
Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, scheuen häufig die Kosten für einen Steuerberater und verzichten daher auf eine Steuererstattung. Das sollten Sie jedoch nicht tun, denn in 9 von 10 Fällen gibt es für Arbeitnehmer Geld zurück.
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.
Wann lohnt es sich, die Steuererklärung selber zu machen?
Gerade für Arbeitnehmer, von denen das Finanzamt keine Steuererklärung erwartet, lohnt es sich in der Regel, eine Steuererklärung selber zu machen. Denn durchschnittlich erhalten Steuerpflichtige nach Ihrer Steuererklärung 1.000 EUR zurück. Das liegt v.a. daran, dass bestimmte Aufwendungen Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung Ihrer monatlichen Lohnsteuer und des Lohnsteuerjahresausgleichs im Dezember nicht berücksichtigen kann. Daher ist zu erwarten, dass diese Kosten zu einer Steuererstattung führen, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.
Und: Wer die Ausgaben für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine scheut, kann seine Steuererklärung auch selber machen. Das ist kein Hexenwerk und lohnt sich besonders in folgenden Fällen:
- Wenn Sie sehr hohe Werbungskosten haben und den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten.
- Wenn Ihre außergewöhnlichen Belastungen besonders hoch sind.
- Wenn Sie verheiratet sind und trotz sehr unterschiedlicher Einkommen die Steuerklassenkombination IV/IV gewählt haben.
- Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht in Steuerklasse II sind.
- Wenn Sie Ausgaben für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen haben.
- Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen.
- Wenn Sie nicht das gesamte Jahr beschäftigt waren, z. B. als Berufseinsteiger.
Bei diesen sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, aber auch Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) zieht das Finanzamt nämlich nur die pauschalen Sätze bzw. Freibeträge ab. Wenn Ihre individuellen Ausgaben höher sind, können Sie diese nur in einer Steuererklärung geltend machen, ansonsten fallen sie unter den Tisch.
Steuererklärung selber machen - Wie geht das?
Als Arbeitnehmer können Sie die Steuererklärung ohne Schwierigkeiten selber machen. Aber auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die der Einkommenssteuerpflicht unterliegen, können Ihre Steuererklärung selber machen.
Machen Sie Ihre Steuererklärung freiwillig, haben Sie vier Jahre Zeit bis zur Abgabe. Das bedeutet, die Steuererklärung 2021 muss spätestens Ende 2025 beim Finanzamt sein. Wenn Sie allerdings zur Steuererklärung 2021 verpflichtet sind, läuft die Frist bis 31. Oktober 2022.
Steuererklärung auf Papier oder elektronisch?
Am einfachsten machen Sie Ihre Steuererklärung direkt elektronisch. Privatpersonen dürfen Ihre Steuererklärung theoretisch zwar noch in Papierform abgeben, allerdings bedeutet das auch meist einen höheren Zeitaufwand.
Bei der elektronischen Steuerklärung haben Sie die Wahl zwischen dem kostenlosen Programm ELSTER der Finanzverwaltung und kostenpflichtigen Steuerprogrammen verschiedener Softwarehersteller. Die kostenpflichtigen Programme haben den Vorteil, dass sie Schritt-für-Schritt durch die Steuererklärung führen und zu jedem Punkt ausführliche Erläuterungen mit entsprechenden Tipps und Erklärungen geben. Mit diesen Programmen können Sie auch als Laie einfach und sicher eine inhaltlich richtige und vor allem in Bezug auf Ihre Ausgaben steueroptimierte Steuererklärung abgeben. Kommerzielle Steuersoftware ist ab ca. 15 EUR erhältlich.
Falls Sie Ihre Steuererklärung dennoch auf Papier machen möchten, erhälten Sie die benötigten Formulare beim zuständigen Finanzamt oder hier bei Steuern.de, wir stellen alle notwendigen, aktuellen Formulare zum Ausdrucken zur Verfügung. Bei den Papierformularen gibt es einen Hauptvordruck, bestehend aus zwei Seiten, den jeder ausfüllen muss. Außerdem gibt es sechs Anlagen, die zusätzlich ausgefüllt werden können: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen, „Sonstiges“ (für bestimmte Anträge) sowie zwei Anlagen für Land- und Forstwirte.
