Airbnb-Vermietung versteuern

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
21. Juli 2020
Lesedauer:
3 Minuten
Die schnelle Antwort

Muss ich meine Airbnb-Einnahmen versteuern?

  • Wenn Sie einen Gewinn mit Ihren Einnahmen erzielen, müssen Sie diesen in Ihrer Steuererklärung angeben.
  • Ausnahme: Wenn die Mieteinnahmen 520 Euro oder weniger betragen, sind diese steuerfrei.
  • Bestimmte Werbungskosten dürfen Sie auch bei Airbnb-Vermietungen geltend machen.

Das Online-Portal Airbnb erfreut sich großer Beliebtheit. Privatleute vermieten Airbnb-Mitgliedern kurzfristig die eigene Wohnung während einer Urlaubsreise oder freistehende Räume der eigenen Wohnung. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob für die Einnahmen aus solchen Airbnb-Vermietungen Steuern zu bezahlen sind. Die Antwort auf diese berechtigte Frage finden Sie hier.

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Grundsatz: Einnahmen aus Airbnb können zu Steuern führen

Im Steuerrecht sind Mieteinnahmen nach § 21 Einkommensteuergesetz zu versteuern. Es dürfen im Gegenzug jedoch die im Zusammenhang mit der Vermietung angefallenen Ausgaben als Werbungskosten abgezogen werden. Was unter dem Strich übrig bleibt, muss aber grundsätzlich versteuert werden.

Vermieten Sie also regelmäßig über Airbnb oder eine andere vergleichbare Plattform Ihre Wohnung, Räume davon oder eine Ferienwohnung und erzielen nach Abzug aller Ausgaben einen Gewinn, sollten Sie diesen in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung angeben. Erklären Sie diese Vermietungseinkünfte nicht, kann das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren anregen und es droht eine Steuernachzahlung für die vergangenen zehn Jahre sowie ein sechsprozentiger Verzugszins pro Jahr. Außerdem ein Strafbescheid und ein Ordnungsgeld bei illegaler Vermietung. Generell hat die deutsche Finanzverwaltung in der Firmenzentrale von Airbnb die Herausgabe der Unterlagen deutscher Vermieter gefordert.

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Ausnahme: Nicht immer führen Vermietungen über Airbnb zu Steuern

Eine wichtige Ausnahme sollten Sie jedoch kennen. Betragen die in einem Jahr erzielten Mieteinnahmen aus der Vermietung bzw. Untervermietung der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nicht mehr als 520 Euro, kann diese Miete ohne schlechtes Gewissen steuerfrei kassiert werden (R 21.2 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien).

Doch aufgepasst: Bei dieser 520-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen versteuert werden müssen, wenn die Miete pro Jahr 521 Euro betragen hat. Wieviel von der Miete tatsächlich versteuert werden muss, hängt dann davon ab, wie hoch die Werbungskosten im Zusammenhang mit der (Unter) Vermietung sind.

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Welche Werbungskosten senken bei Mieteinnahmen über Airbnb meine Steuern?

Erzielen Sie Mieteinnahmen über Airbnb von mehr als 520 Euro pro Jahr, können Sie die Steuern senken, indem Sie dem Finanzamt alle erdenklichen Werbungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung präsentieren. Insbesondere folgende Werbungskosten sind denkbar:

  • Anteilige Miete oder Zinsen für die vermietete Immobilie für den Zeitraum der Vermietung.
  • Anteilige aus dem Raum entfallende Renovierungs- und Instandhaltungskosten.
  • Anteile auf den vermieteten Raum entfallenden Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Gas.
  • Zahlungen an Airbnb.

 

Praxisbeispiel: Sie vermieteten ihre Wohnung während Ihres Urlaubs 21 Tage über Airbnb und erzielten Mieteinnahmen von 1.000 Euro. Die Mietaufwendungen und Nebenkosten für die vermietete Wohnung betragen pro Jahr 13.200 Euro.

Von den Mieteinnahmen dürfen Sie danach Werbungskosten in Höhe von 759 Euro abziehen (13.200 Euro : 365 Tage x 21 Tage). Sind keine weiteren Kosten entstanden, müssten Sie also Mieteinnahmen von 241 Euro versteuern.


Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor.

Er ist seit 1991 in der Finanzverwaltung tätig, Oberregierungsrat und Sachgebietsleiter in der Betriebsprüfung.

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