Entgeltumwandlung statt Gehaltserhöhung – so sparen Sie Steuern

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
08. Januar 2021
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Wie wirkt sich eine Entgeltumwandlung aus?

Eine Entgeltumwandlung bedeutet vereinfacht gesagt, dass das Bruttogehalt reduziert wird und dieser Anteil in ein steuerlich begünstigtes Gehaltsextra – zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) – investiert wird. Steuern und Sozialabgaben sind dadurch niedriger.

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung an, ist das sehr erfreulich. Sie können sich über ein höheres Nettogehalt freuen. Doch selbst wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Gehaltserhöhung spendiert, können Sie Ihr Nettogehalt erhöhen. Das Zauberwort heißt hier „Entgeltumwandlung“.

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Entgeltumwandlung: Das gilt lohnsteuerlich

Die Entgeltumwandlung anstatt einer klassischen Gehaltserhöhung ist steuerlich vorteilhaft, weil bei einer klassischen Gehaltserhöhung nur etwa 50 % der Bruttogehaltserhöhung bei Ihnen auf dem Konto landen. Der Rest geht für Steuern und Sozialabgaben drauf.

Ganz anders ist das bei einer Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung reduzieren Sie Ihren laufenden Arbeitslohn und stecken die Differenz in ein steuerlich begünstigtes Gehaltsextra, zum Beispiel einen Kindergartenzuschuss. Steuern und Sozialabgaben sind bei solchen Gehaltsextras entweder deutlich niedriger oder fallen gar nicht an.

Diese Gehaltsextras eignen sich für eine Entgeltumwandlung

Doch aufgepasst: Die Entgeltumwandlung ist nicht bei allen steuerbegünstigten Gehaltsextras erlaubt. Die Corona-Prämie bis zu 1.500 Euro ist zum Beispiel nur dann steuerfrei, wenn dieses Extra zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

 

Beispiel: Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn?Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Bruttogehalt gemindert wird (= Entgeltumwandlung). Dafür erhält der Arbeitnehmer 2020 eine Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG in Höhe von 1.500 Euro. Folge: Die Zahlung in Höhe von 1.500 Euro ist nicht steuerfrei, weil diese Zahlung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gleistet wird, sondern im Rahmen einer Entgeltumwandlung.

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Entgeltumwandlung zu Gunsten betrieblicher Altersvorsorge steuerlich begünstigt

Eine der beliebtesten und steuerlich effektivsten Formen der Entgeltumwandlung ist die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge wie die Direktversicherung, die Pensionskassen oder den Pensionsfonds.

Stammen die Beitragszahlungen für solche betrieblichen Altersvorsorge-Verträge aus einer Entgeltumwandlung, gilt steuerlich und sozialversicherungsrechtlich im Jahr 2020 Folgendes:

  • Steuerfreiheit 2020: Beitragszahlungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung bleiben bis zu einer Höhe von bis zu 6.624 Euro steuerfrei (8 % der Beitragsbemessungsgrenze in die Rentenversicherung West in Höhe von 82.800 Euro).
  • Sozialversicherungsfreiheit 2020: Im Jahr 2020 bleiben Beitragszahlungen in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds aus einer Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 3.312 Euro betragsfrei (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in die Rentenversicherung West in Höhe von 82.800 Euro).

 

Entgeltumwandlung in betriebliche Altersvorsorge 2021

Entscheiden Sie sich im Jahr 2021 dafür, einen Teil Ihres Gehalts in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse umzuwandeln, bringt Ihnen diese Entgeltumwandlung noch mehr steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile.

Steuerfrei bleiben im Rahmen der Entgeltumwandlung 2021 Beiträge bis zu 6.816 Euro (8 % von 85.200 Euro). Sozialversicherungsfrei bleiben 2021 umgewandelte Beitragszahlungen in Höhe von bis zu 3.408 Euro (5 % von 85.200 Euro).


Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor.

Er ist seit 1991 in der Finanzverwaltung tätig, Oberregierungsrat und Sachgebietsleiter in der Betriebsprüfung.

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