Mobilitätsprämie für Geringverdienende

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
28. März 2024
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Was ist die Mobilitätsprämie?

  • Die Mobilitätsprämie unterstützt geringverdienende Pendler:innen
  • Voraussetzungen: zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag und Arbeitsweg von mindestens 21 Kilomentern
  • Voerst befristet bis 31.12.2026

Ab 2021 wurde die Entfernungspauschale für längere Strecken erhöht. In diesem Zuge wurde auch die neue Mobilitätsprämie eingeführt. Sie soll Geringverdienende entlasten. In diesem Artikel erfahren Sie, wer davon profitiert und wie Sie die Prämie beantragen können.

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Das ist die Mobilitätsprämie

Zum 1. Januar 2021 wurde eine erhöhte Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eingeführt. Seit 2022 gilt sogar eine erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringverdienende profitieren jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt von dieser Erhöhung. Als "geringverdienend" gelten hier Arbeitnehmer:innen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale unter dem Grundfreibetrag liegen. Bei ihnen fällt daher keine Einkommenssteuer an. Damit diese Menschen trotzdem von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren können, wurde die Mobilitätsprämie eingeführt:

Alternativ zum Abzug der Entfernungspauschale können sie einen Antrag auf Auszahlung einer Mobilitätsprämie stellen. Diese bemisst sich an der erhöhten Entfernungspauschale (ab dem 21. km) und ist begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10 Euro beträgt.

Die Voraussetzung für den Antrag auf Auszahlung der Mobilitätsprämie ist, dass die Werbungskosten eines:einer Arbeitnehmer:in den Arbeitnehmerpauschbetrag durch die Fahrtkosten übersteigen.

Die Mobilitätsprämie ist - so wie die erhöhte Entfernungspauschale - vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Mehr Infos im Artikel
Entfernungspauschale: Das sollten Sie wissen

So beantragen und berechnen Sie die Mobilitätsprämie

Der Antrag auf die Mobilitätsprämie muss durch Ankreuzen auf dem Hauptvordruck Ihrer Einkommenssteuererklärung gestellt werden. Die dazu notwendigen Angaben machen Sie dann auf der Anlage Mobilitätsprämie. Zusätzlich ist nur noch die Abgabe der Anlage N erforderlich. Der Antrag für 2022 kann bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Das heißt zur Beantragung brauchen Sie:

 

Für die Berechnung der Mobilitätsprämie sind verschiedene Faktoren wichtig:

  • Die Entfernung zum Arbeitsplatz,
  • die Höhe des zu versteuernden Einkommens,
  • die Höhe des Grundfreibetrags und
  • die Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags.

 

Daher wird es relativ kompliziert, am besten geht es jedoch anhand eines Beispiels:

Beispiel: Berechnung der Mobilitätsprämie Arbeitnehmer:in A wohnt 40 km entfernt von der ersten Tätigkeitsstätte und hat Werbungskosten voninsgesamt 2.858 Euro. Davon entfallen 1.596 Euro (für 20 Entfernungskilometer) auf die erhöhte Entfernungspauschale (0,38 Euro/km). Das zu versteuernde Einkommen von A liegt 700 Euro unter dem Grundfreibetrag.

A hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Die Bemessungsgrundlage für die Prämie ist die erhöhte Entfernungspauschale von 1.596 Euro, maximal der Betrag, der den Grundfreibetrag unterschreitet, hier 700 Euro. Damit berechnet sich die Mobilitätsprämie mit 14 % von 700 Euro = 98 Euro.


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