Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer und wird als Quellensteuer auf den Arbeitslohn erhoben. Überweist Ihr Arbeitgeber am Monatsende Ihr Gehalt, bekommt auch das Finanzamt automatisch seinen Teil. Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt dafür, dass die abgeführte Lohnsteuer korrekt berechnet wurde. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens hängt von individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ab, daher kann eine Lohnsteuertabelle nur eine grobe Orientierung bieten.
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.
Einkommensteuer und Sozialabgaben: So viel zahlen Deutsche im internationalen Vergleich
Steuertabelle: So viel Einkommensteuer zahlen Arbeitnehmer:innen
Mit einer Steuertabelle erhalten Sie einen Überblick, wie viel Lohnsteuer bei welchem zu versteuernden Einkommen einbehalten wird.
- In der linken Spalte ist das zu versteuernde Einkommen in Euro aufgelistet.
- In den anderen beiden Spalten ist der darauf anfallende Grundtarif beziehungsweise Splittingtarif angegeben.
Es gibt also zwei verschiedene Steuertabellen bzw. Steuertarife: die Grundtabelle und die Splittingtabelle.
Grundtabelle: Einkommensteuer für Einzelveranlagung
Der Grundtarif gilt für Einzelveranlagte. Das sind in der Regel ledige Arbeitnehmer:innen. Aber auch verheiratete Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen können sich einzeln veranlagen lassen. Sie machen dann jeweils eine eigene Steuererklärung und erhalten einen eigenen Steuerbescheid. Das ist allerdings die Ausnahme, denn grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung günstiger. Die Grundtabelle gilt darüber hinaus auch für Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Zudem werden Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod ihres Partners oder ihrer Partnerin nach der Grundtabelle veranlagt.
Splittingtabelle: Einkommensteuer für Zusammenveranlagung
Der Splittingtarif kommt zum Zuge, wenn Sie zusammenveranlagt sind. Daher gilt hier auch der doppelte Grundfreibetrag. Der Splittingtarif gilt also für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Außerdem gilt er für Geschiedene, aber nur im Jahr der Trennung. Bei verwitweten Steuerpflichtigen gilt der Splittintarif im Jahr des Todes und im darauffolgenden.
Steuertabelle 2024: Jedes Jahr gilt eine neue Steuertabelle
Die Steuertabellen gibt es jedes Jahr neu: 2022, 2023, 2024. Sie müssen jährlich angepasst werden. Denn jedes Jahr verändert sich der Grundfreibetrag und damit auch der Einkommensteuertarif. Bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) unterhalb des Grundfreibetrages, beträgt die Einkommensteuer null Euro. Die Steuertabellen beginnen daher mit dem Betrag, der knapp über dem Grundfreibetrag liegt.
So wird der Einkommensteuertarif berechnet Die Berechnungsgrundlage für die Werte in den Steuertabellen findet sich in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG).
Die individuelle Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber während des Jahres berechnet und abgeführt. Im Regelfall ist der abgeführte Betrag höher als nötig. Manche Faktoren, die sich steuernmindernd auswirken, sind hier eventuell noch nicht berücksichtigt. Deshalb lohnt sich vor allem eine freiwillige Steuererklärung.
Genauere Berechnung mit dem Lohnsteuer-Rechner
Wenn Sie ganz genau wissen wollen, wie viel Steuern Sie zahlen, können Sie dies mit unserem Lohnsteuer-Rechner berechnen. Wählen Sie dazu einfach das entsprechende Steuerjahr aus und geben Sie Ihren Bruttolohn an.
Mit der Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen
Die Jahreslohnsteuer stellt eine grundsätzliche Steuerschuld der Arbeitnehmer:innen dar. Die Höhe der Lohnsteuer ist individuell. Unter anderem spielt die Steuerklasse eine Rolle, aber auch mögliche Abzüge zum Beispiel durch Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Wir empfehlen Ihnen daher, eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben. Mit dieser können Sie sich nämlich eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Die Steuererklärung können Sie auf unterschiedlichen elektronischen Wegen erledigen. Diese unterscheiden sich im Aufwand und den dafür anfallenden Kosten:
- Die günstigste aber leider auch umständlichste Variante ist die Nutzung der vom Finanzamt bereitgestellten Software MeinElster. MeinElster bieten Ihnen keinerlei Tipps dazu, wie sie Steuern sparen können.
- Die teure Lösung ist der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Hier erhalten Sie kompetente Hilfe für anspruchsvolle Steuerfälle, müssen jedoch auch mit Kosten rechnen.
- Die goldene Mitte ist eine professionelle Steuersoftware. Auch ohne Expertenwissen erledigen Sie die jährliche Steuererklärung damit schnell und sicher. Der nette Nebeneffekt: Ihre Chancen auf eine Steuerrückzahlung erhöhen sich deutlich, denn die Software bietet umfangreiche Tipps dazu, was Sie alles absetzen können.