Was zeichnet Lohnsteuerhilfevereine aus?
- Lohnsteuerhilfevereine beraten vorwiegend Arbeitsnehmer:innen und erstellen die Steuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft.
- Die Beratungsleistungen erfolgen von geschulten und ausgebildeten Steuerfachleuten, die sich auf Lohn-, Einkommen- und Rentensteuer spezialisiert haben.
- Meist sind die Beratungsstellen bundesweit vertreten.
Die jährliche Erstellung der Steuererklärung ist für manche:n Steuerzahler:in die reinste Tortur. Das führt dazu, dass viele Menschen, die nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet sind, darauf verzichten. Dadurch verschenken sie Geld an den Staat. Denn durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer:innen jährlich eine Steuererstattung von rund 1.000 Euro. Eine Alternative ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein. Die Mitarbeiter:innen der Lohnsteuerhilfe sind kompetente Ansprechpartner:innen in Sachen Steuererklärung. Zudem sind die Beratungskosten meist günstiger als die Beauftragung eines Steuerbüros.
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Wer kann einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen?
Ein Lohnsteuerhilfeverein berät hauptsächlich Arbeitnehmer:innen sowie auch Arbeitslose, Rentner:innen, Pensionär:innen oder Bezieher:innen von Unterhaltsleistungen im Rahmen seiner Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.
- Damit ein Lohnsteuerhilfeverein eine:n Steuerzahler:in beraten darf, muss diese:r über Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer:in), Renten oder Pensionen oder aus Unterhaltsleistungen verfügen. Außerdem dürfen die Nebeneinkünfte aus Vermietung, Spekulationsgewinnen und Kapitalvermögen insgesamt nicht über 18.000 EUR/36.000 EUR (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung Eheleute) liegen.
- Zudem dürfen Lohnsteuerhilfevereine Steuerzahler:innen beraten, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen oder für nebenberufliche Tätigkeiten die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR erhalten.
- Gewerbetreibende im Haupt- und Nebenberuf (Kleingewerbe), Land- und Forstwirte sowie Selbstständige und Freiberufler:innen darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht beraten.
- Auch bei Erbschafts-, Schenkungs- oder Grundsteuerfragen darf ein Lohnsteuerverein nicht beratend tätig werden.
Hinweis Anders verhält es sich hingegen bei Betreibern und Betreiberinnen von Photovoltaikanlagen. Diese dürfen seit dem Steuerjahr 2022 einen Lohnsteuerverein für ihre Einkommenssteuer in Anspruch nehmen, wenn die Nennleistung der Photovoltaikanlage bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden maximal 30 Kilowatt oder bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt je Wohnung beträgt.
Wie arbeitet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Das Prinzip ist schnell erklärt: Um die Leistung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sein. Die Mitgliedsbeiträge sind nach den Einnahmen der Mitglieder sozial gestaffelt, also einkommensabhängig. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in den Verein.
Für den Jahresbeitrag können Sie das komplette Serviceangebot eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen und sich von erfahrenen, spezialisierten Mitarbeiter:innen steuerlich beraten lassen. Rund um die Einkommensteuererklärung dürfen Lohnsteuerhilfevereine grundsätzlich alles übernehmen, was auch ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin übernehmen darf. Das schließt den Schriftverkehr mit dem Finanzamt sowie Einspruch- und Klageverfahren mit ein.
Die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine kann zudem das ganze Jahr über in Anspruch genommen werden. So können Sie beispielsweise auch Unterstützung
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bei der Wahl der Steuerklasse,
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bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld, Riester-Zulagen
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oder bei Freistellungsaufträgen für Erspartes erhalten.
Tipp: Verlängerte Abgabefrist der SteuererklärungDie gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 (31.07.2025) wird durch die Inanspruchnahme von einem:einer Steuerberater:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein automatisch um neun Monate verlängert (bis 30.4.2026).
Wann profitiere ich von der Lohnsteuerhilfe?
