
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich in erster Linie danach, ob und welche familiäre Verbindung es zu dem oder der Verstorbenen gibt. Grundsätzlich gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, umso höher ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag.
Wer Angehörige verliert, hat zurecht erstmal andere Sorgen als das Finanzamt. Wenn Sie jedoch von Verstorbenen in deren Testament bedacht werden, müssen Sie diese Erbschaft dem zuständigen Finanzamt melden. Dort prüft man dann, wie hoch das durch die Erbschaft erhaltene Vermögen ist, und ermittelt die dafür fällige Erbschaftssteuer. Alles Wichtige zur Erbschaftssteuer lesen Sie in diesem Beitrag.
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Was müssen Erbende beachten und wann muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden?
Grundsätzlich können Sie in einem Testament oder Nachlass auf vielerlei Arten bedacht sein. Natürlich sind Geld, Wertpapiere oder Immobilien besonders im Fokus; aber auch ideelle Werte, Nutzungsrechte, Beteiligungen und viele Formen von Rechten und Pflichten können vererbt werden. Es gilt aber auch: Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht. Ein Erbe abzulehnen, kann beispielsweise dann ratsam sein, wenn die Schulden die Werte übersteigen. Wenn es sich aber - wie in den meisten Fällen - wirtschaftlich lohnt, ein Erbe anzunehmen, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Wenn Sie beispielsweise Geld erben, sollten Sie Folgendes zur Erbschaftssteuer wissen:
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Sie müssen das Erbe beim Finanzamt anzeigen und sind dazu verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Angaben zum geerbten Vermögen die Erbschaftssteuer. Je nach familiärer Verbindung zum oder zur Verstorbenen winken Ihnen bestimmte Freibeträge bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer, die das Finanzamt vom Steuerwert des geerbten Vermögens abzieht.
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Verbleibt nach Abzug des persönlichen Freibetrags noch zu versteuerndes Vermögen übrig, ermittelt das Finanzamt je nach Höhe des noch verbliebenen Vermögens, welcher Steuersatz für die Ermittlung der Erbschaftssteuer anzuwenden ist.
Tipp: Schenkungssteuer Diese Vorgehensweise gilt übrigens nicht nur bei der Erbschaftssteuer, sondern auch bei der Ermittlung der Schenkungssteuer. Steuerlich kann es sehr sinnvoll sein, große Vermögen zumindest teilweise bereits zu Lebzeiten zu verschenken, da der persönliche Schenkungsfreibetrag alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden kann.
Diese Bestimmungen zur Anzeige des Erbes sind zu beachten
Nehmen Sie einen der Erbschaftssteuer unterliegenden Erwerb an, müssen Sie die Fristen zur Anzeige des Erwerbs beachten. Eine solche Anzeige hat immer schriftlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erfolgen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis stattfinden. Eine solche Anzeige ist entbehrlich, soweit das Erbe von einem deutschen Gericht oder Notar eröffnet wurde.
Die Anzeige sollte grundsätzlich folgende Angaben enthalten:
1. Persönliche Angaben
- Vor- und Familienname
- Beruf
- Wohnsitz
- Steueridentifikationsnummer
- persönliches Verhältnis zum:r Erblasser:in (z.B. Verwandtschaftsgrad, Dienstverhältnis)
2. Angaben zum:zur Erblasser:in
- Wohnsitz
- Todestag und Sterbeort
3. Angaben zum Erwerb
- Gegenstand und Wert
- Rechtsgrund des Erwerbs (z.B. gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis - Testament)
- Schon zuvor stattgefundene Zuwendungen (Art, Wert und Zeitpunkt)
Ermittlung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt - Berechnungsgrundlagen
Auf Basis Ihrer Angaben ermittelt das Finanzamt die zu zahlende Steuerschuld. Zugrunde gelegt wird hierfür der Tag der wirtschaftlichen Bereicherung, bei der Erbschaft ist dies der Todestag.
