Kirchensteuer und Finanzamt: Wichtige Steuersparinfos

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
17. September 2025
Lesedauer:
8 Minuten
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Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?

  • Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben.
  • In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 %.
  • In den anderen Bundesländern liegt der Anteil dafür bei 9 %.

Wenn Sie Mitglied einer evangelischen, katholischen oder jüdischen Gemeinde mit Wohnsitz in Deutschland sind, zahlen Sie Kirchensteuer. Je nachdem, wo Sie in Deutschland leben, wird bei einer Kirchenzugehörigkeit eine Kirchensteuer zwischen 8 % und 9 % erhoben. Ausgenommen von der Kirchensteuer sind Muslime oder Christlich-Orthodoxe. Bei der Kirchensteuer gibt es einige Besonderheiten und Steuersparmöglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

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Wer ist kirchensteuerpflichtig?

Die Kirchensteuerpflicht hängt von zwei Faktoren ab: der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und dem Wohnsitz in Deutschland. Nur Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, die vom Staat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, dürfen in Deutschland Kirchensteuer erheben. Wenn Sie also als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einer christlichen (evangelisch oder katholisch) oder jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen.

 

Zu den in Deutschland staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften zählen: 

 

  • Katholische Kirche
  • Evangelische Landeskirchen
  • Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Französische Kirche zu Berlin
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz

Welche Glaubensgemeinschaft erhebt keine Kirchensteuer?

Ausgenommen von der Kirchensteuer sind Angehörige der orthodoxen Kirchen sowie evangelisch-freikirchliche Gemeinden. Diese Religionsgemeinschaften sind zwar berechtigt, Kirchensteuer zu erheben, sie verzichten jedoch darauf. Dazu zählen beispielsweise auch die Zeugen Jehovas und die Heilsarmee. Ebenfalls keine Kirchensteuern müssen Angehörige muslimischer Religionsgemeinschaften entrichten, da diese in Deutschland keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Gleiches gilt beispielsweise für Buddhist:innen, Adventist:innen, Baptist:innen und Methodist:innen.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Bundesland und Wohnort. 

  • In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenmitglieder 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer,
  • in den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent.

Die Berechnung der Kirchensteuer ist im Einkommensteuergesetz § 51a EstG geregelt. 

Kirchensteuer obliegt dem Grundsatz, dass jedes Kirchenmitglied den Beitrag entrichtet, den er oder sie sich leisten kann. Aus diesem Grund ist die Beitragshöhe der Kirchensteuer direkt mit der Lohn- oder Einkommensteuer verknüpft. Wer somit kein zu versteuerndes Einkommen hat, wie z. B. Schüler:innen oder Studierende, muss in der Regel keine Kirchensteuer entrichten. Auch bei Rentnern und Rentnerinnen gilt: Eine Abgabe wird erst fällig, wenn sie auf ihre Einkünfte Einkommensteuer zahlen müssen.

Hinweis: Im Steuerjahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro ) bzw. 24.192 Euro (2024: 23.568 Euro)  bei steuerlich zusammenveranlagten Ehepaaren. Liegt Ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, ist somit weder Einkommen- noch Kirchensteuer zu zahlen.

Sind Sie Arbeitnehmer:in und kirchensteuerpflichtig, führt Ihr Arbeitgeber die zu zahlende Kirchensteuer direkt ab. Berechnungshöhe und -betrag werden vom Finanzamt im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Selbstständige und Gewerbetreibende leisten hingegen eine Vorauszahlung der Kirchensteuer.

Steuertipp: Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar

Die Kirchensteuer kommt auf die zu zahlende Einkommenssteuer mit 9 % bzw. 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) noch obendrauf und wird in der Regel vom Finanzamt direkt mit der Steuer abgezogen. Sie ist wie der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) eine Ergänzungsabgabe, auch Annex- oder Zuschlagsteuer genannt. Die Kirchensteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoarbeitslohn einbehält und an das Kirchensteueramt abführt, können Sie im Jahr der Zahlung als steuersparende Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung  geltend machen. Die gesamte Summe der gezahlten Kirchensteuer finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Ablauf eines Kalenderjahrs aushändigt.

In Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie die gezahlte Kirchensteuer in die Anlage Sonderausgaben ein. 

Sind Sie nicht Arbeitnehmer:in oder haben Sie Zusatzeinkünfte und zahlen die Kirchensteuer selbst per Überweisung an das betreffende Kirchensteueramt, sind natürlich auch diese Zahlungen als Sonderausgaben abziehbar.

Praxis-Tipp:Treten Sie aus der Kirche aus und erhalten Jahre später eine Kirchensteuererstattung, müssen Sie diesen Erstattungsbetrag natürlich als negative Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung erfassen und so versteuern. Denn schließlich haben Sie bei der damaligen Zahlung einen Sonderausgabenabzug bekommen.

 

In welchen Fällen greift die reduzierte Kirchensteuer?

Es gibt bestimmte steuerliche Regelungen, die sich auf die Kirchensteuer auswirken, so kann ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Kinderfreibetrag beispielsweise die Kirchensteuer reduzieren. Niedriger ist der Kirchensteuersatz auch bei Erhalt von Sachleistungen des Arbeitgebers oder bei Auszahlung von Abfindungen - hier kann durch einen Antrag  beim Kirchensteueramt die Hälfte der Kirchensteuern gespart werden. 

Beispiel Kirchensteuer und Kinderfreibeträge

Helen Moos lebt mit ihrer fünfjährigen Tochter in Berlin und bezieht ein monatliches Lohneinkommen von 3.000 Euro brutto. In Steuerklasse IV beträgt Ihre monatliche Kirchensteuer 29,63 Euro. Durch Berücksichtigung der Kinderfreibeträge reduziert sich die zu zahlende monatliche Kirchensteuer auf 11,21 Euro. 

Wichtig: Kinderfreibeträge senken nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern verringern die monatliche Kirchensteuer. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Erhalt von Kindergeld. 

Kirchensteuer und Kirchgeld: Wen trifft das allgemeine und das besondere Kirchgeld?

Kirchgeld ist eine besondere Form der Kirchensteuer, die direkt an die Kirchengemeinde abfließt. Zusätzlich zur Kirchensteuer muss deshalb beispielsweise in Bayern ein obligatorisches Kirchgeld gezahlt werden, welches direkt an die Kirchengemeinde überwiesen wird. Bayern begründet den niedrigeren Kirchensteuersatz von 8 % damit, dass zusätzlich zur Kirchensteuer noch Kirchgeld abgeführt wird.

Unterschieden wird hier zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kirchgeld.

Das allgemeine Kirchgeld

Das allgemeine Kirchgeld ist von all denen zu zahlen, die volljährig sind und nur geringe Einkünfte haben (z. B. Arbeitslose, Studierende, Hausfrau/-mann), es liegt zwischen 5 und 120 Euro im Jahr. Das allgemeine Kirchgeld gilt vor allem im Rheinland und in Rheinland-Pfalz.

Erhöhte Freigrenzen beim besonderen Kirchgeld

Das besondere Kirchgeld betrifft ausschließlich Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die sich für eine gemeinsame Veranlagung der Steuern entschieden haben, jedoch nur eine:r von beiden kirchensteuerpflichtig ist. Es wird aktuell von allen evangelischen Landeskirchen mit Ausnahme der bayerischen, sowie von den römisch-katholischen Bistümern außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens verlangt. Das Finanzamt berechnet das besondere Kirchgeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung der gemeinsam veranlagten Eheleute.

In mehreren Bundesländern wurden 2025 die Einkommensgrenzen für die Erhebung des Kirchgelds im Vergleich zum Vorjahr um 10.000 Euro angehoben. Dazu zählen unter anderem 

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz 

Das Kirchgeld wird hier erst ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro fällig – 2024 lag die Grenze noch bei 40.000 Euro. Durch diese Änderungen werden gemeinsam veranlagte Steuerzahlende entlastet. 

