In Folge einer Trennung kommt es oft zu finanziellen Ansprüchen. Wie hoch diese ausfallen, ist jedoch abhängig davon, ob die Partner bereits geschieden sind, wie groß der Einkommensunterschied ist und bei wem die Kinder wohnen.
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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint.
Der Unterhaltsrechner orientiert sich an der sogenannten Düssedorfer Tabelle und gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen. Unterhaltszahlungen können Sie übrigens als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen.
So funktioniert der Unterhaltsrechner:
Geben Sie in den nebenstehenden Rechner das gesamte Einkommen beider Elternteile ein, sowie zusätzliche finanzielle Gegebenheiten (Immobilien, Schulden…), die berücksichtigt werden müssen. Wählen Sie das Halbjahr aus und ob auch Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden soll.
Geben Sie abschließend die Anzahl gemeinsamer Kinder, sowie deren Alter und Lebensmittelpunkt an.
Mehr Informationen zur Eingabe, finden Sie in diesem Artikel und wenn Sie mit dem Cursor über das Fragezeichen neben dem jeweiligen Feld fahren.
Hintergrundwissen zum Unterhaltsrechner
Sie müssen das Jahr angeben, weil das Kindergeld sich zum 1. Juli 2019 um 10 Euro erhöht und die Höhe des Kindergels die Höhe des Unterhalts beeinflusst.
Ehegattenunterhalt ist dann fällig, wenn einer der Partner sich nach der Scheidung nicht selbst versorgen kann. Ist dies der Fall, müssen Sie anschließend den Oberlandesgericht-Bezirk (OLG) auswählen, da sich die Höhe des Erwerbstätigkeitsbonus in einigen süddeutschen Bundesländern vom Rest unterscheidet.
Geben Sie das monatliche Nettoeinkommen beider Elternteile ein, berücksichtigen Sie dabei auch anteilig Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sowie geldwerte Leistungen. Kindergeld müssen Sie hier nicht angeben, dieses wird vom Unterhaltsrechner automatisch berücksichtigt.
Unter sonstige Einkommen fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung, Lohnersatz- oder Sozialleistungen. Kindergeld müssen Sie auch hier nicht angeben.
Wenn einer der Partner eine eigene Immobilie bewohnt, muss der Mietwert der Immobilie als Wohnvorteil angegeben werden.
Schulden, die während der Ehe gemeinsam vereinbart wurden, sowie während der Ehe gezahlte Raten an Lebensversicherung, oder Bausparverträge sind für die Unterhaltszahlung anrechenbar. Nacheheliche Schulden sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit der Trennung stehen (notwendige Anschaffung eines Autos oder Miete in Folge der Trennung).
Von der Anzahl gemeinsamer Kinder hängt das Kindergeld und damit die Unterhaltszahlung ab. Sobald Sie die Anzahl gemeinsamer Kinder eingegeben haben, können Sie genauere Angaben zu jedem Kind vornehmen. Anzahl und Alter der Kinder wirken sich auch auf die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle aus.
Was hat die Düsseldorfer Tabelle mit dem Unterhaltsrechner zu tun?
Die Düsseldorfer Tabelle ist auch als Unterhaltstabelle bekannt. Sie enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf und wird jährlich vom Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht. Sie hat keine Gesetzeskraft, dient den Familiengerichten aber als Orientierung bei Unterhaltsentscheidungen. Je nach Einkommensgruppe und Alter des Kindes weist die Düsseldorfer Tabelle den monatlichen Unterhalt aus. Die Tabelle ist auf den Unterhaltsbedarf zweier unterhaltsberechtigter Kinder optimiert. Bei mehr oder weniger als zwei Kindern, weichen die Beträge ab – der Unterhaltsrechner berücksichtigt diese Schwankungen. Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinder oder Familienangehörige können Sie übrigens in der Steuererklärung geltend machen.
Wie verlässlich ist das Ergebnis des Unterhaltsrechners?
Neben den Ergebnissen finden Sie ebenfalls ausführliche Informationen, wenn Sie über das kleine Info-Symbol fahren. Der Unterhaltsrechner basiert auf den Grundlagen der Düsseldorfer Tabelle, liefert jedoch nur eine Einschätzung, da der genaue Unterhalt je nach Fall vom Familiengericht entschieden wird. So ist der zu entrichtende Unterhalt in der Praxis meist höher, was durch Mehr- oder Sonderbedarf entsteht, beispielsweiße wenn bei Kindern Krankheitskosten, oder Klassenfahren anfallen. Für Fälle oberhalb der höchsten Einkommensgrenze (ab 5.501 Euro) greift die Düsseldorfer Tabelle nicht mehr, Ergebnisse können hier stark von der Entscheidung des Gerichts abweichen.