Kirchensteuer und Finanzamt: Wichtige Steuersparinfos

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
01. Februar 2024
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?

  • Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben.
  • In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent.
  • In den anderen Bundesländern liegt der Anteil dafür bei 9 Prozent.

Je nachdem, wo in Deutschland Sie leben, wird bei einer Kirchenzugehörigkeit eine Kirchensteuer zwischen 8 % und 9 % erhoben. Bei der Kirchensteuer gibt es einige Besonderheiten und Steuersparmöglichkeiten, die wir Ihnen in den folgenden Passagen vorstellen möchten.

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Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar

Die Kirchensteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoarbeitslohn einbehält und an das Kirchensteueramt abführt, können Sie im Jahr der Zahlung als steuersparende Sonderausgabe geltend machen. Die gesamte Summe der gezahlten Kirchensteuer finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Ablauf eines Kalenderjahrs aushändigt.

Sind Sie nicht Arbeitnehmer:in oder haben Sie Zusatzeinkünfte und zahlen die Kirchensteuer selbst per Überweisung an das betreffende Kirchensteueramt, sind natürlich auch diese Zahlungen als Sonderausgaben abziehbar.
 

Praxis-Tipp:Treten Sie aus der Kirche aus und erhalten Jahre später eine Kirchensteuererstattung, müssen Sie diesen Erstattungsbetrag natürlich als negative Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung erfassen und so versteuern. Denn schließlich haben Sie bei der damaligen Zahlung einen Sonderausgabenabzug bekommen.

Antrag auf teilweisen Erlass der Kirchensteuer stellen

Bekommen Sie in einem Jahr wegen einer Kündigung von Ihrem Ex-Arbeitgeber eine Abfindung oder gehen Sie als Selbständige:r in Ruhestand und müssen einen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn versteuern, kann die Kirchensteuer schon mal mehrere tausend Euro betragen. Das tut den meisten richtig weh.

Doch es gibt die Möglichkeit, die Kirchensteuer um die Hälfte zu drücken. Denn für solche Sonderzahlungen wie Abfindungen oder für Gewinne aus der Aufgabe bzw. dem Verkauf des Betriebs verzichtet das Kirchensteueramt auf Antrag grundsätzlich auf die Hälfte der Kirchensteuer. Das findet man in keinem Gesetz, man muss es nur wissen und einen schriftlichen Antrag stellen.

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Lange Gesichter bei der Kirchensteuer bei Kirchensteueraustritt

Wer aus der Kirche austritt, um sich die Kirchensteuer zu sparen, muss eine wichtige Info kennen: Im Jahr des Kirchensteueraustritts wird als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer die Einkommensteuer für das gesamte Jahr hergenommen und auf die Monate der Kirchenzugehörigkeit gekürzt.
 

Beispiel:Ben tritt aus der Kirche aus und muss noch bis Ende Mai Kirchensteuer bezahlen. Seine Einkommensteuer im Jahr des Kirchensteueraustritts beträgt 14.000 Euro.
Die Kirchensteuer beträgt in diesem Jahr 525 Euro (14.000 Euro x 9 % = 1.260 Euro x 5/12).


Lange Gesichter gibt es bei der Kirchensteuer im Jahr des Kirchensteueraustritts oftmals, weil viele Ex-Kirchenmitglieder meinen, dass für die Steuern auf Einnahmen nach dem Kirchensteueraustritt keine Kirchensteuer anfällt. Wie im Beispiel beschrieben, ist das leider ein Trugschluss.


Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor.

Er ist seit 1991 in der Münchener Finanzverwaltung tätig.

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