Elektroauto und Hybridfahrzeug: Mit der 0,25- und 0,5-Prozent-Regel Steuervorteile sichern

Wer sich ein Elektro- oder Hybridfahrzeug anschafft, wird seit 2019 mit der 0,5-Prozent-Regel steuerlich gefördert. Seit 1. Januar 2020 kommen mit der 0,25-Prozent-Regel weitere Steuervorteile hinzu. Ob Sie von diesen Vorteilen profitieren und welche Voraussetzungen hierfür gelten, erfahren Sie hier.
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Elektro- und Hybridfahrzeuge: Diese Steuervorteile gelten
Die Mobilitätswende in Deutschland soll weiter vorangetrieben werden und so wurden neben Förderprämien seitens der Politik auch steuerliche Anreize für die Anschaffung eines Elektro- und Hybridfahrzeugs geschaffen.
Bei solchen Modellen ist es unter Beachtung gewisser Grenzwerte und Vorschriften möglich, nicht die pauschale 1-Prozent-Regel zu nutzen, sondern je nach Fahrzeug nur 0,25 Prozent oder 0,5 Prozent des Neuwertes als errechnete fiktive Einnahme versteuern zu müssen. Für die Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte fällt der zu versteuernde Wert von 0,03 Prozent auf je nach Fahrzeug 0,0075 Prozent oder 0,015 Prozent (Einteilung siehe Tabelle) . Je niedriger diese Einnahme für den privaten Nutzungsanteil ausfällt, umso weniger Steuern muss man hierfür bezahlen.
Es kann sich also aus steuerlicher Sicht lohnen einen solchen, alternativen Antrieb bewusst für sein Fahrzeug zu wählen.
Beispielrechnung:
Neuwert des Fahrzeugs 50.000 Euro
1-Prozent-Regel | 500 Euro fiktive Einnahme |
0,5-Prozent-Regel | 250 Euro fiktive Einnahme |
0,25-Prozent-Regel | 125 Euro fiktive Einnahme |
Abhängig vom Steuersatz der Firma oder der selbständigen Person kann sich dadurch ein steuerlicher Vorteil von in unserem Beispiel effektiv 150 Euro ergeben (40 Prozent Steuersatz auf 500 Euro = 200 Euro anfallende Steuer oder 40 Prozent Steuersatz auf 125 Euro = 50 Euro anfallende Steuer) plus dem Steuervorteil für die Fahrten zum Betrieb.
Nutzen dürfen dies (Gültige Werte ab Steuerjahr 2022):
0,25-Prozent-Regel | 0,5-Prozent-Regel |
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Reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Listen-Neupreis von 60.000 Euro | Reine Elektrofahrzeuge über einem Listen-Neupreis von 60.000 Euro |
Plug-In-Hybride mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm/km | |
Plug-In-Hybride mit einer rein elektrischen Reichweite von 60 km (ab 2025: von mindestens 80 km) |
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