Wer kann den Ländervordruck nutzen?
- Rentner:innen und Pensionierte in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können den Ländervordruck nutzen.
- Das Finanzamt muss jedoch bereits die meisten steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten haben.
- Wer zusätzliche Einkünfte hat (z. B. aus Vermietung oder Gewerbe), kann den Vordruck nicht nutzen.
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des BMF ein Pilotprojekt gestartet. Damit sollen Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre einfacher werden. Aktuell können Sie die Vordruckmuster für 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 herunterladen.
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Vordruck zur vereinfachten Veranlagung für Rentner:innen
Bei der „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ handelt es sich laut BMF um einen zusätzlichen Service. Er richtet sich gezielt an Rentner:innen und Pensionierte in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat (z. B. Renteneinkünfte und / oder Pensionen, Krankenversicherungsbeiträge etc.).
Auf dem Vordruck können außerdem Angaben gemacht werden zu
- Spenden und Mitgliedsbeiträgen,
- Kirchensteuer
- außergewöhnlichen Belastungen und
- Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Falls jedoch zusätzliche Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Gewerbe) erzielt wurden, kann der Vordruck nicht genutzt werden. Dann müssen die Rentner:innen auf die vollumfänglichen Vordrucke zurückgreifen oder eine geeignete Steuersoftware nutzen. Das empfiehlt sich ohnehin, da der Vordruck im Gegensatz zur Software natürlich keine Tipps zum Steuernsparen anbietet.
Ländervordrucke 2019 bis 2023
Die Ländervordrucke zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.