Hilfsmittel zur Erstellung der Steuererklärung
Tipp: Sie haben wenig Ahnung von Steuern, möchten aber Ihr Geld zurück haben? Dann verwenden Sie doch eine Software aus unserem Steuersoftware-Test. Detaillierte Hinweise erinnern Sie an die Berücksichtigung einzelner Punkte, Alternativrechnungen tragen zur Optimierung bei.
Einige Programme zeigen Ihnen im Verlauf der Eingaben die voraussichtliche aktuelle Steuererstattung oder Nachforderung des Finanzamts an. Zur Berechnung der Kosten, die für Dienstreisen, ein häusliches Arbeitszimmer oder andere Aufwendungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen in der Steuersoftware entsprechende Tabellen zur Verfügung.
Da die kommerziellen Steuerprogramme über eine Schnittstelle zum ELSTER-Portal verfügen, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt übermitteln.
Welche Ausgaben kann man geltend machen?
-
Werbungskosten: (z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, Berufskleidung, Fortbildungen etc.), wenn diese im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit höher waren als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 EUR. Sammeln Sie hierfür Ihre Belege bereits während des Jahres. Auch wenn Sie diese inzwischen nicht mehr mit der Steuererklärung abgeben müssen, kann das Finanzamt Sie dazu auffordern Ihre Ausgaben zu belegen.
- Handwerkerleistungen: Sie erhalten maximal 20 Prozent der gezahlten Kosten zurück, eingereicht werden können Rechnungen bis zu 6.000 EUR, d.h. Sie erhalten einen maximalen Steuerrabatt von 1.200 EUR. Wichtig ist, dass Sie diese Rechnungen überwiesen und nicht bar bezahlt haben.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier können Sie die Kosten für eine Pflegekraft, Putzhilfe oder die Betreuung eines Haustiers geltend machen. Als Mieter oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, können Sie außerdem Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung geltend machen.
- Sämtliche Sozialabgaben, sowie die Beiträge für Versicherungen und die Altersvorsorge sollten Sie beim Vorsorgeaufwand geltend machen. Falls Sie eine zusätzliche Altervorsorge in Form einer Riester-Rente haben können Sie diese in der separaten Anlage AV ebenfalls absetzen.
- Umzugkosten: Falls Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind.
- Sonderausgaben: Dazu zählen Kirchensteuer, Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien oder gemeinnützinge Organisationen, Ausgleichsleistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs und Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner.
- Kinderbetreuungskosten und Schulgeld können Sie ebenfalls als Sonderausgaben in der Anlage Kind geltend machen.
- Außergewöhnliche Belastungen: dazu zählen bspw. Krankheitskosten wie z. B. selbstbezahlte Akupunktur. Die Höhe, ab der Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, ist allerdings abhängig von Ihren Einkünften.
- Ehrenamt: Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, dürfen Sie Einnahmen steuerfrei in Form einer Übungsleiterpauschale (z. B. als Sporttrainer) in Höhe von 2.400 EU (ab 2021: 3.000 EUR) annehmen bzw. einen Ehrenamtsfreibetrag von 720 EUR (ab 2021: 840 EUR).

Am besten geht es mit einer Steuersoftware
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Die Nutzer:innen von Steuern.de haben verschiedene Programme für unseren Vergleich bewertet.
Steuererklärung selber machen - Was passiert bei Fehlern?
Fehler sind menschlich. Auch führt ein kleiner, versehentlicher Fehler in der Steuererklärung bei Privatleuten im Regelfall nicht direkt zu einer Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Das droht bei höheren Summen bzw., wenn es bei Ihrer Steuererklärung in der Vergangenheit schon öfter Auffälligkeiten gab. Häufiger tritt der Fall ein, dass das Finanzamt bestimmte Auslagen nicht anerkennt oder Sie auf Unstimmigkeiten erstmal hinweist.
Trotzdem ist es bei der Steuererklärung natürlich besonders wichtig sorgfältig zu sein, da Sie Fehler und vor allem Mogeleien teuer zu stehen kommen sowie strafrechtlich und steuerrechtich geahndet werden können.