Zusatzeinkünfte: Wie muss ich sie versteuern?

Rüdiger Happe
Zuletzt aktualisiert:
23. April 2025
Lesedauer:
3 Minuten

Eine Vielzahl von Zusatzeinkünften wird "schwarz" verdient. Man sollte sich jedoch von vornherein darüber im Klaren sein, dass Schwarzarbeit erhebliche Risiken mit sich bringt. Neben der Steuernachzahlung kann es zur Festsetzung einer nicht unerheblichen Geldbuße oder Geldstrafe kommen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, wie Sie Ihre Zusatzeinkünfte steuerlich legal optimieren können.

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Wie sind meine Zusatzeinkünfte steuerlich zu behandeln?

Wenn Sie Ihre Zusatzeinkünfte im Rahmen einer Tätigkeit als Arbeitnehmer:in erzielen und mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung vereinbart haben, ist er oder sie verpflichtet, Steuern und Abgaben abzuführen. Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis gilt dann die Steuerklasse 6. Da sämtliche Freibeträge schon bei der ersten Steuerkarte berücksichtigt werden, ist der Abzug in Lohnsteuerklasse 6 sehr hoch. Der Arbeitslohn sowie ggf. anfallende Werbungskosten sind auf der Anlage N aufzuführen. In bestimmten Fällen kann eine Aushilfslohnbesteuerung durchgeführt werden. Einzelheiten hierzu finden Sie unter dem Stichwort Minijobs.

Falls Sie Ihre Zusatzeinkünfte "selbstständig" verdienen, handelt es sich entweder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z. B. Tätigkeit als Handwerker, Verkauf von Produkten, Vermittlungsgeschäfte). Verwenden Sie für diesen Fall zur Ermittlung des Gewinns die Anlage EÜR und tragen Sie den Gewinn in die Anlage G ein. Oder es handelt sich um zusätzliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z. B. schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeit). Für diesen Fall füllen Sie die Anlage EÜR sowie die Anlage S aus.

Hinweis: Privatverkäufe Passen Sie auf, dass Sie mit Ihren Zusatzeinkünften durch Privatverkäufe z. B. bei einer Internetplattform wie eBay nicht zum Unternehmer werden. Denn auch Privatverkäufe können unter Umständen Umsatzsteuer auslösen, wenn eine intensive und auf Langfristigkeit angelegte Verkaufstätigkeit vorliegt. 
Beispiel: Wer regelmäßig Gebrauchtwagen über das Internet verkauft, unterhält einen gewerblichen Kfz-Handel. Auch durch intensive und auf Langfristigkeit angelegte Privatverkäufe von Gebrauchsgegenständen oder Produkten auf Online-Marktplätzen wie eBay können gewerbliche Einkünfte anfallen (FG Münster, Urteil v. 19.6.2015, 14 K 3865/12 E, U; BFH, Urteil v. 26.4.2012, V  R  2/11, BFH/NV 2012 S. 1285, zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft; BFH, Urteil v. 12.5.2022, V R 19/20, BFH/NV 2023 S. 101). Zur Abgrenzung wird zudem auf das BFH-Urteil v. 17.6.2020, X R 18/19, BFH/NV 2021 S. 392 verwiesen.

Ähnliche Steuerfallen lauern z. B. auf Online-Pokerspieler:innen, die regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnehmen. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer. Auch ein Pflegevertrag, der als Gegenleistung die Übertragung eines Wohnhauses vorsieht, kann zu einer steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit führen, wenn die Gründe nicht in familiären Beziehungen zu suchen sind. Das gilt jedoch nicht für nachbarschaftliche Hilfeleistungen (FG Niedersachsen, Urteil v. 26.6.2019, 9 K 101/18).

Eine Hausfrau oder ein Hausmann, die:der Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen verkauft, wird dagegen sowohl unternehmerisch als auch gewerblich tätig, wenn er diesen Schmuck regelmäßig an- und mit Gewinnerzielungsabsicht wieder verkauft. Der Gewinn aus dem Verkauf von Tickets für ein Fußballspiel ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.10.2019 als Spekulationsgewinn zu versteuern, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist.

Wann muss ich Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen?

Bis Ende 2024 fand die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung:

  • wenn der Vorjahresumsatz durch die Zusatzeinkünfte nicht über 22.000 EUR lag und
  • der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres weniger als 50.000 EUR betrug.

​​​​​​Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen nach dem Wachstumschancengesetz bereits für das Jahr 2023 keine Umsatzsteuer mehr ans Finanzamt übermitteln (§ 27 Abs. 38 UStG). Eine Erklärungspflicht besteht nur noch, wenn das Finanzamt den Kleinunternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung auffordert. Kleinunternehmer können sich freuen und eine steuerliche Pflicht weniger für die steuerlichen Arbeiten bis zum Jahreswechsel abhaken.

Neuerung 2025: Anhabung der Umsatzgrenzen für KleinunternehmerDas Jahressteuergesetz 2024 führte eine Erhöhung der Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt, dass die inländischen Gesamtumsätze des vorherigen Jahres 25.000 Euro nicht überschreiten dürfen und der Gesamtumsatz im aktuellen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht übersteigen darf. Für neu gegründete Unternehmer:innen oder Gründer:innen ist die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG möglich, sofern der Gesamtumsatz im ersten Geschäftsjahr 25.000 Euro nicht übersteigt.

Wann muss ich eine Einnahme-Überschussrechnung für meine Zusatzeinkünfte erstellen?

Seit 2018 ist die Verwendung des amtlichen Vordrucks EÜR "Einnahme-Überschussrechnung" für alle gewerblichen und freiberuflichen Zusatzeinkünfte vorgeschrieben. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für Härtefälle (Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen).

Selbstverständlich können Sie für das Ausfüllen des Formulars auch eine geeignete Steuersoftware wie zum Beispiel TAXMAN für Selbstständige oder smartsteuer nutzen.

Achtung: Preisgelder und Einnahmen aus FernsehshowsAnders als Gewinne aus Wetten, Lotterien und anderen Glücksspielen, soweit sie außerhalb einer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ausgeübt werden, sind Preisgelder für die Teilnahme an Unterhaltungssendungen, die nahezu ausschließlich von der Mitwirkung der Kandidat:innen leben, zu versteuern. Teilnehmer:innen an einer Dokutainment-Sendung, deren Haus kostenlos renoviert wird, müssen die Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern (FG Köln, Beschluss v. 28.2.2019, 1 V 2304/18).


Profilfoto Rüdiger Happe

Rüdiger Happe

Rüdiger Happe ist diplomierter Finanzwirt und Steuerberater.

Er unterrichtet an der IHK und bei führenden Weiterbildungsinstituten.

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