Für manche Steuerzahler ist die jährliche Erstellung der Einkommensteuer die reinste Folter. Das führt dazu, dass viele Menschen, die nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet sind, darauf verzichten. Und damit Geld verschenken, denn durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer jedes Jahr eine Steuererstattung von rund 1000 EUR. Eine Alternative ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein. Die Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins sind kompetente Ansprechpartner in Sachen Steuererklärung und meist günstiger als Steuerberater - dürfen aber auch nicht alle Leistungen anbieten die ein Steuerberater anbieten darf.
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Wie arbeitet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Ein Lohnsteuerhilfeverein berät hauptsächlich Arbeitnehmer, aber auch Arbeitslose, Rentner, Pensionäre oder Bezieher von Unterhaltsleistungen im Rahmen seiner Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz. Das Prinzip ist schnell erklärt: Die Mitgliedsbeiträge sind nach den Einnahmen der Mitglieder sozial gestaffelt. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in den Verein. Für den Jahresbeitrag können Sie das komplette Serviceangebot eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen und sich von erfahrenen, spezialisierten Mitarbeitern beraten lassen. Und zwar das ganze Jahr über.
Damit ein Lohnsteuerhilfeverein einen Steuerzahler beraten darf, muss dieser über Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer), aus Renten oder Pensionen, oder aus Unterhaltsleistungen verfügen. Außerdem dürfen die Nebeneinkünfte aus Vermietung, Spekulationsgewinnen und Kapitalvermögen insgesamt nicht über 13.000 EUR/26.000 EUR (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung Ehegatten) liegen. Außerdem dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch Steuerzahler beraten, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten oder für nebenberufliche Tätigkeiten die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.400 EUR erhalten.
Tipp: Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Freiberufler darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht beraten. Wer also als Arbeitnehmer oder Rentner eine Photovoltaikanlage betreibt, und den erzeugten Strom gegen Bezahlung in Netz eines Stromanbieters einspeist (= gewerbliche Einkünfte), bekommt keine Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein. Er muss sich einen Steuerberater suchen, der ihm steuerlich bei Erstellung seiner Einkommensteuererklärung hilft.
Wann profitiere ich von einem Lohnsteuerhilfeverein?
Von der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein profitieren, wenn Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär sind, da Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung spezialisiert sind. Diese Leistungen werden zu einem verhältnismäßig geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag erbracht, egal wie häufig Sie den Lohnsteuerhilfeverein brauchen.
In der Regel gibt Ihnen der Berater in einem Lohnsteuerhilfeverein ein paar Hausaufgaben, welche Unterlagen Sie zu Hause für die Erstellung der Einkommensteuererklärung zusammensuchen müssen, und das war es schon für Sie. Das Ausfüllen der Steuererklärung und die Kontrolle des Steuerbescheids übernimmt der Lohnsteuerhilfeverein für Sie. Sie müssen nur eine Unterschrift unter die Steuererklärung setzten und haben sonst keinen Aufwand mit Ihrer Steuererklärung.
Steuersoftware, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?
Steuersoftware, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?Der Lohnsteuerhilfeverein ist ein guter Mittelweg zwischen Steuersoftware und Steuerberater: Im Vergleich zu einer handelsüblichen Steuersoftware sind die Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein zwar etwas höher - dafür nehmen Ihnen die Spezialisten die meiste Arbeit ab. Gegenüber dem Steuerberater wiederum ist der Lohnsteuerhilfeverein eine fachlich ebenbürtige, aber deutlich günstigere Alternative.
Fazit: Die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich vor allem für diejenigen, die sich nicht selbst intensiv mit ihrer Einkommensteuererklärung auseinandersetzen wollen, aber trotzdem mit überschaubarem finanziellen Aufwand die maximale Steuerersparnis erreichen möchten.