Pilotprojekt: Vereinfachte Veranlagung von Rentner:innen und Pensionär:innen

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
25. März 2025
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Wer kann den Ländervordruck nutzen?

  • Rentner:innen und Pensionierte in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können den Ländervordruck nutzen.
  • Das Finanzamt muss jedoch bereits die meisten steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten haben.
  • Wer zusätzliche Einkünfte hat (z. B. aus Vermietung oder Gewerbe), kann den Vordruck nicht nutzen.

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet. Damit sollen Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre einfacher werden. Aktuell können Sie die Vordruckmuster für 2024, 2023, 2022, 2021, 2020 und 2019 herunterladen.

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Vordruck zur vereinfachten Veranlagung für Rentner:innen

Bei der „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ handelt es sich laut BMF um einen zusätzlichen Service. Er richtet sich gezielt an Rentner:innen und Pensionierte in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat (z. B. Renteneinkünfte und / oder Pensionen, Krankenversicherungsbeiträge etc.).

Auf dem Vordruck können außerdem Angaben gemacht werden zu

  • Spenden und Mitgliedsbeiträgen,
  • Kirchensteuer,
  • außergewöhnlichen Belastungen und
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Falls jedoch zusätzliche Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Gewerbe) erzielt wurden, kann der Vordruck nicht genutzt werden. Dann müssen die Rentner:innen auf die vollumfänglichen Vordrucke zurückgreifen oder eine geeignete Steuersoftware nutzen. Das empfiehlt sich ohnehin, da der Vordruck im Gegensatz zur Software natürlich keine Tipps zum Steuernsparen anbietet.

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Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung

Die Ländervordrucke zur vereinfachten Veranlagung von Rentnerinnen und Rentnern und Pensionärinnen und Pensionären für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.

Vordruck jetzt herunterladen


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