Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
09. Februar 2024
Lesedauer:
3 Minuten
Die schnelle Antwort

Wie lese ich meinen Steuerbescheid?

  • Jeder fünfte Steuerbescheid ist nicht korrekt.
  • Häufige Fehler, neben inhaltlichen und formalen, sind Zahlendreher oder falsch übernommene Lohnsteuerdaten.
  • Der Steuerbescheid besteht aus drei Teilen, Sie sollten sich alle Teile gründlich anschauen.

Die Steuererklärung ist geschafft, und eines Tages liegt der Steuerbescheid des Finanzamts im Briefkasten. Viele Steuerpflichtige freuen sich jetzt über die Erstattung - und versäumen es, den Steuerbescheid zu prüfen. Das ist ein Fehler. Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass mindestens jeder fünfte Steuerbescheid nicht korrekt ist. Dabei geht es nicht nur um inhaltlich falsche Einschätzungen des Finanzbeamten - auch Zahlendreher oder falsch übernommene Lohnsteuerdaten können Geld kosten.

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Wie ist der Steuerbescheid aufgebaut?

Der Aufbau Ihres Einkommensteuerbescheids ist immer gleich. Auf der ersten Seite finden Sie alle Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem zuständigen Finanzamt (Ihr Name, Anschrift, Kontodaten Steueridentifikations-Nr., Anschrift des Finanzamts etc.). Außerdem ist dort auch festgehalten, um welche Steuerart (in Ihrem Fall Lohn- bzw. Einkommensteuer) und welches Steuerjahr es sich handelt, wie hoch das zu versteuernde Einkommen nach Ansicht des Finanzamts ist, und wie viel davon bereits beglichen wurde. Wenn dem Finanzamt bereits mehr Lohnsteuer überwiesen wurde als ihm zusteht, erkennen Sie dies meist an dem Satz "mithin sind zu viel entrichtet".

Steuerbescheid prüfen - Seite 2: Auf der zweiten Seite Ihres Steuerbescheids finden Sie dann unter dem Punkt "Besteuerungsgrundlagen" eine detailliertere Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens. Hier sind alle Ihre Einnahmen (Bruttoarbeitslohn etc.) und Ausgaben (Werbungskosten, Entfernungspauschale, Aufwendungen für Arbeitsmittel etc.) aufgeführt, die das Finanzamt anerkannt hat und die in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer eingeflossen sind. Dort können Sie auf den ersten Blick erkennen, ob das Finanzamt alle von Ihnen in der Steuererklärung angesetzten Kosten auch im Steuerbescheid berücksichtigt hat. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie sich den dritten Teil des Steuerbescheids genauer ansehen.

In diesem dritten Teil, den "Erläuterungen", erklärt bzw. begründet das Finanzamt seine Entscheidung. Bitte überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid auch hier. Sie finden - mehr oder weniger verständlich bzw. detailliert -, welche Ausgaben, Ansätze oder Pauschbeträge nicht anerkannt wurden und warum. Außerdem finden Sie dort auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, wann und wie Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen können. Gegen die Vorläufigkeit Ihres Steuerbescheids (oder die Vorläufigkeit einiger Punkte) müssen Sie keinen Einspruch einlegen. Die Vorläufigkeit des Steuerbescheids besagt lediglich, dass zu einem bestimmten Sachverhalt, von dem auch Ihre Steuererklärung betroffen ist, ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft. Sollte das Urteil zu Ihren Gunsten ausfallen, ändert das Finanzamt automatisch den Bescheid und erstattet Ihnen Steuern; fällt es zugunsten des Fiskus aus, wird der bestehende Steuerbescheid rechtskräftig.Dies müssen Sie an Ihrem Steuerbescheid folglich nicht prüfen.

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Checkliste für den Steuerbescheid: Das sollten Sie prüfen!

Grundsätzlich gilt: Steuerbescheide sind nicht in Stein gemeißelt. Da auch das Finanzamt Fehler macht - inhaltliche, aber auch formale - sollten Sie den Steuerbescheid genau lesen, die Angaben prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen müssen Sie in der Regel Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen können Sie meist mit einem Berichtigungsantrag vergleichsweise unkompliziert korrigieren. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen häufige Fehlerquellen und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dem Steuerbescheid:

  • Prüfen Sie die allgemeinen persönlichen Daten im Steuerbescheid (v. a. Bankverbindung und Steuerabzugsmerkmale).
  • Sind alle Freibeträge (z. B. für Kinder) enthalten?
  • Hat der Finanzbeamte oder die Finanzbeamtin den "Gesamtbetrag der Einkünfte" (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten) richtig berechnet?
  • Hat der:die  Sachbearbeiter:in die Werbungskosten (und ihre evtl. gemachten anderen abzugsfähigen Kosten) richtig addiert?
  • Hat das Finanzamt mögliche außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) in der beantragten Höhe anerkannt? Falls nicht, sehen Sie sich die Begründung an. Vergleichen Sie diese ggf. mit Ihren Belegen und/oder Steuerbescheiden aus den Vorjahren (Tipp: Immer Kopien von Belegen machen und alte Steuerbescheide aufheben!). Sollten Sie anderer Meinung sein als das Finanzamt, können Sie jederzeit Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

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