Hauptvordruck / Mantelbogen (ESt1A) Ausfüllhilfe

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
20. Januar 2023
Lesedauer:
7 Minuten

Hier finden Sie Erläuterungen für jede Zeile des Hauptvordrucks Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie können den Hauptvordruck bzw. Mantelbogen hier herunterladen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Steuererklärung mit einer professionellen Steuersoftware zu erstellen.

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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. 

Allgemein

Wichtig: Der Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden
Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig.

 

Überblick

Im Bedarfsfall ausfüllen

Seite 1

Angaben zur Person (Zeilen 8-17), zum Familienstand (Zeile 18), zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeilen 19-28) und zur Ehegattenveranlagung (Zeile 29)

Seite 2

Angaben zur Bankverbindung (Zeilen 31 - 34)

Einzelempfangsvollmacht (Zeilen 35 - 41)

Hier sind die Angaben zu der Person zu machen, der der Einkommenssteuerbescheid zugesandt werden soll.

 

Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 42–45)

Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht.

Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über «Ergänzende Angaben zur Steuererklärung» gemacht werden (Zeile 45)

Grundangaben (Seite 1)

[Art der Erklärung Zeilen 1–2]

Kreuzen Sie in den Zeilen 1 und 2 an, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommensteuer weitere Anträge stellen (z. B. Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlusts).

[Festsetzung der Mobilitätsprämie → Zeile 3]
Steuerpflichtige Personen, die mit ihrem z. v. E. innerhalb des Grundfreibetrags liegen (z. v. E. bis 10.908 EUR, bei Zusammenveranlagung verdoppelt), haben die Möglichkeit, statt der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- oder Betriebsstätte eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschalen zu wählen. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung bitte die „Anlage Mobilitätsprämie“ bei. Der Antrag auf Mobilitätsprämie gilt gleichzeitig als Antrag auf Einkommensteuerveranlagung.

[Steuernummer, Identifikationsnummer → Zeilen 4, 8, 19]
Tragen Sie in Zeile 4 Ihre Steuernummer sowie in den Zeilen 8 und 19 Ihre steuerliche Identifikationsnummer ein. Die Steuernummer und Ihren Namen sollten Sie zur Sicherheit außerdem in der auf jeder Anlage vorhandenen Kopfzeile vermerken.

Persönliche Angaben

[Persönliche Angaben → Zeilen 7–28]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehe für alle) und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 16 als Person A die Person eintragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).

Das Geburtsdatum hat u. a. Bedeutung für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG. Dieser ist ein Freibetrag und kann berücksichtigt werden, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Vz. vollendet wurde. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Kalenderjahr, das dem Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt, und von der Höhe der Einkünfte und wird vom Amts wegen berücksichtigt. Der Abzugsbetrag ergibt sich aus dem Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis und aus der positiven Summe anderer Einkünfte (z. B., Einkünfte aus V+V oder freiberuflicher Tätigkeit etc.). Versorgungsbezüge und Renten i. S. d. § 22 EStG, die nur teilweise besteuert werden, sind nicht zu berücksichtigen.

[Familienstand Zeile 18]

Ihre Angaben zum Familienstand bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird und haben damit Bedeutung für den anzuwendenden Steuertarif. Wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr (2021) verstorben ist, führt das Finanzamt für 2022 zwar eine Einzelveranlagung durch, berechnet aber die Steuer (letztmals) nach dem für Sie günstigeren Splittingtarif.

[Veranlagungsarten  Zeile 29]

Ehegatten, die beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben, können zwischen den genannten Ehegattenveranlagungsarten durch Ankreuzen wählen. 

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Bankverbindung

[Bankverbindung Zeilen 31 – 34]

Die Finanzämter erstatten nur unbar. Bei fehlender oder unvollständiger Bankverbindung verzögert sich die Steuerrückzahlung. Bitte beachten Sie, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr und damit die Erstattung nur möglich ist, wenn dem Finanzamt die IBAN und bei Auslandsüberweisung die BIC bekannt sind.

