Weihnachtsgeld versteuern – das sollten Sie wissen

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
26. Januar 2024
Lesedauer:
6 Minuten
Die schnelle Antwort

Muss ich Weihnachtsgeld versteuern?

Das Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Es ist eine Sonderzahlung am Jahresende. Deswegen wird die Lohnsteuer nach der sogenannten Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Dadurch wird häufig unerwartet viel Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld fällig.

Im November gibt es für viele Arbeitnehmer:innen ein dickes Plus auf dem Gehaltszettel: Fast jede:r Zweite erhält Weihnachtsgeld. Doch nach der Freude folgt oft die Ernüchterung, denn vom Brutto-Weihnachtsgeld bleibt weniger übrig, als erwartet. Erfahren Sie hier, wie Weihnachtsgeld versteuert wird, wer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat und wie Sie die Steuer auf Weihnachtsgeld berechnen.

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Von Jahressonderzahlungen bleibt weniger, als erwartet

Plätzchen, Lichter, Geschenke – die Weihnachtszeit ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Ein Weihnachtsfest mit der ganzen Familie kann aber – alle Besinnlichkeit in Ehren – auch ein gehöriger Kostenfaktor sein. Ein Weihnachtsgeld als 13. oder 14. Monatsgehalt schafft Entlastung und lässt für so manchen die Vorfreude schon im November beginnen.

Das Weihnachtsgeld muss als Sonderzahlung voll versteuert werden. Es ist steuerlich gesehen kein Arbeitslohn, sondern zählt wie Abfindungen und Urlaubsgeld zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“. Für solche Einmalzahlungen wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Daher bleibt oft weniger vom Weihnachtsgeld übrig, als erwartet.

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin ermittelt bei der Berechnung zunächst Ihren voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld und leitet daraus die fällige Lohnsteuer ab. Anschließend wird der voraussichtliche Jahresarbeitslohn unter Einbeziehung des Weihnachtsgelds ermittelt und auch daraus die Lohnsteuer abgeleitet. Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die von Ihrem Weihnachtsgeld einbehalten wird.

Durch die Einmalzahlung steigt Ihr Steuersatz. Daher zahlen Sie für das Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer als für Ihren „normalen“ monatlichen Arbeitslohn.

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Beispiel: Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld berechnen

Das Lohnabrechnungsprogramm Ihres Arbeitgebers hat eine Eingabemöglichkeit für sonstige Bezüge und führt die Berechnung der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld automatisch durch. Um die korrekte Lohnsteuer zu berechnen, wird folgendermaßen vorgegangen:

  1. Zunächst wird der voraussichtliche Jahresarbeitslohn und die darauf entfallende Jahreslohnsteuer ermittelt. In zweiten Schritt wird die Jahreslohnsteuer nochmals für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn berechnet, diesmal jedoch unter Einbeziehung des Weihnachtsgelds. Der Differenzbetrag zwischen den beiden ermittelten Jahreslohnsteuern ist die Lohnsteuer, die der:die Arbeitgeber:in vom Weihnachtsgeld einzubehalten hat.

Wenn Sie genauer nachvollziehen möchten, wie sich die Steuer berechnet (und wieso so wenig von Ihrem Weihnachtsgeld übrigbleibt!), können Sie sich an diesem Beispiel orientieren:

Arbeitnehmerin Huber ist verheiratet und in Steuerklasse IV. Sie erhält im Kalenderjahr 2024 ein monatliches Gehalt von 3.000 Euro brutto. Im Dezember 2024 erhält sie zusätzlich ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld.

