Weihnachtsgeld versteuern – das sollten Sie wissen

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
11. Oktober 2022
Lesedauer:
6 Minuten
Die schnelle Antwort

Muss ich Weihnachtsgeld versteuern?

Das Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Es ist eine Sonderzahlung am Jahresende. Deswegen wird die Lohnsteuer nach der sogenannten Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Dadurch wird häufig unerwartet viel Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld fällig.

Im November gibt es für viele Arbeitnehmer ein dickes Plus auf dem Gehaltszettel: Fast jeder Zweite erhält Weihnachtsgeld. Doch nach der Freude folgt oft die Ernüchterung, denn vom Brutto-Weihnachtsgeld bleibt weniger übrig, als erwartet. Erfahren Sie hier, wie Weihnachtsgeld versteuert wird, wer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat und wie Sie die Steuer auf Weihnachtsgeld berechnen.

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Von Jahressonderzahlungen bleibt weniger, als erwartet

Plätzchen, Lichter, Geschenke – die Weihnachtszeit ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Ein Weihnachtsfest mit der ganzen Familie kann aber – alle Besinnlichkeit in Ehren – auch ein gehöriger Kostenfaktor sein. Ein Weihnachtsgeld als 13. oder 14. Monatsgehalt schafft Entlastung und lässt für so manchen die Vorfreude schon im November beginnen.

Das Weihnachtsgeld muss als Sonderzahlung voll versteuert werden. Es ist steuerlich gesehen kein Arbeitslohn, sondern zählt wie Abfindungen und Urlaubsgeld zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“. Für solche Einmalzahlungen wird die Lohnsteuer nach der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Daher bleibt oft weniger vom Weihnachtsgeld übrig, als erwartet.

Ihr Arbeitgeber ermittelt bei der Berechnung zunächst Ihren voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld und leitet daraus die fällige Lohnsteuer ab. Anschließend wird der voraussichtliche Jahresarbeitslohn unter Einbeziehung des Weihnachtsgelds ermittelt und auch daraus die Lohnsteuer abgeleitet. Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die von Ihrem Weihnachtsgeld einbehalten wird.

Durch die Einmalzahlung steigt Ihr Steuersatz. Daher zahlen Sie für das Weihnachtsgeld mehr Lohnsteuer als für Ihren „normalen“ monatlichen Arbeitslohn.

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Beispiel: Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld berechnen

Das Lohnabrechnungsprogramm Ihres Arbeitgebers hat eine Eingabemöglichkeit für sonstige Bezüge und führt die Berechnung der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld automatisch durch. Um die korrekte Lohnsteuer zu berechnen, wird folgendermaßen vorgegangen:

  1. Zunächst wird der voraussichtliche Jahresarbeitslohn und die darauf entfallende Jahreslohnsteuer ermittelt.
  2. In zweiten Schritt wird die Jahreslohnsteuer nochmals für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn berechnet, diesmal jedoch unter Einbeziehung des Weihnachtsgelds.
  3. Der Differenzbetrag zwischen den beiden ermittelten Jahreslohnsteuern ist die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Weihnachtsgeld einzubehalten hat.

Wenn Sie genauer nachvollziehen möchten, wie sich die Steuer berechnet (und wieso so wenig von Ihrem Weihnachtsgeld übrigbleibt!), können Sie sich an diesem Beispiel orientieren:

Arbeitnehmerin Huber ist in Steuerklasse IV. Sie erhält im Kalenderjahr 2020 ein monatliches Gehalt von 4.000 Euro brutto. Im Dezember 2020 erhält sie zusätzlich ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld.

