Kurzarbeitergeld berechnen: So viel Kurzarbeitergeld erhalten Sie

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
13. Dezember 2021
Lesedauer:
6 Minuten

Durch die Corona-Krise mussten und müssen viele Unternehmen ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken. Für Unternehmen ist dies eine Maßnahme, um die finanziellen Folgen wirtschaftlich schwieriger Zeiten abzufedern. Für die Arbeitnehmer bedeutet Kurzarbeit jedoch den Wegfall eines Teils ihres Gehalts. Das Kurzarbeitergeld soll diesen Verlust teilweise kompensieren. Berechnen Sie hier, wie viel Kurzarbeitergeld Sie bekommen und wie es sich auf Ihr Netto-Gehalt auswirkt.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.

Bleiben Sie informiert:
Steuern.de Newsletter

Die besten Steuertipps und aktuelle Steuerthemen. 6-8 Mal im Jahr kostenlos in Ihr Postfach.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. 

Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitnehmer

Wer in Kurzarbeit ist, hat dadurch Gehaltseinbußen. Das Kurzarbeitergeld kompensiert diese Entgeltausfälle zu einem gewissen Teil. Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie berechnen, welche Auswirkungen die Kurzarbeit auf Ihr individuelles Netto-Gehalt hat.

Nettogehalt mit Kurzarbeitergeld berechnen

Das Kurzarbeitergeld macht nur einen Teil des Einkommens während der Kurzarbeit aus. Sie wollen nachvollziehen können, wie sich ihr Gehalt während der Kurzarbeit zusammensetzt? Dazu sind die folgenden sechs Schritte nötig:

Bruttoentgelt kennen

  1. Sie sollten Ihr Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit kennen. Ausbezahlte Überstunden oder Sonderzahlungen werden hierbei nicht gezählt.
    Sie hatten vor der Kurzarbeit ein sehr hohes Bruttoentgelt? Dann greifen die Beitragsbemessungsgrenzen der Arbeitslosenversicherung. D. h., dass 2020 höchstens 6.900 Euro / Monat (in den alten Bundesländern) bzw. 6.450 Euro / Monat (in den neuen Bundesländern) für die Rechnung zugrunde gelegt werden – auch wenn das wirkliche Bruttoentgelt höher war

  2. Übliches Nettoengelt (X)

  3. Aus dem Bruttoentgelt berechnen wir das Nettoentgelt. Das geht zum Beispiel mit unserem Brutto-Netto-Rechner. Beim für das Kurzarbeitergeld relevanten Nettoentgelt wird übrigens die Kirchensteuer nicht berücksichtigt, im Rechner können Sie die Auswahl bei „Kirchensteuer“ daher auf „nein“ setzen.

  4. Nettoengelt während der Kurzarbeit (Y)

  5. Das Nettoentgelt während der Kurzarbeit wird ebenso berechnet. Dieser Schritt ist nur nötig, wenn während der Kurzarbeit in Teilzeit gearbeitet wird. Bei „Kurzarbeit Null“ entfällt dieser Schritt, da das Nettoentgelt dann ganz einfach 0 Euro beträgt.

  6. Nettolohndifferenz ermitteln

  7. Die sogenannte Nettolohndifferenz berechnen Sie, indem Sie das Nettoentgelt während der Kurzarbeit (Y) vom üblichen Nettoentgelt vor der Kurzarbeit (X) abziehen.

  8. Kurzarbeitergeld berechnen
  9. Mithilfe er Nettolohndifferenz berechnen Sie nun endlich das Kurzarbeitergeld:

    • Für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Kindergeld haben, beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent der Nettolohndifferenz (70 Prozent ab dem vierten Monat und 80 Prozent ab dem siebten Monat).
    • Hat ein Arbeitnehmer bzw. dessen Ehe-/Lebenspartner Anspruch auf Kindergeld, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettolohndifferenz (77 Prozent ab dem vierten Monat und 87 Prozent ab dem siebten Monat).
  10. Gesamteinkommen berechnen
  11. Ihr Gesamtgehalt während der Kurzarbeit berechnen Sie, indem Sie die folgenden drei Posten addieren:

    • Kurzarbeitergeld (vgl. Schritt 5)
    • Das Arbeitsentgelt aus der reduzierten Beschäftigung (vgl. Schritt 3).
    • Eine Aufstockung durch Ihren Arbeitgeber, falls sie eine solche erhalten
Haben Sie Kurzarbeitergeld erhalten?

Erledigen Sie Ihre Steuererklärung jetzt - in weniger als 5 Minuten!

Mehr erfahren

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld

Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es?

