Kirchensteuer und Finanzamt: Wichtige Steuersparinfos

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?
- Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben.
- In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 %.
- In den anderen Bundesländern liegt der Anteil dafür bei 9 %.
Wenn Sie Mitglied einer evangelischen, katholischen oder jüdischen Gemeinde mit Wohnsitz in Deutschland sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Je nachdem, wo Sie in Deutschland leben, wird bei einer Kirchenzugehörigkeit eine Kirchensteuer zwischen 8 % und 9 % erhoben. Ausgenommen von der Kirchensteuer sind Muslime oder Christlich-Orthodoxe. Bei der Kirchensteuer gibt es einige Besonderheiten und Steuersparmöglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
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Wer ist kirchensteuerplichtig?
Die Kirchensteuerpflicht hängt von zwei Faktoren ab: der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und dem Wohnsitz in Deutschland. Nur Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, die vom Staat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, dürfen in Deutschland Kirchensteuer erheben. Wenn Sie also einer christlichen (evangelisch oder katholisch) oder jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen.
Wer erhebt keine Kirchensteuer?
Ausgenommen von der Kirchensteuer sind Angehörige der orthodoxen Kirchen sowie evangelisch-freikirchliche Gemeinden. Diese Religionsgemeinschaften sind zwar berechtigt, Kirchensteuer zu erheben, sie verzichten jedoch darauf. Dazu zählen beispielsweise auch die Zeugen Jehovas und die Heilsarmee. Ebenfalls keine Kirchensteuern müssen Angehörige muslimischer Religionsgemeinschaften entrichten, da diese in Deutschland keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Gleiches gilt beispielsweise für Buddhist:innen, Adventist:innen, Baptist:innen und Methodist:innen.
Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar
Die Kirchensteuer kommt auf die zu zahlende Einkommenssteuer mit 9 % bzw. 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) noch obendrauf und wird in der Regel vom Finanzamt direkt mit der Steuer abgezogen. Sie ist wie der Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe, auch Annex- oder Zuschlagsteuer genannt. Die Kirchensteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoarbeitslohn einbehält und an das Kirchensteueramt abführt, können Sie im Jahr der Zahlung als steuersparende Sonderausgabe geltend machen. Die gesamte Summe der gezahlten Kirchensteuer finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Ablauf eines Kalenderjahrs aushändigt.
Sind Sie nicht Arbeitnehmer:in oder haben Sie Zusatzeinkünfte und zahlen die Kirchensteuer selbst per Überweisung an das betreffende Kirchensteueramt, sind natürlich auch diese Zahlungen als Sonderausgaben abziehbar.
Praxis-Tipp:Treten Sie aus der Kirche aus und erhalten Jahre später eine Kirchensteuererstattung, müssen Sie diesen Erstattungsbetrag natürlich als negative Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung erfassen und so versteuern. Denn schließlich haben Sie bei der damaligen Zahlung einen Sonderausgabenabzug bekommen.
Besondere Einflüsse auf die Kirchensteuer
Es gibt bestimmte steuerliche Regelungen, die sich auf die Kirchensteuer auswirken, so kann ein Kinderfreibetrag beispielsweise die Kirchensteuer reduzieren. Niedriger ist der Kirchensteuersatz auch bei Sachleistungen des Arbeitgebers oder bei Abfindungen, hier kann durch einen Antrag die Hälfte der Kirchensteuern gespart werden.
Folgende Sonderfälle gibt es bei der Kirchensteuer zu beachten:
- Die Kirchengrundsteuer
Neben der der normalen Kirchensteuer wird in den Bistümern Speyer und Limburg auch eine Steuer auf den Grundbesitz angerechnet. Dies sind 10 % des Messbetrags, die als Kirchensteuer eingezogen werden.
