
Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und gemeinsam Steuern zahlt, steht oft vor der Frage: Welche Steuerklassen-Kombination bringt das meiste Netto? Besonders die Steuerklasse 5 sorgt für Unsicherheit – denn sie kann das Gehalt spürbar beeinflussen. Was steckt dahinter, warum lohnt sie sich vor allem bei großem Gehaltsunterschied und worauf sollten Paare unbedingt achten? Hier gibt es die wichtigsten Fakten rund um die Steuerklasse 5
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.
Für wen lohnt sich Steuerklasse 5?
Die Steuerklasse 5 ist Teil der Steuerklassenkombination 3/5 und kommt ausschließlich für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner:innen infrage, die gemeinsam veranlagt werden. In dieser Kombination wählt der:die Partner:in mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3, der:die geringer verdienende Partner:in die Steuerklasse 5.
Steuerklasse 5 lohnt sich in der Regel nur dann, wenn zwischen den beiden Einkommen ein deutliches Gefälle besteht – meist dann, wenn ein:e Partner:in mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient.
Beispiel: Lohnsteuerklasse 5Partner A verdient 4.500 Euro brutto monatlich
Partner B verdient 1.500 Ero brutto monatlich
In diesem Fall ist die Kombination 3/5 steuerlich günstiger als 4/4, weil Partner A durch Steuerklasse 3 deutlich weniger Abzüge hat. Allerdings trägt Partner B durch Steuerklasse 5 eine hohe Steuerlast, was sich im monatlichen Netto deutlich bemerkbar macht.
Voraussetzungen für Steuerklasse 5
Die Steuerklasse 5 steht ausschließlich verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartner:innen zur Verfügung, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Partner:innen zusammenleben. Leben sie dauerhaft getrennt, gelten sie steuerlich wieder als Einzelpersonen und werden in Steuerklasse 1 (ohne Kind) oder Steuerklasse 2 (mit Kind) eingestuft.
Außerdem muss eine gemeinsame steuerliche Veranlagung möglich sein. Nur dann kann die Steuerklassenkombination 3 und 5 gewählt werden. Dabei gilt:
- Wenn nur ein:e Partner:in Einkommen erzielt, wird die Steuerklassenkombination 3/5 automatisch angewendet.
- Arbeiten beide Partner:innen, haben sie die Wahl zwischen 3/5 oder 4/4 – auf Wunsch auch mit dem Faktorverfahren, das die Lohnsteuer gerechter verteilt, insbesondere bei annähernd gleich hohen Einkommen.
Hinweis: Die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare sollen zukünfitg abgeschafft werden. Das hat die Bundesregierung Ende Juli 2024 beschlossen. Ab dem Jahr 2030 wird automatisch die Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren angewendet. Damit soll die Lohnsteuer fairer zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Das Finanzamt berechnet dann, wer wie viel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt – und passt die Steuer entsprechend an. Wichtig: Die Gesamtsteuerlast für Paare ändert sich dadurch nicht. Auch das Ehegattensplitting bleibt bestehen. (Stand: 12.08.2024)
Vorteile von Steuerklasse 5
Die Vorteile der Steuerklasse 5 ergeben sich in der Kombination mit der Steuerklasse 3 des Ehepartners für die Gemeinschaft als Ganzes. Mit der Wahl der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag von dem Inhaber der Steuerklasse 5 auf den Ehepartner mit der Steuerklasse 3 übertragen. Für Letzteren gilt also ein verdoppelter Grundfreibetrag von 23.208 Euro.
Mit dieser Kombination wird verdeutlicht, dass beide Ehepartner mit der Ehe auch eine Einkommensgemeinschaft eingegangen sind. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen besteht hier die Möglichkeit, mit der klugen Aufteilung der Steuerklassen 3 und 5 die Steuerlast zu minimieren und das eigene monatliche Nettoeinkommen zu erhöhen.
Da alle Freibeträge von dem Ehepartner mit der Steuerklasse 5 auf den Ehepartner mit der Steuerklasse 3 übertragen werden, sollte Letzterer der:die Allein- oder Hauptverdiener:in in der Ehe sein. Als solche:r profitiert er:sie davon, dass die Steuerpflicht und mit ihr die Steuerprogression erst spät einsetzt.
Der Ehepartner mit der Steuerklasse 5 verzichtet zwar auf diesen Vorteil, jedoch werden beide Ehepartner gemeinsam geringer besteuert, da das höhere Einkommen des:der Besserverdienenden prozentual mehr belastet wird als das eigene.
Kein Grundfreibetrag bei Steuerklasse 5
Ein wichtiger Nachteil von Steuerklasse 5 ist der wegfallende Grundfreibetrag. Während in den anderen Steuerklassen ein steuerfreier Grundbetrag von über 12.096 € (Stand 2025) berücksichtigt wird, entfällt dieser in Steuerklasse 5 komplett. Das bedeutet:
- Bereits ab dem ersten Euro werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben.
- Dadurch entsteht bei niedrigen Einkommen eine überdurchschnittlich hohe steuerliche Belastung.
- Auch der Kinderfreibetrag kann in Steuerklasse 5 nicht berücksichtigt werden – er wird nur bei dem Partner mit Steuerklasse 3 eingetragen.
Diese Regelung kann zu finanziellen Engpässen führen, insbesondere wenn der:die geringer verdienende Partner:in keine weiteren Einkünfte oder individuellen Steuerfreibeträge geltend machen kann.
Nicht betroffen vom Ausschluss sind jedoch einige pauschale Steuervergünstigungen: Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie die vom Einkommen abhängige Vorsorgepauschale werden auch in Steuerklasse 5 automatisch berücksichtigt.
Hinweis: Steuerklassenwechsel prüfenBevor Sie sich für die Steuerklasse 5 entscheiden, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Kombination mit Steuerklasse 3 tatsächlich zu einem steuerlichen Vorteil führt. Nutzen Sie einen Lohnsteuerrechner oder lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten, um die für Ihre Lebens- und Einkommenssituation optimal passende Steuerklassenkombination zu wählen.