Spitzensteuersatz: Das sollten Sie als Steuerzahler wissen

Wo liegt der Spitzensteuersatz?
- Der Spitzensteuersatz wird fällig ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro für Ledige und ab 125.620 Euro bei Zusammenveranlagung von Partnern.
- Ab dieser Grenze wird jeder zusätzliche Euro mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert.
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es einen Eingangssteuersatz, einen Spitzensteuersatz und die so genannte Reichensteuer. Was es mit diesen verschiedenen Steuersätzen, speziell mit dem Spitzensteuersatz auf sich hat, beleuchten wir für Sie in den folgenden Passagen.
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Übersicht über Einkommensteuertarife: Spitzensteuersatz & Co.
Im Jahr 2020 gelten bei Besteuerung von Steuerzahlern folgende Progressionszonen im Einkommensteuertarif:
| Zu versteuerndes Einkommen | ||
---|---|---|---|
Grundtarif (Ledige) | Splittingtarif (Zusammenveranlagung) | ||
Grundfreibetrag | 10.908 Euro (für das Steuerjahr 2023) | 21.816 Euro | |
Erste Progressionszone | 10.909 Euro bis 15.999 Euro | 21.817 Euro bis 31.998 Euro | |
Zweite Progressionszone | 16.000 Euro bis 62.809 Euro | 32.000 Euro bis 125.618 Euro | |
Obere Proportionalzone | 62.810 Euro bis 277.825 Euro | 125.620 Euro bis 555.650 Euro | |
Oberste Proportionalzone | ab 277.826 Euro | ab 555.652 Euro |
Der Spitzensteuersatz greift im Einkommensteuertarif bei Einkommen in der sogenannten oberen Proportionalzone. Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42 Prozent und trifft ledige Steuerzahler ab einem zu versteuernden Einkommen ab 62.810 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem zu versteuernden Einkommen ab 125.620 Euro.
Sind Sie „Spitzensteuersatzzahler“ und betrachten Ihren Einkommensteuerbescheid einmal genauer, wird Ihnen vielleicht etwas auffallen: Auch wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen mehr als 62.810 Euro bzw. 125.620 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) beträgt, liegt die festgesetzte Einkommensteuer deutlich unter 42 Prozent. Das liegt daran, dass der 42-prozentige Spitzensteuersatz nur für das Einkommen greift, das oberhalb des zu versteuernden Einkommens von 62.810 Euro bzw. 125.620 Euro liegt.
Beispiel: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 2023 als Lediger 90.000 Euro. Für dieses Einkommen wird eine Einkommensteuer in Höhe von 27.827 Euro fällig. Das bedeutet im Verhältnis zum versteuernden Einkommen von 90.000 Euro einen Steuersatz von 30,91 Prozent.
Der Hintergrund: Das zu versteuernde Einkommen bis 62.809 Euro unterliegt geringeren Steuersätzen. Nur für den übersteigenden Betrag von 27.191 Euro (90.000 Euro abzgl. 62.809 Euro) wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig.
Reichensteuer: Spitzensteuersatz noch nicht das Ende der Fahnenstange
Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gibt es für Topverdiener noch einen Steuersatz, der über dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen in der obersten Proportionalzone des Einkommensteuertarifs 2023 ab 277.826 Euro / 555.652 Euro (Ledige / Zusammenveranlagung) werden zusätzlich 3 Prozentpunkte mehr Steuern fällig. Man spricht hier von der so genannten Reichensteuer.
Spitzensteuersatz in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
Der Spitzensteuersatz in Deutschland von 42 Prozent oder die Reichensteuer von 45 Prozent sind im EU-Vergleich übrigens nicht die höchsten Steuersätze. Der höchste Spitzensteuersatz wird in Schweden fällig: Er beträgt dort 55 Prozent.