Steuererklärung selber machen: Die besten Tipps

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
13. September 2023
Lesedauer:
6 Minuten
Die schnelle Antwort

Auf einen Blick:

  • Arbeitnehmer:innen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, verpassen oft die Chance auf eine Steuererstattung.

  • Schneller und einfacher geht die Steuererklärung oft mit Hilfe einer Steuersoftware.

  • Insbesondere bei hohen Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder besonderen Steuerklassenkombinationen lohnt es sich, die Steuererklärung selbst zu machen.

Arbeitnehmer:innen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, scheuen häufig die Kosten für eine:n Steuerberater:in und verzichten daher auf eine Steuererstattung. Das sollten Sie jedoch nicht tun, denn in 9 von 10 Fällen gibt es für Arbeitnehmer:innen Geld zurück.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

Wann lohnt es sich, die Steuererklärung selber zu machen?

Gerade für Arbeitnehmer:innen, von denen das Finanzamt keine Steuererklärung erwartet, lohnt es sich in der Regel, eine Steuererklärung selber zu machen. Denn durchschnittlich erhalten Steuerpflichtige nach Ihrer Steuererklärung 1.063 EUR zurück. Das liegt v.a. daran, dass bestimmte Aufwendungen Ihr:e Arbeitgeber:in bei der Berechnung Ihrer monatlichen Lohnsteuer und des Lohnsteuerjahresausgleichs im Dezember nicht berücksichtigen kann. Daher ist zu erwarten, dass diese Kosten zu einer Steuererstattung führen, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.

Und: Wer die Ausgaben für Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfevereine scheut, kann seine:ihre Steuererklärung auch selber machen. Das ist kein Hexenwerk und lohnt sich besonders in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie sehr hohe Werbungskosten haben und den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten.
  • Wenn Ihre außergewöhnlichen Belastungen besonders hoch sind.
  • Wenn Sie verheiratet sind und trotz sehr unterschiedlicher Einkommen die Steuerklassenkombination 4/4 gewählt haben.
  • Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht in Steuerklasse 2 sind.
  • Wenn Sie Ausgaben für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen haben.
  • Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen.
  • Wenn Sie nicht das gesamte Jahr beschäftigt waren, z. B. als Berufseinsteiger:in.

Bei diesen sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, aber auch Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) zieht das Finanzamt nämlich nur die pauschalen Sätze bzw. Freibeträge ab. Wenn Ihre individuellen Ausgaben höher sind, können Sie diese nur in einer Steuererklärung geltend machen, ansonsten fallen sie unter den Tisch.

Steuererklärung selber machen – Wie geht das?

Als Arbeitnehmer:in können Sie die Steuererklärung ohne Schwierigkeiten selber machen. Aber auch Arbeitnehmer:innen und Selbstständige, die der Einkommenssteuerpflicht unterliegen, können Ihre Steuererklärung selbst anfertigen. Machen Sie Ihre Steuererklärung freiwillig, haben Sie vier Jahre Zeit bis zur Abgabe. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass sich die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung unterscheiden, je nachdem ob es sich um eine freiwillige Abgabe oder Pflichtveranlagung handelt.  

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Elektronische Steuererklärung: zeitsparend und papierlos

Am einfachsten machen Sie Ihre Steuererklärung direkt elektronisch. Privatpersonen dürfen Ihre Steuererklärung in Ausnahmefällen zwar noch in Papierform abgeben, z. B. in Härtefällen, wenn eine elektronische Abgabe aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen unzumutbar ist – allerdings bedeutet das auch meist einen höheren Zeitaufwand.

Bei der elektronischen Steuerklärung haben Sie die Wahl zwischen dem kostenlosen Programm ELSTER der Finanzverwaltung und kostenpflichtigen Steuerprogrammen verschiedener Softwarehersteller.

Praxistipp: Mit einfachELSTER können Rentner:innen und Pensionär:innen unkomliziert und schnell ihre jährliche Einkommensteuererklärung einreichen. Die Benutzerführung ist klar und führt schrittweise durch den Prozess, ohne dass man Papierdokumente ausfüllen muss. Die Daten zu Ihren Renteinkünften, Pensionen und zur Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland sind bereits beim Finanzamt gespeichert. Deshalb müssen diese nicht erneut eingereicht werden. Sie müssen nur einige zusätzliche Fragen zu Themen wie Spenden, Arztrechnungen, Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.

