Spitzensteuersatz: Das sollten Sie als Steuerzahler wissen
Wo liegt der Spitzensteuersatz?
- Der Spitzensteuersatz wird 2024 fällig ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro für Ledige und ab 133.521 Euro bei Zusammenveranlagung von Partnern.
- Ab dieser Grenze wird jeder zusätzliche Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert.
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es einen Eingangssteuersatz, einen Spitzensteuersatz und die so genannte Reichensteuer. Was es mit diesen verschiedenen Steuersätzen, speziell mit dem Spitzensteuersatz auf sich hat, beleuchten wir für Sie in den folgenden Passagen.
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Übersicht über Einkommensteuertarife: Spitzensteuersatz & Co.
Im Jahr 2024 gelten bei Besteuerung von Steuerzahlern folgende Progressionszonen im Einkommensteuertarif:
Der Spitzensteuersatz greift im Einkommensteuertarif bei Einkommen in der sogenannten oberen Proportionalzone. Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42 Prozent und trifft ledige Steuerzahler ab einem zu versteuernden Einkommen ab 66.761 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem zu versteuernden Einkommen ab 133.521 Euro.
Sind Sie „Spitzensteuersatzzahler“ und betrachten Ihren Einkommensteuerbescheid einmal genauer, wird Ihnen vielleicht etwas auffallen: Auch wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen mehr als 66.761 Euro bzw. 133.521 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) beträgt, liegt die festgesetzte Einkommensteuer deutlich unter 42 Prozent. Das liegt daran, dass der 42-prozentige Spitzensteuersatz nur für das Einkommen greift, das oberhalb des zu versteuernden Einkommens von 66.761 Euro bzw. 133.521 Euro liegt.
Beispiel: Steuersatz bei 90.000 Euro
Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 2024 als Lediger 90.000 Euro. Für dieses Einkommen wird eine Einkommensteuer in Höhe von 27.197 Euro fällig. Das bedeutet im Verhältnis zum versteuernden Einkommen von 90.000 Euro einen Steuersatz von 30,22 Prozent.
Der Hintergrund: Das zu versteuernde Einkommen bis 66.761 Euro unterliegt geringeren Steuersätzen. Nur für den übersteigenden Betrag von 23.239 Euro (90.000 Euro abzgl. 66.761 Euro) wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig.
Reichensteuer: Spitzensteuersatz noch nicht das Ende der Fahnenstange
Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gibt es für Topverdiener noch einen Steuersatz, der über dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen in der obersten Proportionalzone des Einkommensteuertarifs 2024 ab 277.826 Euro / 555.652 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) werden zusätzlich 3 Prozentpunkte mehr Steuern fällig. Man spricht hier von der so genannten Reichensteuer.
Spitzensteuersatz in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
Der Spitzensteuersatz in Deutschland von 42 Prozent oder die Reichensteuer von 45 Prozent sind im EU-Vergleich übrigens nicht die höchsten Steuersätze. Der höchste Spitzensteuersatz wird in Schweden fällig: Er beträgt dort 55 Prozent.