauptvordruck.


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