Elektroauto und Hybridfahrzeug versteuern – einfach erklärt

Simon Neumann
Zuletzt aktualisiert:
21. Mai 2025
Lesedauer:
8 Minuten

Elektroautos und Plug-in-Hybride sollen die Mobilitätswende in Deutschland voranbringen. Damit sich der Umstieg lohnt, hat der Staat steuerliche Vorteile auf den Weg gebracht – vor allem für alle, die ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen nutzen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen gelten Vergünstigungen für Dienstwagen mit Elektro-oder Hybrid-Antrieb bei der Versteuerung. Doch wann kommt die 0,5-Prozent-Regelung zum Einsatz, wann die 0,25-Prozent-Regelung? Und welche konkreten Steuervorteile gibt es? In diesem Artikel erfahren Sie einfach und verständlich, was steuerlich für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt und welche Vorteile Sie nutzen können.

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Grundlagen: Wie Autos in Deutschland versteuert werden

Wie ein Fahrzeug steuerlich behandelt wird, hängt davon ab, ob es privat oder beruflich genutzt wird. Besonders relevant wird das Thema bei Dienstwagen – also Fahrzeugen, die vom Arbeitgeber gestellt oder über die eigene Firma angeschafft und auch privat genutzt werden.

Was bedeutet „geldwerter Vorteil“?

Wenn Sie ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen, entsteht daraus ein sogenannter geldwerter Vorteil. Das bedeutet: Sie ziehen einen wirtschaftlichen Nutzen aus der privaten Nutzung – und dieser Vorteil muss versteuert werden.

Zur Berechnung stehen zwei Methoden zur Verfügung:

  • 1-%-Regelung: Pauschale Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat.
  • Fahrtenbuch: Exakte Versteuerung anhand tatsächlich gefahrener Kilometer.

Für bestimmte Fahrzeugtypen – reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) – gelten steuerliche Sonderregeln. Hier kann der zu versteuernde Betrag auf 0,25 % oder 0,5 % des Listenpreises gesenkt werden, wenn das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hier kann der zu versteuernde Betrag auf 0,25 % oder 0,5 % des Listenpreises gesenkt werden, wenn das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt (sog. 0,25-%-Regelung bzw. 0,5-%-Regelung).

Auch für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gibt es Erleichterungen: Statt des regulären Zuschlags von 0,03 % pro Entfernungskilometer, gelten je nach Fahrzeug nur 0,015 % oder 0,0075 %. Je geringer der fiktive Vorteil ausfällt, desto weniger Steuern sind fällig.

 

Elektroauto versteuern: Diese Vorteile sollten Sie kennen

Elektrofahrzeuge werden steuerlich besonders begünstigt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das betrifft sowohl die Kfz-Steuer als auch die Besteuerung bei beruflicher Nutzung.

Steuerliche Vorteile für Firmenwagen

Wer ein vollelektrisches Auto als Dienstwagen fährt und es auch privat nutzt, kann sparen: Statt der regulären 1 % des Bruttolistenpreises müssen Sie lediglich 0,25 % pro Monat versteuern – vorausgesetzt, der Listenpreis liegt unter 70.000 Euro. Eine geplante Erhöhung dieser Grenze auf 95.000 Euro kam politisch nicht mehr zustande. Es bleibt bei 70.000 Euro – rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2024.

Beispielrechnung:

Bei einem E-Auto (BEV) mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro ergibt sich folgende Versteuerung:

  • 0,25 % von 40.000 Euro = 100 Euro geldwerter Vorteil pro Monat

Dieser Betrag wird zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und muss folglich versteuert werden.

Kfz-Steuer bei privaten E-Autos

Für privat genutzte Elektroautos gilt: Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind diese Fahrzeuge für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach fällt eine reduzierte Steuer an. Das kann über die Jahre hinweg mehrere hundert Euro Ersparnis bedeuten.

Ladestrom durch den Arbeitgeber

Stellt der Arbeitgeber eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung – z. B. über eine firmeneigene Ladesäule – ist das steuerfrei. Auch die Überlassung eines betrieblichen Ladegeräts für zu Hause kann steuerfrei sein.

Praxistipps zur Versteuerung von BEVs

  • Achten Sie bei Firmenfahrzeugen auf die 70.000-Euro-Grenze – nur dann gilt die  0,25-Prozent-Regel.
  • Prüfen Sie vor dem Kauf eines privaten E-Autos, ob die zehnjährige Steuerbefreiung greift (Erstzulassung bis 2030).
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über steuerfreie Lademöglichkeiten.

Hybridfahrzeug versteuern: Das sollten Sie beachten

Ein Hybridfahrzeug kombiniert einen Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor. Die steuerlichen Vorteile sind hier eingeschränkt und an klare Bedingungen geknüpft.