Grundsätzlich gilt eine Steuerbefreiung für bestimmte Gegenstände:
- Hausrat durch Personen der Steuerklasse I bis zu 41.000 EUR
- andere bewegliche Gegenstände durch Personen der Steuerklasse I bis zu 12.000 EUR
- Hausrat + andere Gegenstände durch Personen der Steuerklasse II und III bis 12.000 EUR
Weiterhin gibt es spezielle Ausnahmen für Grundbesitz und Kunstgegenstände (siehe § 13 ErbStG). Ausgenommen der steuerbefreiten Gegenstände wird das ganze Vermögen auf volle 100 EUR abgerundet. Aus diesem Betrag wird dann die Erbschaftssteuer berechnet.
Diese Steuerfreibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer
Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt entscheidend von der Höhe der Erbschaftssteuerfreibeträge und Steuersätze ab. Zur Ermittlung des Freibetrags werden Sie in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft. Die Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer hängt davon ab, wie nahe Sie dem:der Verstorbenen standen, und hat nichts mit Ihrer Lohnsteuerklasse als Arbeitnehmer zu tun.
Freibetrag (§ 16 ErbStG) | Steuerklasse (§ 15 ErbStG) | |
---|---|---|
für Ehepartner:in und Lebenspartner:in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000 EUR | I |
für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder | 400.000 EUR | I |
für Enkelkinder | 200.000 EUR | I |
für Urenkel, Großeltern sowie Eltern bei Erhalt durch Erbschaft | 100.000 EUR | I |
für Eltern und Großeltern bei Erhalt durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner:in und Lebenspartner:in einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft | 20.000 EUR | II |
für alle anderen Empfänger:innen einer Schenkung oder Erbschaft | 20.000 EUR | III |
Die Steuersätze zur Erbschaftssteuer im Überblick
Verbleibt nach Abzug der persönlichen Freibeträge zur Erbschaftssteuer noch ein Vermögen, wird je nach Höhe des noch verbliebenen Vermögens ein Steuersatz festgelegt.
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich | Steuersatz Steuer- klasse I | Steuersatz Steuer- klasse II (seit 2010) | Steuersatz Steuer- klasse III |
---|---|---|---|
75.000 EUR | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 EUR | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 EUR | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 EUR | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 EUR | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 EUR | 30 % | 43 % | 50 % |
Fazit: Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, die nichts mit der Einkommenssteuererklärung zu tun hat. Zur Ermittlung der Erbschaftssteuer muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Erklärungspflicht besteht selbst dann, wenn offensichtlich ist, dass wegen der hohen Erbschaftssteuerfreibeträge keine Erbschaftssteuer zu zahlen sein wird.
Härtefallregelung: Bei der Ermittlung des Steuersatzes gilt auch bei einer nur geringfügigen Überschreitung des Wertes (selbst bei 1€) schon der nächsthöhere Steuersatz. Um missbillige Ergebnisse zu vermeiden wurde in der Gesetzesänderung von 2016 eine Härtefallregelung eingeführt. Wird die Wertgrenze nur minimal überstiegen, ist diese Ausnahme zu prüfen.
Es gilt: Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich nach herkömmlicher Berechnung ergibt und der Steuer, die sich bei der niedrigeren Wertgrenze ergeben würde, wird nur erhoben, soweit der Unterschied aus der Hälfte (bei Steuersatz bis 30%) bzw. aus drei Vierteln (bei Steuersatz über 30%) des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.
Unterschiedliche Bewertung des Vermögens im Rahmen der Erbschaftssteuer
Wenn Sie Geldvermögen oder Wertpapiere erben, ist das meist unproblematisch, weil die Werte und damit die zu entrichtende Erbschaftssteuer eindeutig zu ermitteln sind. Anders sieht es bei der Bestimmung von Immobilienwerten oder bei der Bewertung von Firmenanteilen (beispielsweise 30-prozentige Beteiligung an einer GmbH) aus. Hier kann es zu sehr unterschiedlichen Auffassungen über den tatsächlichen Wert der Erbschaft kommen. Sollten die vom Finanzamt bei Ermittlung der Erbschaftssteuer angesetzten Vermögenswerte Ihnen zu hoch erscheinen, sollten Sie das nicht einfach akzeptieren, sondern mit Argumenten (ggf. mit einem Gutachten) versuchen, die angesetzten Werte zu korrigieren.