Aktienverluste und Steuern: Was geht hier?
Kann man Aktienverluste von der Steuer absetzen?
Aktienverluste können mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Dies übernimmt bei einem einzelnen Depot die Bank. Werden Depots bei verschiedenen Banken genutzt, empfiehlt es sich, eine Verlustbescheinigung zu beantragen.
Gehören Sie zu den Aktionären, die sich aufgrund von Kursverlusten vorschnell von ihren Aktien getrennt und Verluste eingefahren haben? Wenn ja, sollten Sie diese Aktienverluste bei der Steuer berücksichtigen. Hier die wichtigsten Regeln zum Thema „Aktienverluste und Steuern“.
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Aktienverluste können Sie bei der Steuer mit Aktiengewinnen verrechnen. Die Bank oder das Finanzamt erstattet Ihnen dann die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer. Ob die Bank auszahlt oder das Finanzamt, hängt davon ab, ob Sie die Aktienverluste und Aktiengewinne nur bei einer Bank oder Gewinne in Depots verschiedener Banken erzielt haben.
Aktienverluste und Steuern: Das gilt bei einem einzigen Depot
Haben Sie nur bei einer Bank ein Depot und erzielen Aktiengewinne und Aktienverluste, müssen Sie bei der Steuer nichts beachten. Die Bank verrechnet Aktiengewinne mit Aktienverlusten – selbst wenn diese in verschiedenen Jahren anfallen – und erstattet die zu viel einbehaltene Steuer.
Praxis-Tipp: Gemeinsamer Freistellungsauftrag Nun kann es aber passieren, dass bei Ehegatten sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann ein eigenes Depot besitzen und einer Aktiengewinne und der andere Aktienverluste macht. Was gilt dann bei der Steuer? Hier gibt es eine sehr elegante Lösung. Nämlich einen gemeinsamen Freistellungsauftrag der Ehepartner für beide Depots über null Euro.
Angenehme Folge: Die Bank verrechnet Aktiengewinne und Aktienverluste der beiden und erstattet die zu viel bezahlte Steuern.
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Aktienverluste für die Steuer bescheinigen lassen
Haben Sie mehrere Depots bei verschiedenen Banken und erzielen bei der einen Bank Aktiengewinne und bei der anderen Bank Aktienverluste, gilt bei der Steuer eine Besonderheit. Sie können in diesem Fall in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung die Aktiengewinne und die Aktienverluste angeben und das Finanzamt führt dann die steuersparende Verrechnung durch. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie bei der Bank eine Verlustbescheinigung beantragen und dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen.
Praxis-Tipp: VerlustbescheinigungDie Verlustbescheinigung kann immer nur bis zum 15. Dezember des Steuerjahrs gestellt werden. Angenommen, Sie haben Aktiengewinne und Aktienverluste bei verschiedenen Banken erzielt, verrechnet das Finanzamt diese bei der Ermittlung der Steuer nur, wenn bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank mit den Aktienverlusten beantragt wurde.
Aktienverluste bei der Steuer auch ohne Verkauf?
Haben Sie kein glückliches Händchen beim Aktienverkauf bewiesen, die Aktiengesellschaft wird insolvent und die Bank bucht Ihnen die wertlosen Aktien aus dem Depot, haben Sie einen Aktienverlust erzielt. Die gute Nachricht: Die durch die Ausbuchung erlittenen Verluste dürfen Sie mit Aktiengewinnen steuersparend verrechnen. Kleine Einschränkung: Eine Verlustverrechnung ist nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr zulässig. Bei höheren Verlusten aus der Ausbuchung wertloser Aktien können Sie diese in den Folgejahren verrechnen.