Spitzensteuersatz: Das sollten Sie als Steuerzahler wissen

Wo liegt der Spitzensteuersatz?
- Der Spitzensteuersatz wird fällig ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 57.052 Euro für Ledige und ab 114.103 Euro bei Zusammenveranlagung von Partnern.
- Ab dieser Grenze wird jeder zusätzliche Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert.
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es einen Eingangssteuersatz, einen Spitzensteuersatz und die so genannte Reichensteuer. Was es mit diesen verschiedenen Steuersätzen, speziell mit dem Spitzensteuersatz auf sich hat, beleuchten wir für Sie in den folgenden Passagen.
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Übersicht über Einkommensteuertarife: Spitzensteuersatz & Co.
Im Jahr 2020 gelten bei Besteuerung von Steuerzahlern folgende Progressionszonen im Einkommensteuertarif:
| Zu versteuerndes Einkommen | ||
---|---|---|---|
Grundtarif (Ledige) | Splittingtarif (Zusammenveranlagung) | ||
Grundfreibetrag | 9.408 Euro | 18.816 Euro | |
Erste Progressionszone | 9.408 Euro bis 14.532 Euro | 18.817 Euro bis 29.064 Euro | |
Zweite Progressionszone | 14.533 Euro bis 57.051 Euro | 29.065 Euro bis 114.102 Euro | |
Obere Proportionalzone | 57.052 Euro bis 270.500 Euro | 114.103 Euro bis 541.000 Euro | |
Oberste Proportionalzone | ab 270.501 Euro | ab 541.001 Euro |
Der Spitzensteuersatz greift im Einkommensteuertarif bei Einkommen in der sogenannten oberen Proportionalzone. Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42 Prozent und trifft ledige Steuerzahler ab einem zu versteuernden Einkommen ab 57.052 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem zu versteuernden Einkommen ab 114.103 Euro.
Sind Sie „Spitzensteuersatzzahler“ und betrachten Ihren Einkommensteuerbescheid einmal genauer, wird Ihnen vielleicht etwas auffallen: Auch wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen mehr als 57.052 Euro bzw. 114.103 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) beträgt, liegt die festgesetzte Einkommensteuer deutlich unter 42 Prozent. Das liegt daran, dass der 42-prozentige Spitzensteuersatz nur für das Einkommen greift, das oberhalb des zu versteuernden Einkommens von 57.052 Euro / 114.103 Euro liegt.
Beispiel: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 2020 als Lediger 90.000 Euro. Für dieses Einkommen wird eine Einkommensteuer in Höhe von 28.836 Euro fällig. Das bedeutet im Verhältnis zum versteuernden Einkommen von 90.000 Euro einen Steuersatz von 32,04 Prozent.
Der Hintergrund: Das zu versteuernde Einkommen bis 57.051 Euro unterliegt geringeren Steuersätzen. Nur für den übersteigenden Betrag von 32.949 Euro (90.000 Euro abzgl. 57.051 Euro) wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig.
Spitzensteuersatz noch nicht das Ende der Fahnenstange
Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gibt es für Topverdiener noch einen Steuersatz, der über dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen in der obersten Proportionalzone des Einkommensteuertarifs 2020 ab 270.501 Euro / 541.001 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) werden zusätzlich 3 Prozentpunkte mehr Steuern fällig. Man spricht hier von der so genannten Reichensteuer.
Spitzensteuersatz in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
Der Spitzensteuersatz in Deutschland von 42 Prozent oder die Reichensteuer von 45 Prozent sind im EU-Vergleich übrigens nicht die höchsten Steuersätze. Der höchste Spitzensteuersatz wird in Schweden fällig: Er beträgt dort 55 Prozent.