1) Steuer auf den Monatslohn:
Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn nach Monatstabelle:

684 EUR 

2) Differenzrechnung für die Jahreslohnsteuer
Voraussichtlicher laufender Jahresarbeitslohn (12 x 4.000 Euro):
Lohnsteuer nach der Jahrestabelle:

48.000 EUR
8.210 EUR

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn inklusive Weihnachtsgeld:
Lohnsteuer nach der Jahrestabelle:
52.000 EUR
9.393 EUR
Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld anhand der Differenzrechnung:
9.393 Euro - 8.210 Euro

1.183 EUR

3) Lohnsteuer gesamt für Dezember 2019
= Lohnsteuer laufender Monatslohn (684 Euro)
plus Lohnsteuer Weihnachtsgeld (1.183 Euro)

1.867 EUR

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Eines vorweg: Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dennoch darf sich etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland über Weihnachtsgeld freuen. Dies zeigt eine Umfrage der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Je nach Beschäftigtengruppe ist die Chance auf Weihnachtsgeld jedoch sehr ungleich verteilt. Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Unternehmen sind beim Weihnachtsgeld meist besser dran. 77 Prozent von ihnen bekommen die begehrte Sonderzahlung – unter Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag sind es nur 42 Prozent.

In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Das heißt, die betreffenden Arbeitnehmer mit Tarifvertrag haben einen Anspruch darauf. In nicht-tarifgebundenen Unternehmen gibt es das Weihnachtsgeld meist als freiwillige Zahlung. Diese kann vom Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eingestellt werden. Das hängt davon ab, ob die Zahlung des Weihnachtsgelds zur sogenannten „betrieblichen Übung“ wurde. Das ist der Fall, wenn in mehreren Jahren Weihnachtsgeld gezahlt wurde, ohne dass der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat, dass die Zahlung freiwillig ist und dies auch bleibt.

Unterschiede beim Weihnachtsgeldanspruch fallen darüber hinaus ins Auge, wenn man zwischen neuen und alten Bundesländern, Voll- und Teilzeit sowie Frauen und Männern vergleicht.

Weihnachtsgeld nur für bestimmte Mitarbeiter?

Beim Weihnachtsgeld gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Arbeitgeber dürfen also nicht dem einen Mitarbeiter Weihnachtsgeld auszahlen und dem anderen nicht. Sollen Mitarbeiter trotz einer vergleichbaren Tätigkeit unterschiedlich viel Weihnachtsgeld bekommen, geht das nur mit einem guten Grund. Ein sachlicher Grund kann zum Beispiel in der Länge der Betriebszugehörigkeit liegen.

Wann kommt das Weihnachtsgeld?

In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt oder mit dem Dezembergehalt ausgezahlt. Es wird daher oft als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet. Die Lohnsteuer muss in jedem Fall in dem Monat einbehalten werden, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Das gilt auch, wenn das Weihnachtsgeld erst im Januar des Folgejahres fließt.

Daher ist ein Sonderfall möglich: Das Weihnachtsgeld wird zusammen mit dem Monatslohn für Dezember im Januar des Folgejahres überwiesen. In diesem Fall fließt das Weihnachtsgeld in die Lohnabrechnung für Januar mit ein, der Monatslohn jedoch in die Lohnabrechnung für Dezember.

Muss man Weihnachtsgeld im Fall einer Kündigung zurückzahlen?

Weihnachtsgeld darf nur dann von Ihrem Arbeitgeber zurückgefordert werden, wenn damit zum Beispiel die Betriebstreue honoriert wird. Ausgeschlossen ist die Rückforderung dahingegen, wenn das Weihnachtsgeld „Entgeltcharakter“ besitzt. Das heißt, es wurde als Lohnbestandteil für die Arbeit im abgelaufenen Jahr gezahlt.

Kündigt ein Mitarbeiter nach der Auszahlung, darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nur dann zurückfordern, wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart ist. Für die Festlegung der Rückzahlung gibt es gesetzliche Grenzen:

  • Beträge bis 100 Euro können laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zurückgefordert werden.
  • Bei Weihnachtsgeld von mehr als 100 Euro aber weniger als einem Monatslohn kann eine Rückzahlung gefordert werden, wenn der Arbeitnehmer nicht bis zum 31. März des Folgejahres für das Unternehmen tätig ist.
  • Weihnachtsgeld von einem oder mehr Monatsgehältern dürfen Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Arbeitnehmer vor dem 30. Juni des Folgejahres aus dem Unternehmen ausscheidet.

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