 

Bis 2024:
zu versteuerndes Einkommen in Euro ab
 
Ab 2025:
zu versteuerndes Einkommen in Euro ab
 
Besonderes Kirchgeld im Jahr (in Euro)
< 40.000 < 50.000 0
40.000 50.000 96
47.50057.500156
60.00070.000276
72.50082.500396
85.00095.000540
97.500107.500696
110.000120.000840
135.000145.0001.200
160.000170.0001.560
185.000195.0001.860
210.000220.0002.220
260.000270.0002.0940
310.000320.0003.600

 

Die evangelischen Landeskirchen informieren auf ihrer Seite „Kirchensteuer wirkt“ detaillierter über das besondere Kirchgeld.

Antrag auf teilweisen Erlass der Kirchensteuer stellen

Bekommen Sie in einem Jahr wegen einer Kündigung von Ihrem Ex-Arbeitgeber eine Abfindung oder gehen Sie als Selbstständige:r in Ruhestand und müssen einen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn versteuern, kann die Kirchensteuer schon mal mehrere tausend Euro betragen. Das tut den meisten richtig weh.

Doch es gibt die Möglichkeit, die Kirchensteuer um die Hälfte zu drücken. Denn für solche Sonderzahlungen wie Abfindungen oder für Gewinne aus der Aufgabe bzw. dem Verkauf des Betriebs verzichtet das Kirchensteueramt auf Antrag grundsätzlich auf die Hälfte der Kirchensteuer. Das findet man in keinem Gesetz, man muss es nur wissen und einen schriftlichen Antrag stellen.

Steuersparen: Kappung der Kirchensteuer bei hohem Einkommen

Gut zu wissen: Sie können die Kirchensteuer begrenzen, um Ihre Steuerlast zu senken. In den meisten Bundesländern (außer Bayern) liegt die Kappung zwischen 2,75 % und 4 % Ihres zu versteuernden Einkommens. Die dabei entstehende reduzierte Kirchensteuer wird als Kappungsteuer bezeichnet. 

Damit die Kappung greift, muss eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ist. In einigen Bundesländern erfolgt die Kappung automatisch, während Sie in anderen Bundesländern einen Antrag stellen müssen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Kirchengemeinde oder dem Finanzamt über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.

Wichtig: Die Kappung selbst wird nicht über das Finanzamt, sondern direkt über die evangelischen Landeskirchen oder die katholischen Diözesen der jeweiligen Bundesländer abgewickelt. Legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres letzten Einkommensteuerbescheids bei. 

Kirchenaustritt: Was muss ich steuerlich beachten?

Wer aus der Kirche austritt, um sich die Kirchensteuer zu sparen, muss ein wichtiges steuerliches Detail  kennen: Im Jahr des Kirchensteueraustritts wird als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer die Einkommensteuer für das gesamte Jahr herangezogen und auf die Monate der Kirchenzugehörigkeit gekürzt. Kurz gesagt: Treten Sie aus der Kirche aus, ist im Ausstrittsjahr noch ein letztes Mal die Kirchensteuer fällig, und zwar für alle Monate, in denen Sie noch Mitglied der Kirchengemeinde waren.

Beispiel:Ben tritt aus der Kirche aus und muss noch bis Ende Mai Kirchensteuer bezahlen. Seine Einkommensteuer im Jahr des Kirchensteueraustritts beträgt 14.000 Euro.
Die Kirchensteuer beträgt in diesem Jahr 525 Euro (14.000 Euro x 9 % = 1.260 Euro x 5/12).

Lange Gesichter gibt es bei der Kirchensteuer im Jahr des Kirchensteueraustritts oftmals, weil viele Ex-Kirchenmitglieder meinen, dass für die Steuern auf Einnahmen nach dem Kirchensteueraustritt keine Kirchensteuer anfällt. Wie im Beispiel beschrieben, ist das leider ein Trugschluss.

Was kostet mich der Kirchenaustritt?

In den meisten Bundesländern werden beim Austritt aus der Kirche Gebühren erhoben. Die Austrittsgebühr liegt zwischen 10 und 60 Euro. Sie erhalten dann eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos.


Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor. Er ist seit 1991 in der Münchener Finanzverwaltung tätig.

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