Steuererklärung für Studentinnen und Studenten
Während des Studiums ist häufig noch zu viel Monat für das restliche Geld auf dem Konto übrig. Kein Wunder, dass sich die meisten Studierenden durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdienen. Die wenigsten wissen aber, wie viel Geld sich mit einer Steuererklärung als Student oder Studentin sparen lässt. Hier die wichtigsten Steuertipps im Überblick.
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Steuererklärung für Studierende – wann lohnt es sich?
Sobald bei deinem Nebenjob Einkommenssteuer abgeführt wird, solltest du eine Lohnsteuererklärung als Student:in machen. Besonders dann, wenn du mehr als den Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro ) verdient hast. Grundsätzlich zahlt man keine Steuern, wenn man unter dem Grundfreibetrag bleibt, allerdings werden zunächst erstmal Steuern abgeführt. Diese kannst du dann mit einer Steuererklärung wieder zurückholen und dich auf eine Rückzahlung vom Finanzamt freuen. Liegst du über dem Freibetrag, kannst du zusätzlich noch Werbungkosten und Sonderausgaben geltend machen. Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen.
Aber auch ohne einen Nebenverdienst lohnt sich für Studierende eine Steuererklärung. Das Zauberwort heißt hier: Verlustvortrag. Was das ist und warum sich ein Verlustvortrag für Studierende später besonders auszahlt, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Verlustvortrag bei Studierenden: Wie funktioniert er?
Wenn du neben deinem Studium nicht arbeitest, fallen trotzdem Kosten für dein Studium an. Das können Fahrten zur Uni, aber auch dein Semesterbeitrag sein. Diese Kosten werden Werbungskosten oder Sonderausgaben genannt.
Befindest du dich in einer Zweitausbildung, also beispielsweise in einem Masterstudium oder im Bachelorstudium, hast vorher aber bereits eine fachbezogene Ausbildung absolviert, kannst du deine Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.
Befindest du dich allerdings in einer Erstausbildung (Bachelorstudium ohne vorausgegangene Ausbildung), kannst du diese Kosten lediglich als Sonderausgaben absetzen. Dies ist deshalb relevant, da nur Werbungskosten angespart werden können, nicht aber Sonderausgaben. Das heißt, dass du Sonderausgaben in dem Jahr, in dem sie anfallen mit deinem Einkommen verrechnen musst. Hast du in diesem Jahr jedoch kein Einkommen, so verpuffen diese.
Anders verhält es sich bei Werbungskosten. Sie können auch geltend gemacht werden, wenn du gar keine Einnahmen hattest. Wenn du also in der Zweitausbildung als Student deine Steuererklärung abgibst, vermerkt das Finanzamt deine Ausgaben als Verlust und verrechnet diesen Verlust, sobald du wieder ein Einkommen hast.
Was kann ich als Studentin oder Student steuerlich absetzen?
Generell gilt, dass Studierende studienbezogene Kosten in ihrer Steuererklärung angeben dürfen. Das bedeutet, dass du beispielsweise deine Studiengebühren absetzen kannst aber auch deinen Laptop. Bei letzterem gibt es aber zwei Dinge zu berücksichtigen: du musst dem Finanzamt belegen, dass du den Laptop ausschließlich für dein Studium und nicht privat verwendest, andernfalls kannst du nur einen Teil der Kosten in der Steuererklärung angeben.
Die meisten Student:innen haben kein separates Arbeitszimmer, können aber dennoch verschiedene Posten, wie Fachliteratur oder Schreibwaren, absetzen. Über Pauschalen können z. B. auch Fahrtkosten zur Uni, Kosten für Bewerbungsunterlagen, Kontoführungsgebühren, Telefon- und Internetkosten sowie Umzugskosten in der Studentensteuererklärung geltend gemacht werden.
Arbeitest du neben dem Studium, kannst du auch als Werkstudent:in Steuern sparen. Zusätzlich zu deinen Ausgaben rund um dein Studium, kannst du dann auch noch berufsbedingte Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen unter anderem Fahrten zu deinem Arbeitgeber oder Berufskleidung, die du ausschließlich für die Arbeit verwendest. Deine Einnahmen, die gezahlten Steuern und dein Werbungkosten gibst du in der Anlage N an, die du dann zusammen mit dem ausgefüllten Mantelbogen an das Finanzamt schickst. Oder du machst es dir noch einfacher und nutzt eine Steuersoftware wie smartsteuer. In unserem Steuersoftware-Vergleich erfährst du mehr darüber.
In welcher Steuerklasse ist man als Student oder Studentin?
In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedlich Lohnsteuerklassen. Die Steuerklassen orientieren sich dabei an deiner Familiensituation. Bist du etwa ledig, so hast du in der Regel eine andere Steuerklasse als ein verheiratetes Ehepaar. Die meisten Studierenden sind ledig und fallen dadurch in Steuerklasse 1.
Manchmal kann es sein, dass in der Steuererklärung von Studierenden auch die Lohnsteuerklasse 6 auftaucht. Das ist immer dann der Fall, wenn sich zwei Nebenjobs überschneiden und du somit für eine Zeit bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig angestellt warst.