- Das allgemeine und das besondere Kirchgeld
Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer, die direkt an die Kirchengemeinde abfließt. Zusätzlich zur Kirchensteuer muss deshalb beispielsweise in Bayern ein obligatorisches Kirchgeld gezahlt werden, welches direkt an die Kirchengemeinde überwiesen wird. Bayern begründet den niedrigeren Kirchensteuersatz von 8 % damit, dass zusätzlich zur Kirchensteuer noch Kirchgeld abgeführt wird.
Unterschieden wird hier zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kirchgeld. Das allgemeine Kirchgeld ist von all denen zu zahlen, die volljährig sind und nur geringe Einkünfte haben (z. B. Arbeitslose, Studierende, Hausfrau/-mann), es liegt zwischen 24 und 72 Euro im Jahr. Das allgemeinde Kirchgeld gilt vor allem im Rheinland und in Rheinland-Pfalz.
Das besondere Kirchgeld betrifft ausschließlich Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die sich für eine gemeinsame Veranlagung der Steuern entschieden haben, jedoch nur eine:r von beiden kirchensteuerpflichtig ist. Es wird aktuell von allen evangelischen Landeskirchen mit Ausnahme der bayerischen, sowie von den römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens verlangt.
Antrag auf teilweisen Erlass der Kirchensteuer stellen
Bekommen Sie in einem Jahr wegen einer Kündigung von Ihrem Ex-Arbeitgeber eine Abfindung oder gehen Sie als Selbstständige:r in Ruhestand und müssen einen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn versteuern, kann die Kirchensteuer schon mal mehrere tausend Euro betragen. Das tut den meisten richtig weh.
Doch es gibt die Möglichkeit, die Kirchensteuer um die Hälfte zu drücken. Denn für solche Sonderzahlungen wie Abfindungen oder für Gewinne aus der Aufgabe bzw. dem Verkauf des Betriebs verzichtet das Kirchensteueramt auf Antrag grundsätzlich auf die Hälfte der Kirchensteuer. Das findet man in keinem Gesetz, man muss es nur wissen und einen schriftlichen Antrag stellen.
Gut zu wissen: Kappung der KirchensteuerSie können die Kirchensteuer begrenzen, um Ihre Steuerlast zu senken. In den meisten Bundesländern (außer Bayern) liegt die Kappung zwischen 2,75 % und 4 % Ihres zu versteuernden Einkommens. Damit die Kappung greift, muss eine bestimmte Grenze überschritten werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ist. In einigen Bundesländern erfolgt die Kappung automatisch, während Sie in anderen einen Antrag stellen müssen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Kirchengemeinde oder dem Finanzamt über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.
Lange Gesichter bei der Kirchensteuer bei Kirchensteueraustritt
Wer aus der Kirche austritt, um sich die Kirchensteuer zu sparen, muss eine wichtige Info kennen: Im Jahr des Kirchensteueraustritts wird als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer die Einkommensteuer für das gesamte Jahr hergenommen und auf die Monate der Kirchenzugehörigkeit gekürzt. Kurz gesagt: Treten Sie aus der Kirche aus, ist im Ausstrittsjahr noch ein letztes Mal die Kirchensteuer fällig, und zwar für alle Monate, in denen Sie noch Mitglied der Kirchengemeinde waren.
Beispiel:Ben tritt aus der Kirche aus und muss noch bis Ende Mai Kirchensteuer bezahlen. Seine Einkommensteuer im Jahr des Kirchensteueraustritts beträgt 14.000 Euro.
Die Kirchensteuer beträgt in diesem Jahr 525 Euro (14.000 Euro x 9 % = 1.260 Euro x 5/12).
Lange Gesichter gibt es bei der Kirchensteuer im Jahr des Kirchensteueraustritts oftmals, weil viele Ex-Kirchenmitglieder meinen, dass für die Steuern auf Einnahmen nach dem Kirchensteueraustritt keine Kirchensteuer anfällt. Wie im Beispiel beschrieben, ist das leider ein Trugschluss.