Die Arbeitsagentur stockt den Lohn mit dem Kurzarbeitergeld auf. Wie viel Kurzarbeitergeld es gibt, hängt von der Höhe des entfallenden Lohns ab. Der Kurzarbeit-Rechner ermittelt daher die Differenz zwischen dem üblichen Nettolohn und dem reduzierten Nettolohn während der Kurzarbeit.

  • Von dieser Differenz erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent als Kurzarbeitergeld.
  • Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, das im gleichen Haushalt lebt, erhalten 67 Prozent des Verdienstausfalls.

Im Zuge der Corona-Krise haben Union und SPD eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Kinderlose Beschäftigte erhalten nun bis zu 80 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts ersetzt – abhängig von der Dauer des Bezugs. Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, das im gleichen Haushalt lebt, wird das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent erhöht.

Durch die Neuregelung gibt es eine Staffelung des Kurzarbeitergeld-Satzes:

  • In den ersten drei Bezugsmonaten gelten die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze von 60 (für Kinderlose) bzw. 67 Prozent (Arbeitnehmer mit Kind).
  • Ab dem 4. Monat werden 70 bzw. 77 Prozent
  • und ab dem 7. Monat werden 80 bzw. 87 Prozent des Verdienstausfalls ersetzt.

Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld gibt es normalerweise für maximal zwölf Monate. Dieser Zeitraum kann auch unterbrochen werden, zum Beispiel wenn sich die Auftragslage zwischenzeitlich bessert. Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, müsste danach ein neuer Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden.

Wegen Corona wurde die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf maximal 28 Monate verlängert.

Wer kann Kurzarbeit anmelden?

Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich vom Arbeitgeber beantragt. Dieser muss dazu eine Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur – also diejenige, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle liegt. Die Anzeige der Kurzarbeit ist online im eServices-Portal der Bundesagentur möglich und muss spätestens am letzten Tag des ersten Kurzarbeit-Monats eingehen.

Wer bekommt kein Kurzarbeitergeld?

Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Minijobber sowie Beschäftigte, die vor Beginn der Kurzarbeit Krankengeld erhalten oder die im Urlaub sind.

Für Arbeitnehmer, die in Urlaub sind, gilt: Sie erhalten für die Dauer des Urlaubs das ungekürzte Urlaubsentgelt. Dieses berechnet sich nämlich laut Bundesurlaubsgesetz trotz der Kurzarbeit nach dem ungekürzten Entgelt der letzten 13 Wochen. Verdienstausfälle durch Kurzarbeit lassen sich also für eine bestimmte Zeit vermeiden, indem Sie Urlaub nehmen.

Arbeitnehmern kann auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld gekündigt werden – falls dies nicht durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen wird. Im Fall einer Kündigung kann der Arbeitgeber jedoch kein Kurzarbeitergeld mehr für den betroffenen Arbeitnehmer beantragen und muss ihm bis zum Ausscheiden sein volles Entgelt auszahlen.

Anzeige

Kurzarbeitergeld und Corona

Die Bundesregierung hat einige Regelungen zur Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise in einem Eilverfahren geändert:

  • Bislang war eine Voraussetzung für Kurzarbeitergeld, dass 30 Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Hürde wurde auf 10 Prozent gesenkt.
  • Auch für Beschäftigte in Leiharbeit kann nun Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden Arbeitgebern im Zuge der Corona-Krise in vollem Umfang erstattet. Die vollständige Erstattung der Sozialbeiträge wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Von 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 werden die Sozialbeiträge dann zur Hälfte erstattet. Erfolgt während der Kurzarbeit eine Qualifizierung, kann sich die Erstattung aber auch hier auf 100 Prozent erhöhen.
  • Auszubildende können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn eine vorübergehende Schließung ihres Unternehmen aufgrund der Corona-Krise erfolgt. Zu beachten ist allerdings, dass ihre Vergütung für mindestens sechs Wochen in voller Höhe weitergezahlt wird.
  • Auch im öffentlichen Dienst kann nun in besonderen Fällen – beispielsweise einer behördlich angeordneten Schließung – Kurzarbeit beantragt werden.
  • Das Kurzarbeitergeld wird erhöht (siehe oben).

Finden Sie die beste Steuersoftware

Mit einer Steuersoftware machen Sie die Steuererklärung schneller, sicherer und bekommen mehr Geld zurück. Diese Programme passen zu Ihnen.

zum Steuersoftwaretest

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:innen in Ihrer Nähe

In unserem Steuerberaterverzeichnis finden Sie kompetente Hilfe bei schwierigen Steuerfällen.