Dienstwagenregelung für Hybridfahrzeuge: 0,5-%-Regelung

Für Plug-in-Hybridfahrzeuge kann die günstigere 0,5-Prozent-Regelung angewendet werden – jedoch nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • elektrische Reichweite ab 2025: mindestens 80 Kilometer (zuvor: 60 Kilometer seit 2022)
    oder
  • CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, greift automatisch die reguläre 1-Prozent-Regelung – wie bei reinen Verbrennerfahrzeugen.

Kfz-Steuer bei Hybridfahrzeugen

Anders als vollelektrische Fahrzeuge (BEV) sind Hybridfahrzeuge nicht von der Kfz-Steuer befreit. Die Höhe der Steuer richtet sich wie bei klassischen Fahrzeugen nach CO₂-Ausstoß und Hubraum.

Praxistipps zur Versteuerung von PHEVs:

  • Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Plug-in-Hybrid die Anforderungen für die 0,5-Prozent-Regel erfüllt (Reichweite und Emissionswerte finden Sie in den Fahrzeugpapieren).
  • Nutzen Sie zusätzlich staatliche Förderungen wie den Umweltbonus oder Investitionshilfen für Ladetechnik bzw. Zuschüsse für die Ladeinfrastruktur.

Elektroauto vs. Hybrid – steuerliche Unterschiede im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede bei der Besteuerung von Elektroautos, Hybridfahrzeugen und klassischen Verbrennern:

Fahrzeugtyp

Besteuerung bei Dienstwagen

Kfz-Steuer bei Privatnutzung

Elektroauto

0,25 % des Bruttolistenpreises

10 Jahre steuerfrei (bei Zulassung bis 2030)

Plug-in-Hybrid

0,5 % (nur bei Erfüllung der Kriterien)

reguläre Kfz-Steuer nach CO₂-Ausstoß

Verbrenner

1 % des Bruttolistenpreises

reguläre Kfz-Steuer

 

Es kann sich also aus steuerlicher Sicht lohnen, einen solchen, alternativen Antrieb bewusst für sein Fahrzeug zu wählen.

 

Beispielrechnung:

Fahrzeug mit Bruttolistenpreis 50.000 Euro

1-Prozent-Regel

500 Euro fiktive Vorteil

0,5-Prozent-Regel

250 Euro fiktive Vorteil

0,25-Prozent-Regel

125 Euro fiktive Vorteil

 

Abhängig vom Steuersatz der Firma oder der selbständigen Person kann sich in diesem Beispiel dadurch ein steuerlicher Vorteil von effektiv 150 Euro ergeben (40 Prozent Steuersatz auf 500 Euro = 200 Euro anfallende Steuer oder 40 Prozent Steuersatz auf 125 Euro = 50 Euro anfallende Steuer) plus dem Steuervorteil für die Fahrten zum Betrieb.

Welche Fahrzeuge fallen unter die 0,25-%-Regelung bzw. 0,5-%-Regelung?

Um von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren, müssen BEVs bzw. PHEVs bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei BEVs ist das Hauptkriterium die Preisgrenze, bei PHEVs die rein elektrische Reichweite oder der CO2-Ausstoß:

0,25-Prozent-Regelung

0,5-Prozent-Regelung

Reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Listen-Neupreis von 70.000 Euro (bis 31.12.2023: 60.000 Euro)

Reine Elektrofahrzeuge über einem Listen-Neupreis von 70.000 Euro

 

Plug-in-Hybride mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g/km und einer elektrischen Reichweite von 60 km (ab 2025: mindestens 80 km)

 

Wichtig: Für Plug-in-Hybride gelten ab dem 1. Januar 2025 verschärfte Anforderungen. Ab dann muss die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer (statt wie bisher 60 Kilometer) betragen. Entscheidend ist dabei nicht das Bestelldatum, sondern der Zeitpunkt der Auslieferung.

Merksätze: Das sollten Sie sich mitnehmen

Zusammengefasst können Sie sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von BEVs und PHEVs als Dienstwagen folgende Punkte merken:

  • Reine Elektroautos (BEV) sind steuerlich meist günstiger als Plug-in-Hybridfahrzeuge.
    • Für BEVs unter 70.000 Euro gilt die 0,25-%-Regelung. 
    • Für BEVs über 70.000 Euro gilt die 0,5-%-Regelung.
  • Für Plug-in-Hybid-Fahrzeuge (PHEVs) gilt die 0,5-%-Regelung bei einer elektrischen Reichweite von mind. 80 km oder einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km.
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Simon Neumann

Simon Neumann ist Finanzmakler und Fachwirt für Finanzberatung IHK. Er ist Mitbegründer und das Gesicht von "FinanzNerd", einem der erfolgreichsten deutschen YouTube-Kanäle zum Thema Finanzen und Steuern.

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