Steuertabelle - so viel Einkommensteuer kassiert das Finanzamt

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
27. August 2025
Lesedauer:
5 Minuten

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer und wird als Quellensteuer auf den Arbeitslohn erhoben. Überweist Ihr Arbeitgeber am Monatsende Ihr Gehalt, bekommt auch das Finanzamt automatisch seinen Teil. Erfahren Sie hier, wie Steuertabelle, Grundtabelle und Splittingtabelle zusammenhängen und wie Sie Ihre Lohnsteuer berechnen können.

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Steuertabelle: So viel Einkommensteuer zahlen Arbeitnehmer:innen

Mit einer Steuertabelle erhalten Sie einen Überblick, wie viel Lohnsteuer bei welchem zu versteuernden Einkommen einbehalten wird. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens hängt von individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ab, daher kann eine Lohnsteuertabelle nur eine grobe Orientierung bieten.

  • In der linken Spalte ist das zu versteuernde Einkommen in Euro aufgelistet.
  • In den anderen beiden Spalten ist der darauf anfallende Grundtarif beziehungsweise Splittingtarif angegeben.

Es gibt also zwei verschiedene Steuertabellen bzw. Steuertarife: die Grundtabelle und die Splittingtabelle.

Grundtabelle: Einkommensteuer für Einzelveranlagung

Der Grundtarif gilt für Einzelveranlagte. Das sind in der Regel ledige Arbeitnehmer:innen. Aber auch verheiratete Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen können sich einzeln veranlagen lassen. Sie machen dann jeweils eine eigene Steuererklärung und erhalten einen eigenen Einkommensteuerbescheid. Das ist allerdings die Ausnahme, denn grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung günstiger. Die Grundtabelle gilt darüber hinaus auch für Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Zudem werden Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod ihres Partners oder ihrer Partnerin nach der Grundtabelle veranlagt.

Splittingtabelle: Einkommensteuer für Zusammenveranlagung

Der Splittingtarif kommt zum Zuge, wenn Sie zusammenveranlagt sind. Daher gilt hier auch der doppelte Grundfreibetrag. Der Splittingtarif gilt also für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Außerdem gilt er für Geschiedene, aber nur im Jahr der Trennung. Bei verwitweten Steuerpflichtigen gilt der Splittingtarif im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr.

Steuertabelle 2025: Jedes Jahr gilt eine neue Steuertabelle

Die Steuertabellen gibt es jedes Jahr neu. Sie müssen jährlich angepasst werden. Denn jedes Jahr verändert sich der Grundfreibetrag und damit auch der Einkommensteuertarif. Bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) unterhalb des Grundfreibetrages, beträgt die Einkommensteuer null Euro. Die Steuertabellen beginnen daher mit dem Betrag, der knapp über dem Grundfreibetrag liegt.

So wird der Einkommensteuertarif berechnet Die Berechnungsgrundlage für die Werte in den Steuertabellen findet sich in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG).

Die individuelle Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber während des Jahres berechnet und abgeführt. Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt dafür, dass die abgeführte Lohnsteuer korrekt berechnet wurde. Im Regelfall ist der abgeführte Betrag aber höher als nötig. Manche Faktoren, die sich steuermindernd auswirken, sind hier eventuell noch nicht berücksichtigt. Deshalb lohnt sich vor allem eine freiwillige Steuererklärung.

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Genauere Berechnung mit dem Lohnsteuer-Rechner

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Mit der Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen

Die Jahreslohnsteuer stellt eine grundsätzliche Steuerschuld der Arbeitnehmer:innen dar. Die Höhe der Lohnsteuer ist individuell. Unter anderem spielt die Steuerklasse eine Rolle, aber auch mögliche Abzüge zum Beispiel durch Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Wir empfehlen Ihnen daher, eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben. Mit dieser können Sie sich nämlich eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Die Steuererklärung können Sie auf unterschiedlichen elektronischen Wegen erledigen. Diese unterscheiden sich im Aufwand und den dafür anfallenden Kosten:

  • Die günstigste aber leider auch umständlichste Variante ist die Nutzung des vom Finanzamt bereitgestellten Steuerportals Mein ELSTER. Dort erhalten Sie aber weder Unterstützung noch Tipps dazu, wie Sie Steuern sparen können.
  • Die teure Lösung ist der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Hier erhalten Sie kompetente Hilfe für anspruchsvolle Steuerfälle, müssen jedoch auch mit Kosten rechnen.
  • Die goldene Mitte ist eine professionelle Steuersoftware. Auch ohne Expertenwissen erledigen Sie die jährliche Steuererklärung damit schnell und sicher. Der nette Nebeneffekt: Ihre Chancen auf eine Steuerrückzahlung erhöhen sich deutlich, denn die Software bietet umfangreiche Tipps dazu, was Sie alles absetzen können.

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