Steuerhinterziehung melden: Was tun, wenn man versehentlich Steuern hinterzogen hat?

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
28. Januar 2021
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Sollte man versehentliche Steuerhinterziehung melden?

  • Ja, denn ansonsten drohen ein Steuerstrafverfahren und eine Strafzahlung.
  • Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken. Ziehen Sie am besten einen Steuerberater hinzu.

Kennen Sie diese Situation? Sie füllen Ihre aktuelle Steuererklärung aus, schauen sich die Steuererklärungen der vergangenen Jahre an und bemerken, dass Sie versehentlich zu wenig versteuert haben. Was tun? Muss ich diese Steuerhinterziehung melden? Stillhalten und abwarten, ob das Finanzamt dahinter kommt? Keine wirklich gute Idee. Hier einige Überlegungen, wie Sie in solchen Situationen agieren sollten.

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Steuerhinterziehung melden bei fehlerhaften Angaben?

Es ist wichtig zu wissen: Egal, ob Sie aus Versehen oder bewusst zu wenig Einnahmen in Ihrer Steuererklärung erfasst haben, geht das Finanzamt – sollte es die Einnahmenverkürzung irgendwann entdecken – von einer Steuerhinterziehung aus.

Warum Sie eine Steuerhinterziehung melden sollten? Ganz einfach, weil es ansonsten richtig teuer werden kann. Denn stößt das Finanzamt von selbst auf die Steuerhinterziehung, müssen nicht nur Steuern und Zinsen nachbezahlt werden. Am Ende eines Steuerstrafverfahrens droht dann vielleicht auch noch eine schmerzliche Strafzahlung.

 

Praxis-Tipp:Deshalb gilt: Entdecken Sie eine (versehentliche) Steuerhinterziehung, sollten Sie diese dem Finanzamt melden. Wenn Sie eine Selbstanzeige einreichen und alles richtig machen, fällt damit wenigstens die Strafzahlung weg. Wenn Sie eine Steuerhinterziehung melden, suchen Sie sich unbedingt einen Steuerberater, der Sie hierbei unterstützt. Denn erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige, kippt die gewünschte Straffreiheit leider.

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Steuerhinterziehung melden: Das gilt bei einer Selbstanzeige

Haben Sie sich dazu entschlossen, die Karten auf den Tisch zu legen und die Steuerhinterziehung per Selbstanzeige ans zuständige Finanzamt zu melden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, damit es bei den Steuer- und Zinszahlungen bleibt und die Steuerhinterziehung ansonsten straffrei für Sie bleibt (§ 371 Abgabenordnung):

  • Es müssen zu allen Steuerarten, bei denen Sie eine Steuerhinterziehung melden, Angaben in vollem Umfang berichtigt, ergänzt und nachgeholt werden. Melden Sie also nicht alle Steuerhinterziehungen, ist die Selbstanzeige im vollen Umfang unwirksam und die gewünschte Straffreiheit ist verloren.
  • Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen. Haben Sie beispielsweise eine Prüfungsanordnung für eine Prüfung durch das Finanzamt bekommen und aus Angst, der Prüfer könnte eine versehentliche Einnahmenverkürzung finden, melden Sie die Steuerhinterziehung im Rahmen einer Selbstanzeige, ist diese Selbstanzeige leider unwirksam. Denn sobald die Prüfungsanordnung in Ihrem Briefkasten liegt, ist es für eine Selbstanzeige zu spät.
  • Die hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen und gegebenenfalls ein Zuschlag sind innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist zu entrichten. Hier sollte ein Steuerberater klären, wann die Nachzahlungen spätestens geleistet werden müssen. Denn selbst wenn alle Voraussetzungen für eine straffreie Selbstanzeige vorliegen, kann die Straffreiheit kippen, wenn zu spät nachgezahlt wird.

Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor.

Er ist seit 1991 in der Münchener Finanzverwaltung tätig.

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