Spitzensteuersatz: Das sollten Sie als Steuerzahler wissen

Wo liegt der Spitzensteuersatz?
- Der Spitzensteuersatz wird 2025 fällig ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro für Ledige und ab 136.962 Euro bei Zusammenveranlagung von Partner:innen.
- Ab dieser Grenze wird jeder zusätzliche Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert.
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es einen Eingangssteuersatz, einen Spitzensteuersatz und die so genannte Reichensteuer bzw. Höchststeuersatz. Was es mit diesen verschiedenen Steuersätzen, speziell mit dem Spitzensteuersatz auf sich hat, beleuchten wir für Sie in den folgenden Passagen.
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Übersicht über Einkommensteuertarife: Spitzensteuersatz & Co.
Im Jahr 2025 gelten bei Besteuerung von Steuerzahlern folgende Progressionszonen im Einkommensteuertarif:
Der Spitzensteuersatz greift im Einkommensteuertarif bei Einkommen in der sogenannten oberen Proportionalzone. Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42 Prozent und trifft ledige Steuerzahler:innen ab einem zu versteuernden Einkommen ab 68.481 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Partner:innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem zu versteuernden Einkommen ab 136.962 Euro.
Sind Sie „Spitzensteuersatzzahler:in“ und betrachten Ihren Einkommensteuerbescheid einmal genauer, wird Ihnen vielleicht etwas auffallen: Auch wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen mehr als 68.481 Euro bzw. 136.962 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) beträgt, liegt die festgesetzte Einkommensteuer deutlich unter 42 Prozent. Das liegt daran, dass der 42-prozentige Spitzensteuersatz nur für das Einkommen greift, das oberhalb des zu versteuernden Einkommens von 68.481 Euro bzw. 136.962 Euro (2024: 66.761 Euro bzw. 133.521 Euro) liegt.
Beispiel: Steuersatz bei 80.000 EuroIhr zu versteuerndes Einkommen beträgt im Steuerjahr 2025 als Ledige (keine Kinder, privat versichert, keine Kirchensteuer, ohne Renten- noch der Arbeitslosenversicherungspflicht) 80.000 Euro. Der Nettolohn liegt demnach bei 57.910,98 Euro. Das bedeutet im Verhältnis zum versteuernden Einkommen von 80.000 Euro einen Durchschnitsteuersatz von 27,61 Prozent.
Rechnung:
Lohnsteuer (mit Solidaritätszuschlag) ÷ Jahresbruttoeinkommen = Durchschnittssteuersatz
22.089,02 € ÷ 80.000 € ≈ 0,2761 → 27,61 %
Der Hintergrund: Das zu versteuernde Einkommen bis 68.481 Euro unterliegt geringeren Steuersätzen. Nur für den übersteigenden Betrag wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig.
Reichensteuer: Spitzensteuersatz noch nicht das Ende der Fahnenstange
Wie Sie der Abbildung oben entnehmen können, gibt es für Topverdiener:innen noch einen Steuersatz, der über dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen in der obersten Proportionalzone des Einkommensteuertarifs liegt der Spitzensteuersatz bei 277.826 Euro / 555.652 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung). Man spricht hier von der so genannten Reichensteuer.
Spitzensteuersatz in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
Der Spitzensteuersatz in Deutschland von 42 Prozent oder die Reichensteuer von 45 Prozent sind im EU-Vergleich übrigens nicht die höchsten Steuersätze. Der höchste Spitzensteuersatz wird in Schweden fällig: Er beträgt dort 55 Prozent.