Anlage Sonstiges Ausfüllhilfe

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
22. Januar 2025
Lesedauer:
3 Minuten

Hier finden Sie Erläuterungen für jede Zeile der Anlage Sonstiges. Sie können die Anlage Sonstiges hier herunterladen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Steuererklärung mit einer professionellen Steuersoftware zu erstellen.

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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. 

Wann Sie die Anlage Sonstiges ausfüllen müssen

Wichtig:Besondere Anträge zur Veranlagung für den Veranlagungszeitraum 2024 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden.

 

Im Bedarfsfall ausfüllen

Seite 1

Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (Zeilen 4-8)

Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter (Zeile 9-15)

Spendenvortrag (Zeile 16)

Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag (Zeilen 17–18)

Gesondert festgestellte negative Einkünfte nach § 2a EStG (Zeile 19)

Freibetrag für bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds (Zeile 20)

Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (Zeile 21)

Antrag auf Zurückstellung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Festsetzung einer beantragten Forschungszulage (Zeile 22)

Diese Eintragungen können Sie in der Anlage Sonstiges vornehmen

[Spendenvortrag → Zeile 16]

Liegt Ihnen zum Jahresende 31.12.2023 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. 

[Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 17–18]

Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom Finanzamt in einem gesonderten Verlustfeststellungsbescheid ausgewiesen wurden, können Sie diese im aktuellen Jahr berücksichtigen. Dazu muss in Zeile 17 eine 1 eingetragen werden.

Sind im aktuellen Jahr neu entstandene negative Einkünfte nicht oder nicht vollständig mit positiven Einkünften ausgeglichen worden, können Sie den negativen Gesamtbetrag ins Vorjahr zurück- oder in künftige Jahre vortragen lassen. Bitte geben Sie in Zeile 18 an, ob auf den Rücktrag in das Jahr 2023 bzw. 2022 verzichtet werden soll. Eine betragsmäßige Begrenzung ist nicht möglich. Die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG wurden für Verluste der Veranlagungszeiträume 2021 bis 2023 von 1 Mio. € auf 10 Mio. € bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. € auf 20 Mio. € bei Zusammenveranlagung vorübergehend angehoben. 

TIPP: Jetzt noch Einkommensteuererklärung für Vz. 2021–2023 bei negativen Einkünften abgebenHaben Sie für die Jahre 2021–2023 bisher keine Steuererklärung abgegeben und war die Summe Ihrer Einkünfte negativ (weil Sie z. B. arbeitslos waren und Ihnen nur Ausgaben i. Z. m. Bewerbungen oder Verluste aus Vermietung entstanden sind), dann beantragen Sie für 2021 (Abgabe bis 31.12.2025) bis 2022 (Abgabe bis 31.12.2027) noch die Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. die Feststellung eines Verlustvortrags, indem Sie eine Steuererklärung abgeben. Damit sichern Sie sich die Möglichkeit der Verlustverrechnung in den Folgejahren. Wird die Steuererklärung nicht abgegeben, geht der Verlustvortrag verloren.

 

[Freibetrag für bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds  → Zeile 20]
Beinhaltet Ihr Steuerbescheid einen entsprechenden Freibetrag, müssen Sie dies hier durch Ankreuzen deutlich machen. Der Freibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt.

[Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern →  Zeile 11]
Grundsätzlich werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten auf Antrag demjenigen Ehegatten zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat. Der hälftige Abzug kann hier beantragt werden.

Checkliste Anlage Sonstiges

Folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile!

Haben Sie den Sonderausgabenabzug früherer Spenden geprüft?
Liegt Ihnen zum 31.12.2024 ein Bescheid über die gesonderte Feststellung vortragsfähiger Spenden vor (Zeile 16)?

Haben Sie den Verlustabzug negativer Einkünfte des Jahre 2024 geprüft?
Konnten nicht alle negativen Einkünfte, die im Jahr 2024 entstanden sind, mit positiven Einkünften im Jahr 2024 ausgeglichen werden, steht Ihnen ein Verlustrück- oder -vortrag in andere Jahre zu (Zeilen 17–18).

Haben Sie in Ihrem eigenen oder gemieteten Haus bzw. Haushalt (einschl. Garten) Arbeiten durch Beschäftigte, Dienstleister oder Handwerker ausführen lassen und werden Sie und Ihr Ehegatte nach § 26a EStG jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt? (Zeile 21)  

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