Von der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein profitieren Sie, wenn Sie Arbeitnehmer:in, Rentner:in oder Pensionär:in sind, da Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung spezialisiert sind. Diese Leistungen werden zu einem verhältnismäßig geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag erbracht, egal wie häufig Sie den Lohnsteuerhilfeverein brauchen.
Zeit ist Geld – das gilt auch für das Erstellen der Steuererklärung durch den Lohnsteuerverein. In der Regel gibt Ihnen der:die Berater:in eines Lohnsteuerhilfevereins lediglich ein paar Hausaufgaben mit (z. B. welche Unterlagen Sie zuhause für die Erstellung der Einkommensteuererklärung zusammensuchen müssen). Und das war es schon für Sie. Das Ausfüllen der Steuererklärung und die Kontrolle des Steuerbescheids übernimmt der Lohnsteuerhilfeverein für Sie. Sie müssen nur eine Unterschrift unter die Steuererklärung setzen und haben sonst keinen Aufwand mit Ihrer Steuererklärung.
Wichtige Unterlagen und Nachweise für Ihre SteuererklärungLohnsteuerbescheinigung, Steuer-ID, Rentenbescheid, Fahrtkostennachweise oder Kindergeld-Bescheinigung – um Ihre Einkommensteuererklärung erstellen zu können, benötigen die Mitarbeiter:innen der Lohnsteuerhilfe eine Reihe von Unterlagen. Viele Lohnsteuerhilfevereine bieten auf ihrer Website detaillierte Checklisten an, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen.
Wie finde ich den passenden Lohnsteuerhilfeverein?
Deutschlandweit gibt es rund 800 Lohnsteuerhilfevereine, die wiederum jeweils unterschiedlich viele Beratungsstellen haben. Manche Lohnsteuervereine arbeiten nur regional, andere bundesweit und haben dann mehrere Tausend Mitglieder.
Bundesverband LohnsteuerhilfeDer Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) betreut derzeit mehr als 300 Mitgliedsvereine. Diese Lohnsteuerhilfevereine beraten bundesweit in rund 8.000 Beratungsstellen. Auf der Website der Dachorganisation BVL finden Sie über die PLZ-Suche schnell die passende Beratungsstelle in Nähe Ihres Wohnorts. Ein weiteres Plus: Da die Beratungsstellen bundesweit vertreten sind, bleibt die Mitgliedschaft auch im Fall eines ggfs. anstehenden privaten Umzugs aufrechterhalten.
Steuersoftware, Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein?
Der Lohnsteuerhilfeverein ist ein guter Mittelweg zwischen Steuersoftware und Steuerberater:in. Im Vergleich zu einer handelsüblichen Steuersoftware sind die Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein zwar etwas höher – dafür nehmen Ihnen die Spezialist:innen die meiste Arbeit ab. Gegenüber Steuerkanzleien ist der Lohnsteuerhilfeverein wiederum eine fachlich ebenbürtige, aber deutlich günstigere Alternative.
FazitDie Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich vor allem für diejenigen, die sich nicht selbst intensiv mit ihrer Einkommensteuererklärung auseinandersetzen wollen, aber trotzdem mit überschaubarem finanziellen Aufwand die maximale Steuerersparnis erreichen möchten.
Smart und clever: Steuererklärung mittels Steuersoftware erstellen
In Sachen Steuererklärung kann eine Steuersoftware mit vielen Vorteilen punkten:
- Eine Steuersoftware ist meist günstiger als die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein oder die Beauftragung eines Steuerbüros. So erfolgt beispielsweise bei der Steuerlösung smartsteuer die Zahlung erst mit Abgabe der Steuererklärung.
- Mithilfe einer Steuersoftware haben Sie einfache Steuerfälle schnell bearbeitet. Die Software führt Sie intuitiv Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und spart dadurch Zeit. Meist ganz einfach im Interview-Stil.
- Zudem wird eine Steuersoftware regelmäßig aktualisiert und enthält somit immer die neuesten Steuerregelungen und -gesetze. Auch bieten wertige Steuersoftwarelösungen individuelle Tipps und Hinweise zur Steuerersparnis.