Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester) Ausfüllhilfe

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
20. Januar 2023
Lesedauer:
6 Minuten

Hier finden Sie Erläuterungen für jede Zeile der Anlage AV. Sie können die Anlage AV hier als PDF herunterladen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Steuererklärung mit einer professionellen Steuersoftware zu erstellen.

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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. 

Wann Sie die Anlage AV ausfüllen sollten

Wichtig: Anlage AV bei Riester-Versicherung
Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen.
Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

Im Bedarfsfall ausfüllen

Seite 1

Altersvorsorgebeiträge (Zeilen 4–15)

Einzutragen sind im Wesentlichen die Vorjahreseinkünfte und ob Sie eine unmittelbar (Zeile 5) oder mittelbar (Zeile 15) begünstigte Person sind.

Angabe zu Kindern (Zeilen 16–20)

Aus den Angaben wird die Kinderzulage berechnet.

Seite 2

Verträge, für die kein Sonderausgabeabzug beantragt wird (Zeilen 31–40)

 

Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rentenversicherungsbeiträge)

Sonderausgabenabzug 

Haben Sie Beiträge zu einem anerkannten (zertifizierten) Riester-Vertrag geleistet, können Sie die Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, eine Altersvorsorgezulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage) für Sie zu beantragen. Wenn Sie für die eingezahlten Beiträge und die gewährte Zulage (darüber hinaus) den Sonderausgabenabzug prüfen lassen wollen, müssen Sie die Anlage AV ausfüllen. Während Sie nur für bis zu zwei Verträge eine Zulage erhalten können, ist der Sonderausgabenabzug für alle Verträge möglich. Das Finanzamt prüft dann, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie zu einem günstigeren Ergebnis führt als die Zulage allein. Ist das der Fall, wird eine zusätzliche Steuerminderung durch den Sonderausgabenabzug berücksichtigt und im Steuerbescheid gesondert ausgewiesen.

Begünstigt sind sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die gewährte Altersvorsorgezulage

Bei mehreren Verträgen ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug grds. für alle Verträge bis zum Förderhöchstbetrag von insgesamt 2100 € vorgesehen. Die zusätzliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug entfällt auf alle Verträge verhältnismäßig.

Auf Seite 2 (Zeilen 31–40) kann für einzelne Verträge – getrennt für steuerpflichtige Person und Ehegatte – der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen werden. Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn Sie für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen wollen, um für andere Verträge den Förderhöchstbetrag von 2.100 € auszuschöpfen. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Haben Sie gegenüber dem Anbieter des Vertrags auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug verzichtet, können Sie dies in den Zeilen 41–50 widerrufen und Sie erhalten den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Praxis-Tipp: Zulage und Sonderausgabenabzug immer geltend machenNehmen Sie so weit wie möglich für die Beiträge die gesamte staatliche Förderung, also Zulage und Sonderausgabenabzug, in Anspruch. Die später aus der Rente zu zahlende Steuer wird den finanziellen (Steuer-)Vorteil bis zur Rentenauszahlung im Regelfall nicht erreichen.

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Angaben in der Anlage AV

[Unmittelbar begünstigte Person Zeilen 5–14]

Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen. Die Angaben dienen der Berechnung der Grundzulage. Um die volle Zulage von 175 € zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Maßgebend sind dabei immer die Vorjahreseinkünfte und -bezüge, also für den Sonderausgabenabzug 2021 die Werte aus dem Jahr 2020. Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld) sind ebenfalls einzubeziehen (Zeile 8).

Ist das der inländischen Rentenversicherung zugrunde gelegte Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt (z. B. bei Personen, die in Behindertenwerkstätten oder Blindenheimen arbeiten oder die unentgeltlich andere Menschen pflegen), wird das tatsächliche Entgelt (ggf. 0 €) für die Berechnung der Grundzulage berücksichtigt (Zeile 9). Erfüllen beide Eheleute die Voraussetzung und haben sie jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen, sind beide unmittelbar begünstigt.

 

[Mittelbar begünstigte Person Zeile 15]

Gehört bei (nicht dauernd getrennt lebenden) Eheleuten/Lebenspartnern nur einer zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, kann der andere trotzdem einen begünstigten eigenen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abschließen. Er ist dann (über den Ehegatten) mittelbar begünstigt. Das gilt aber nur, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte ebenfalls einen (eigenen) Vertrag abgeschlossen hat. Die mittelbar begünstigten Personen müssen mindestens 60 € im Jahr als eigene Beiträge auf ihren Vertrag einzahlen, wenn sie die Zulage bzw. den Sonderausgabenabzug beantragen möchten.

 

[Kinderzulage Zeilen 16–20]

Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage von 185 €. Für Kinder, die nach 2007 geboren sind, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 €. Deshalb sind unterschiedliche Spalten vorgesehen.

Bei verheirateten Eltern, die nicht dauernd getrennt leben und ihren Wohnsitz in der EU/im EWR haben, wird die Kinderzulage für die steuerlich berücksichtigungsfähigen Kinder grds. der Mutter zugeordnet (Zeile 16). Auf gemeinsamen Antrag der Eltern (Zeilen 17–18, Unterscheidung nach Veranlagungsarten) wird die Zulage auf den Vater bzw. bei gleichgeschlechtlichen Eltern auf Person A übertragen.

Bei Eltern, die die Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung nicht erfüllen (nicht verheiratete oder dauernd getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern), steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, dem das Kindergeld erstmals im Kalenderjahr (i. d. R. Januar oder späterer erster Anspruchsmonat) ausgezahlt wurde (Zeilen 19–20). Diese Kinder dürfen nicht in den Zeilen 16–18 enthalten sein.

Checkliste Abzugsmöglichkeiten für die Anlage AV

Folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile!


Sie haben als Arbeitnehmer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen?

 

Aus steuerlicher Sicht ist der Abschluss, insbesondere, wenn bei Ihnen Kinder zu berücksichtigen sind, sehr interessant.

 


Sie sind im Erziehungsurlaub?

 

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Sie haben als nicht verheirateter Mann (z. B. in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft) mit Kind einen Riester-Vertrag abgeschlossen?

 

Die Kinderzulage steht grundsätzlich der Mutter zu und geht verloren, wenn diese keinen Vertrag abschließt. Der Vater kann die Kinderzulage aber «retten», wenn an ihn im Januar des jeweiligen Jahres (für Monat Januar ausreichend) Kindergeld ausgezahlt wird. Dies muss bei der Kindergeldkasse (mit Zustimmung der Mutter) beantragt werden (Zeile 19).


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