Wichtig: Kontoänderung mitteilen
Teilen Sie dem Finanzamt unverzüglich, auch zwischen den Steuererklärungen, schriftlich mit, wenn sich die von Ihnen angegebene Bankverbindung zwischenzeitlich geändert hat, damit eine Erstattung schnell durchgeführt werden kann.

Vollmacht (Seite 2)

Empfangsvollmacht Zeilen 35–41

Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 12–15 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbescheide des Jahres 2022 gelten (Einmalvollmacht). Möchten Sie, dass Bescheide und andere Schreiben immer an Ihren Steuerberater gerichtet werden, benötigt das Finanzamt eine Dauerzustellungsvollmacht.

Sonstige Angaben und Anträge

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42]

Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer «1» beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Anlage VL) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht aber nur wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten sind.

 

[Einkommensersatzleistungen → eZeile 43 und Zeile 44]

Die als Ersatz von Einkommen gezahlten Beträge (z. B. gezahltes Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern), die nicht durch den Arbeitgeber ausbezahlt wurden, sind zwar steuerfrei, bewirken jedoch, dass die steuerpflichtigen Einkünfte mit einem höheren Steuersatz (Progressionsvorbehalt) besteuert werden. In die eZeile 43 gehören steuerfreie Einkommensersatzleistungen aus dem Inland, in die Zeile 44 solche aus den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz. Haben Sie als Arbeitnehmer derartige Leistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) durch den Arbeitgeber erhalten, müssen Sie deren Höhe nicht hier, sondern auf der Anlage N, Zeilen 22–28, eintragen .

 

[Ergänzende Angaben zur Steuererklärung/qualifiziertes Freitextfeld → Zeile 45]

Möchten Sie ergänzende Angaben zu anderen Vordrucken Ihrer Steuererklärung machen (z. B. Anlage Vorsorgeaufwand – eigene Versicherungsbeiträge für mehrere andere Personen), weil dort keine entsprechenden Eintragungsmöglichkeiten vorgesehen sind oder Sie ergänzende Angaben für den Bearbeiter für notwendig erachten, tragen Sie hier die «1» ein und fügen der Steuererklärung in Papierform eine formlose Anlage mit der Überschrift «Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung» hinzu.

Bei elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen (ELSTER) öffnet sich im Elster-Formular ein Textfeld, in das die entsprechenden abweichenden Angaben, Sachverhalte oder die von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung eintragen werden können.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ergänzende Angaben zur Steuererklärung abgeben, wird Ihre Steuererklärung auf jeden Fall persönlich von einem Finanzbeamten überprüft. Damit verbunden sind oft Rückfragen und eine längere Bearbeitungszeit.

Eine Überprüfung erfolgt sonst nur noch, soweit Ihre Steuererklärung mit einem Hinweis vom maschinellen Risikomanagementsystem zur personellen Bearbeitung ausgewählt wurde.

 

[Anlage WA-ESt – Auslandswohnsitz und ausländische Einkünfte]

Hatten Sie im Steuerjahr zumindest zeitweise keinen Wohnsitz im Inland oder wohnt Ihr Ehegatte im EU-Ausland, müssen Sie die Anlage WA-ESt dem Hauptvordruck beifügen und ggf. ausländische Einkünfte erklären.

 

[Unterschrift und Mitwirkung Steuerberater → Zeilen 46–47]

Die Einkommensteuererklärung muss eigenhändig unterschrieben werden; bei Zusammenveranlagung von Ehegatten müssen beide unterschreiben. Bei über das Internet versandten Erklärungen (ELSTER-Erklärung) wird die Unterschrift durch eine bereits durchgeführte Authentifizierung (digitale Unterschrift) ersetzt.

In Zeile 46 ist eine «1» einzutragen, wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt hat.

Checkliste Hauptvordruck / Mantelbogen

Folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile!

Haben Sie Ihren Anspruch auf die Mobilitätsprämie geprüft? (Zeile 3)

Haben Sie Ihren Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage geprüft? (Zeile 42)

Haben Sie von Dritten steuerfreie Zahlungen erhalten? (Zeilen 43–44)

 


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