Beispielrechnung Arbeitnehmerin in Weiterbildung

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
02. Januar 2017
Lesedauer:
1 Minuten

In diesem Rechenbeispiel betrachten wir das Thema Weiterbildung aus steuerlicher Sicht. Die Auszubildende Annabel setzt die Kosten im Rahmen einer Fortbildung ab - und spart damit mächtig Steuern.

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Beispielrechnung für Annabel, 23, Verkäuferin

Annabel arbeitet als Fachverkäuferin in einer Delikatessen- und Weinhandlung. Sie hat kürzlich eine Wohnung gekauft, und will sich nun auch beruflich weiterentwickeln. Da ihre Chefin dringend eine Filialleiterin sucht, entscheidet sich Annabel für eine Weiterbildung. Mit ihrer Chefin vereinbart Annabel, dass sie nach der zehnmonatigen Vollzeitausbildung wieder in der Weinhandlung einsteigt, und nach einer Einarbeitungszeit die Leitung der Filiale übernimmt. Dafür übernimmt ihre Chefin die Ausbildungskosten.

Da die Schule etwa 200 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt, muss sich Annabel ein Zimmer nehmen. Ihr Vorteil: Sie kann einen Großteil der Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Und weil die Schule im August beginnt und bis Mai dauert, kann sie in diesen beiden Jahren mit einer satten Steuererstattung rechnen.

Damit Annabel nichts vergisst, macht sie sich eine Liste der Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen kann, und für die sie künftig Belege sammeln muss:

  • Mietkosten für Zweitwohnung/Zimmer (250 Euro/Monat = 2.500 Euro)
  • Fahrtkosten (0,30 Euro/Kilometer für die Heimfahrten an 40 Wochenenden, daher 40 x 400 Kilometer x 0,30 Euro = 4.800 Euro)
  • Verpflegungsmehraufwendungen (lt. Verpflegungspauschalen, hier insgesamt ca. 2.200 Euro)
  • Parkgebühren (Stellplatz im Parkhaus, 30 Euro/Monat x 10 = 300 Euro)
  • Monatskarte für ÖPNV (10 x 50 Euro = 500 Euro)
  • Bücher, Unterlagen und andere Unterrichtsmaterialien (700 Euro)
  • Lerntreffen mit anderen Kursteilnehmern (inkl. der Fahrten dorthin, ca. 800 Euro)

 

Ergebnis: Annabel spart zirka 6.000 Euro in zwei Jahren.

Insgesamt kann Annabel also 11.800 Euro an Werbungskosten steuerlich geltend machen. Da sie einen Großteil der Ausgaben auf zwei Kalenderjahre verteilt absetzt, und in den jeweils anderen Monaten voll verdient (inkl. Lohnsteuerabzug), erhält sie am Jahresende jeweils zirka 3.000 Euro vom Finanzamt zurück - ein hübsches Sümmchen, mit dem Sie einen Teil ihrer Ausgaben gegenfinanzieren kann.


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