Steuerklasse 3

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
13. September 2024
Lesedauer:
2 Minuten

Die Lohnsteuerklasse 3 ist ein Privileg von verheirateten Paaren. Die Lohnsteuerklasse 3 kann von einem Ehepartner nur dann gewählt werden, wenn der andere Ehepartner gleichzeitig die Lohnsteuerklasse 5 wählt. Die Lohnsteuerklasse 3 ist die Steuerklasse, bei der die niedrigste zu zahlende Steuer anfällt.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

Für wen gilt die Lohnsteuerklasse 3?

Die Lohnsteuerklasse 3 kann nur von verheirateten Paaren gewählt werden. Daher kann keine Alleinerziehendenentlastung beantragt werden, wohl aber ein Kinderfreibetrag von 9.312 Euro je Kind für das Jahr 2024.

Die Lohnsteuerklasse 3 kann nur von verheirateten Arbeitnehmer:innen mit einem monatlichen Mindesteinkommens von 538 Euro gewählt werden. Wenn ein Ehepaar dauerthaft getrennt lebt, muss wieder die Lohnsteuerklassen 1 beziehungsweise Lohnsteuerklasse 2 gewählt werden. Stirbt ein Ehepartner, so kann der:die verwitwete Arbeitnehmer:in die Lohnsteuerklasse 3 bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres beibehalten, wenn vorher genannte Voraussetzung zutreffend sind.

Die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare sollen zukünfitg abgeschafft werden. Das hat die Bundesregierung hat Ende Juli 2024 beschlossen. Ab 2030 soll dann automatisch Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gelten. Das Ziel: eine gerechtere Lohnsteuerverteilung erreichen. Das Finanzamt wird dann ermitteln, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Gesamtsteuerbelastung für Paare soll dabei aber unverändert bleiben. Insbesondere das Splittingverfahren soll nicht wegfallen. (Stand: 12.08.2024)

Besonderheit bei Steuerklasse 3

Bei der Lohnsteuerklasse 3 werden alle Freibeträge für beide Ehepartner berücksichtigt, während der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 5 auf die Freibeträge verzichtet. Mit dieser Kombination wird verdeutlicht, dass beide Ehepartner mit der Ehe auch eine Einkommensgemeinschaft eingegangen sind und in der Folge gemeinsam besteuert werden.

Steuerklasse 3: Verdoppelter Grundfreibetrag

Für die Lohnsteuerklasse 3 gilt der verdoppelte Grundfreibetrag von 23.208 Euro für das Jahr 2024, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro (ab 2023, davor 1.200 Euro), der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro und die vom Einkommen abhängige Vorsorgepauschale.

Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen besteht hier die Möglichkeit, mit der klugen Aufteilung der Lohnsteuerklassen 3 und 5 die Steuerlast zu minimieren und das eigene monatliche Nettoeinkommen zu erhöhen. Da alle Freibeträge von dem Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 5 auf den Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 3 übertragen wurden, sollte Letztere:r allein- oder hauptverdienend in der Ehe sein. So profitiert er:sie davon, dass die Steuerpflicht und mit ihr die Steuerprogression erst spät einsetzt.

Der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 5 verzichtet zwar auf diesen Vorteil, jedoch werden beide Ehepartner gemeinsam geringer besteuert, da das höhere Einkommen des:der Besserverdienenden prozentual mehr belastet wird als das eigene. Die Lohnsteuerklasse 5 sollte deshalb der Ehepartner wählen, der selbst kein:e Arbeitnehmer:in ist oder weniger verdient.

Es gilt meistens, dass die Vorteile der Steuerklasse 3 schon dann einsetzen, wenn der Ehepartner mindestens 60 Prozent oder mehr zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Der andere Ehepartner wählt entsprechend die Steuerklasse 5, wenn der eigene Beitrag zum gemeinsamen Einkommen 40 Prozent oder weniger beträgt.


Finden Sie die passende Steuersoftware

Mit einer Steuersoftware machen Sie die Steuererklärung schneller, sicherer und bekommen mehr Geld zurück. Diese Programme passen zu Ihnen.

Zum Steuersoftware-Vergleich

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:innen in Ihrer Nähe

Sie suchen Unterstützung in Steuerfragen? Im Steuerberaterverzeichnis von lexoffice finden Sie kompetente Hilfe.

Steuerberaterverzeichnis