
Hier finden Sie Erläuterungen für jede Zeile des Hauptvordrucks Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie können den Hauptvordruck bzw. Mantelbogen hier herunterladen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Steuererklärung mit einer professionellen Steuersoftware zu erstellen.
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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint.
Allgemein
Wichtig: Der Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden
Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig.
Überblick
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
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Seite 1 | Angaben zur Person (Zeilen 8-17), zum Familienstand (Zeile 18), zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeile 19) und zur Ehegattenveranlagung (Zeilen 20-29) |
Seite 2 | Angaben zur Bankverbindung (Zeilen 30–33) Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 34–37) Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht. Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über «Ergänzende Angaben zur Steuererklärung» gemacht werden (Zeile 37) |
Grundangaben
[Art der Erklärung → Zeilen 1–2]
Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts).
[Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3]
Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. innerhalb des Grundfreibetrags liegen (z. v. E. bis 11.604 EUR, bei Zusammenveranlagung verdoppelt – Erhöhung für 2024 ist geplant, s. Erläuterung zu Zeile 19), haben die Möglichkeit, statt der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- oder Betriebsstätte eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschalen zu wählen. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung bitte die «Anlage Mobilitätsprämie» bei . Der Antrag auf Mobilitätsprämie gilt gleichzeitig als Antrag auf Einkommensteuerveranlagung.
[Steuernummer, Identifikationsnummer → Zeilen 4, 8, 20]
Tragen Sie in Zeile 4 Ihre Steuernummer sowie in den Zeilen 8 und 20 Ihre steuerliche Identifikationsnummer ein. Die Steuernummer und Ihren Namen sollten Sie zur Sicherheit außerdem in der auf jeder Anlage vorhandenen Kopfzeile vermerken.
Die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung sind mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475).
Persönliche Angaben
[Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif.
Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 16 als Person A die Person eintragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).
[Geburtsdatum → Zeilen 8 und 20]
Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ob ein Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen ist.
Steuerpflichtige, die vor Beginn des Vz. 2024 das 64. Lebensjahr vollendet haben (geboren vor dem 2.1.1960), haben für den Vz. 2024 Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Kalenderjahr, das dem Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt, sowie von der Höhe der Einkünfte und wird von Amts wegen berücksichtigt. Der Abzugsbetrag ergibt sich aus dem Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis und aus der positiven Summe anderer Einkünfte (z. B. Einkünfte aus V+V oder freiberuflicher Tätigkeit etc.). Versorgungsbezüge und Renten i. S. d. § 22 EStG, die nur teilweise besteuert werden, sind nicht zu berücksichtigen.
[Familienstand → Zeile 18]
Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt.
Ihre Angaben zum Familienstand bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird und haben damit Bedeutung für den anzuwendenden Steuertarif. Wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr (2023) verstorben ist, führt das Finanzamt für 2024 zwar eine Einzelveranlagung durch, berechnet aber die Steuer (letztmals) nach dem für Sie günstigeren Splittingtarif.
[Veranlagung von Ehegatten → Zeile 19]
Ehegatten, die beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben, können zwischen den genannten Ehegattenveranlagungsarten durch Ankreuzen wählen.

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Bankverbindung
[Bankverbindung → Zeilen 31 – 34]
Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung die BIC bekannt sind.
Wichtig: Kontoänderung mitteilen
Teilen Sie dem Finanzamt unverzüglich, auch zwischen den Steuererklärungen, schriftlich mit, wenn sich die von Ihnen angegebene Bankverbindung zwischenzeitlich geändert hat, damit eine Erstattung schnell durchgeführt werden kann.
Vollmacht
Soll der Steuerbescheid einer anderen Person zugesandt werden, sollte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a AO) über www.elster.de oder andere Softwareanbieter genutzt werden. Eine gesonderte Empfangsvollmacht kann aber auch formlos in Papierform erteilt werden. Dazu ist in Zeile 37 eine „1“ einzutragen.
Sonstige Angaben und Anträge
[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34]
Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer „1“ beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Anlage VL) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht aber nur wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten sind.
[Einkommensersatzleistungen → eZeile 35 und Zeile 36]
Die als Ersatz von Einkommen gezahlten Beträge (z. B. gezahltes Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern), die nicht durch den Arbeitgeber ausbezahlt wurden, sind zwar steuerfrei, bewirken jedoch, dass die steuerpflichtigen Einkünfte mit einem höheren Steuersatz (Progressionsvorbehalt) besteuert werden. In die eZeile 35 gehören steuerfreie Einkommensersatzleistungen aus dem Inland, in die Zeile 44 solche aus den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz. Haben Sie als Arbeitnehmer derartige Leistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) durch den Arbeitgeber erhalten, müssen Sie deren Höhe nicht hier, sondern auf der Anlage N, Zeilen 23, eintragen.
[Ergänzende Angaben zur Steuererklärung → Zeile 37]
Wollen Steuerpflichtige der Finanzverwaltung zusätzliche Angaben mitteilen, zu denen sie in den Steuererklärungsvordrucken keine Eintragungsmöglichkeit finden, müssen sie der Steuererklärung eine weitere Anlage beifügen, die mit der Überschrift «Ergänzende Angaben zur Steuererklärung» zu versehen ist und in Zeile 37 den Wert „1“ eintragen.
Bei elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen (ELSTER) öffnet sich im Elster-Formular ein Textfeld, in das die entsprechend abweichenden Angaben, Sachverhalte oder die von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung eingetragen werden können.
Bitte beachten: Wenn Sie ergänzende Angaben zur Steuererklärung abgeben, wird Ihre Steuererklärung auf jeden Fall persönlich von einem Finanzbeamten überprüft. Damit verbunden sind oft Rückfragen und eine längere Bearbeitungszeit. Eine Überprüfung erfolgt sonst nur noch, soweit Ihre Steuererklärung mit einem Hinweis vom maschinellen Risikomanagementsystem zur personellen Bearbeitung ausgewählt wurde.
Unterschrift
Wird die Einkommensteuererklärung in Papierform abgegeben, muss diese eigenhändig unterschrieben werden; bei Zusammenveranlagung von Ehegatten müssen beide unterschreiben, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. Bei über das Internet versandten Erklärungen (ELSTER-Erklärung) wird die Unterschrift durch eine bereits durchgeführte Authentifizierung (digitale Unterschrift) ersetzt.
In Zeile 39 ist eine „1“ einzutragen, wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt hat und in Zeile 40 die Anschrift der Person, die bei der Erstellung mitgewirkt hat.
Bei Zusammenveranlagung muss der Ehegatte auch dann unterschreiben, wenn er keine eigenen Einkünfte hatte. Wird die Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG gewählt, hat jeder Ehegatte nur seine Erklärung zu unterschreiben.
Checkliste Hauptvordruck / Mantelbogen
Folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile! | |
Haben Sie Anspruch auf eine Mobilitätsprämie? (Zeile 3) | □ |
Haben Sie Ihren Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage geprüft? (Zeile 42) | □ |
Haben Sie von Dritten steuerfreie Zahlungen erhalten? (Zeilen 43–44) | □ |