1) Steuer auf den Monatslohn:
Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn

317,08 EUR 

2) Differenzrechnung für die Jahreslohnsteuer
Voraussichtlicher laufender Jahresarbeitslohn (12 x 3.000 Euro):
Lohnsteuer 

36.000 EUR

3.805 EUR

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn inklusive Weihnachtsgeld:
Lohnsteuer 
39.000 EUR
4.488 EUR
Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld anhand der Differenzrechnung:
4.488 Euro - 3.805 Euro

683 EUR

3) Lohnsteuer gesamt für Dezember 2024
= Lohnsteuer laufender Monatslohn (317,08 Euro)
plus Lohnsteuer Weihnachtsgeld (639 Euro)

1.008,08 EUR

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Eines vorweg: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dennoch darf sich die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland (53 %) über Weihnachtsgeld freuen. Zu diesem Ergebnis kommt die Hans Böckler Stiftung in einer Umfrage. Der entscheidende Faktor hierbei ist, ob die Mitarbeiter:innen gemäß eines Tarifvertrags vergütet werden oder nicht. Von den tarifgebundenen Arbeitnehmer:innen erhalten 77 Prozent Weihnachtsgeld, fast doppelt so viele im Vergleich zu Unternehmen ohne Tarifvertrag, wo lediglich 42 Prozent der Beschäftigten eine solche Zahlung erhalten.

In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Das heißt, die betreffenden Arbeitnehmer:innen mit Tarifvertrag haben einen Anspruch darauf. In nicht-tarifgebundenen Unternehmen gibt es das Weihnachtsgeld meist als freiwillige Zahlung. Diese kann vom Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eingestellt werden. Das hängt davon ab, ob die Zahlung des Weihnachtsgelds zur sogenannten „betrieblichen Übung“ wurde. Das ist der Fall, wenn in mehreren Jahren Weihnachtsgeld gezahlt wurde, ohne dass der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat, dass die Zahlung freiwillig ist und dies auch bleibt.

Unterschiede beim Weihnachtsgeldanspruch fallen darüber hinaus ins Auge, wenn man zwischen neuen und alten Bundesländern, Voll- und Teilzeit sowie Frauen und Männern vergleicht.

Weihnachtsgeld nur für bestimmte Mitarbeiter:innen?

Beim Weihnachtsgeld gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Arbeitgeber oder Arbeitgeberin dürfen also nicht manchen Mitarbeiter:innen Weihnachtsgeld auszahlen und anderen nicht. Sollen Mitarbeiter:innen trotz einer vergleichbaren Tätigkeit unterschiedlich viel Weihnachtsgeld bekommen, geht das nur mit einem guten Grund. Ein sachlicher Grund kann zum Beispiel in der Länge der Betriebszugehörigkeit liegen.

Wann kommt das Weihnachtsgeld?

In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt oder mit dem Dezembergehalt ausgezahlt. Es wird daher oft als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet. Die Lohnsteuer muss in jedem Fall in dem Monat einbehalten werden, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Das gilt auch, wenn das Weihnachtsgeld erst im Januar des Folgejahres fließt.

Daher ist ein Sonderfall möglich: Das Weihnachtsgeld wird zusammen mit dem Monatslohn für Dezember im Januar des Folgejahres überwiesen. In diesem Fall fließt das Weihnachtsgeld in die Lohnabrechnung für Januar mit ein, der Monatslohn jedoch in die Lohnabrechnung für Dezember.

Muss man Weihnachtsgeld im Fall einer Kündigung zurückzahlen?

Weihnachtsgeld darf nur dann von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zurückgefordert werden, wenn damit zum Beispiel die Betriebstreue honoriert wird. Ausgeschlossen ist die Rückforderung dahingegen, wenn das Weihnachtsgeld „Entgeltcharakter“ besitzt. Das heißt, es wurde als Lohnbestandteil für die Arbeit im abgelaufenen Jahr gezahlt.

Kündigt ein:e Mitarbeiter:in nach der Auszahlung, dürfen Arbeitgeber:innen das Weihnachtsgeld nur dann zurückfordern, wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart ist. Für die Festlegung der Rückzahlung gibt es gesetzliche Grenzen:

  • Beträge bis 100 Euro können laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zurückgefordert werden.
  • Bei Weihnachtsgeld von mehr als 100 Euro aber weniger als einem Monatslohn kann eine Rückzahlung gefordert werden, wenn der:die Arbeitnehmer:in nicht bis zum 31. März des Folgejahres für das Unternehmen tätig ist.
  • Weihnachtsgeld von einem oder mehr Monatsgehältern dürfen Arbeitgeber:innen zurückfordern, wenn der:die Arbeitnehmer:in vor dem 30. Juni des Folgejahres aus dem Unternehmen ausscheidet.

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