Die kostenpflichtigen Programme haben den Vorteil, dass sie Schritt-für-Schritt durch die Steuererklärung führen und zu jedem Punkt ausführliche Erläuterungen mit entsprechenden Tipps und Erklärungen geben. Mit diesen Programmen können Sie auch als Laie einfach und sicher eine inhaltlich richtige und vor allem in Bezug auf Ihre Ausgaben steueroptimierte Steuererklärung abgeben. Kommerzielle Steuersoftware ist ab ca. 15 EUR erhältlich.

Hilfsmittel zur Erstellung der Steuererklärung

Tipp: Sie haben wenig Ahnung von Steuern, möchten aber Ihr Geld zurück haben? Dann verwenden Sie doch eine Software aus unserem Steuersoftware-Vergleich. Detaillierte Hinweise erinnern Sie an die Berücksichtigung einzelner Punkte, Alternativrechnungen tragen zur Optimierung bei.
Einige Programme zeigen Ihnen im Verlauf der Eingaben die voraussichtliche aktuelle Steuererstattung oder Nachforderung des Finanzamts an. Zur Berechnung der Kosten, die für Dienstreisen, ein häusliches Arbeitszimmer oder andere Aufwendungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen in der Steuersoftware entsprechende Tabellen zur Verfügung.
Da die kommerziellen Steuerprogramme über eine Schnittstelle zum ELSTER-Portal verfügen, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt übermitteln.

Welche Ausgaben kann man geltend machen?

  • Werbungskosten: (z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, Berufskleidung, Fortbildungen etc.), wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit höher waren als der Arbeitnehmerpauschbetrag. Dieser wurde rückwirkend zum 1.1.2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht und beträgt im Jahr 2023 1.230 Euro. Sammeln Sie hierfür Ihre Belege bereits während des Jahres. Auch wenn Sie diese inzwischen nicht mehr mit der Steuererklärung abgeben müssen, kann das Finanzamt Sie dazu auffordern Ihre Ausgaben zu belegen.

  • Handwerkerleistungen: Sie erhalten maximal 20 Prozent der gezahlten Kosten zurück, eingereicht werden können Rechnungen bis zu 6.000 Euro, d.h. Sie erhalten einen maximalen Steuerrabatt von 1.200 Euro. Wichtig ist, dass Sie diese Rechnungen überwiesen und nicht bar bezahlt haben.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier können Sie die Kosten für eine Pflegekraft, Putzhilfe oder die Betreuung eines Haustiers geltend machen. Als Mieter:in oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, können Sie außerdem Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung geltend machen.
  • Sämtliche Sozialabgaben, sowie die Beiträge für Versicherungen und die Altersvorsorge sollten Sie beim Vorsorgeaufwand geltend machen. Falls Sie eine zusätzliche Altervorsorge in Form einer Riester-Rente haben können Sie diese in der separaten Anlage AV ebenfalls absetzen.
  • Umzugkosten: Falls Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind.
  • Sonderausgaben: Dazu zählen Kirchensteuer, Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien oder gemeinnützinge Organisationen, Ausgleichsleistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs und Unterhaltszahlungen an den:die getrennt lebende:n oder geschiedene:n Ehepartner:in.
  • Kinderbetreuungskosten und Schulgeld können Sie ebenfalls als Sonderausgaben in der Anlage Kind geltend machen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: dazu zählen bspw. Krankheitskosten wie z. B. selbstbezahlte Akupunktur. Die Höhe, ab der Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, ist allerdings abhängig von Ihren Einkünften.
  • Ehrenamt: Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, dürfen Sie Einnahmen steuerfrei in Form einer Übungsleiterpauschale (z. B. als Sporttrainer:in) in Höhe von 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) annehmen bzw. einen Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro (bis 2020: 720 Euro).

Steuererklärung selber machen – Was passiert bei Fehlern?

Fehler sind menschlich. Auch führt ein kleiner, versehentlicher Fehler in der Steuererklärung bei Privatleuten im Regelfall nicht direkt zu einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Das droht bei höheren Summen bzw., wenn es bei Ihrer Steuererklärung in der Vergangenheit schon öfter Auffälligkeiten gab. Häufiger tritt der Fall ein, dass das Finanzamt bestimmte Auslagen nicht anerkennt oder Sie auf Unstimmigkeiten erstmal hinweist.

Trotzdem ist es bei der Steuererklärung natürlich besonders wichtig sorgfältig zu sein, da Sie Fehler und vor allem Mogeleien teuer zu stehen kommen sowie strafrechtlich und steuerrechtich geahndet werden können.


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