Einspruch Steuerbescheid: So geht's

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
17. März 2025
Lesedauer:
8 Minuten

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid zur Einkommensteuererklärung erhalten, sollten Sie ihn umgehend prüfen. Nicht selten ist dieser fehlerhaft. Die gute Nachricht: Wenn Sie einen falschen Steuerbescheid erhalten, können Sie Einspruch einlegen. Statistisch gesehen sind Einsprüche gegen den Steuerbescheid in der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgreich. Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Spielregeln rund um das Thema "Steuerbescheid & Einspruch".

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Fehlerhafter Steuerbescheid: Das sind die häufigsten Fehler

  • Datenfehler: Immer mehr Steuerbescheide ergehen automatisiert, ohne dass diese von Sachbearbeitern des Finanzamts geprüft werden. Fehler bei der Übertragung oder Eingabe von Daten Dritter können deshalb dazu führen, dass wichtige Informationen in der Steuererklärung falsch sind oder fehlen. Dies kann zu fehlerhaften Steuerbescheiden führen. Mögliche Fehlerquellen sind fehlerhafte Daten des Arbeitgebers zum Gehalt oder nicht korrekte Daten von Versicherungsunternehmen.
  • Rechenfehler: Banale Rechenfehler bei der Addition oder Subtraktion von Beträgen können zu falschen Steuerberechnungen und damit zu fehlerhaften Steuerbescheiden führen.
  • Fehler durch Sachbearbeiter: Hier kann es zu typisch menschlichen Fehlern wie Schreib- und Tippfehlern sowie Zahlendrehern kommen. Zudem können Finanzbeamte Steuervorteile übersehen, die einem Steuerzahler zustehen. Dies kann unter Umständen zu einer höheren Steuerbelastung führen als erforderlich.
  • Fehler durch Steuerzahler: Umgekehrte können bei der Steuererklärung eigene Fehler unterlaufen, indem Daten fehlerhaft eingetragen oder vergessen werden.

Bemerken Sie einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid, können Sie Einspruch einlegen.

Einspruch Steuerbescheid: Diese Punkte müssen Sie beachten

Punkt 1: Begründeter Einspruch   

Ihr Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid muss begründet sein. Beispiele hierfür sind:  

  • Der Steuerbescheid ist fehlerhaft.   

  • Der Steuerbescheid weicht ohne angeführte Begründung der Finanzbehörde von der Steuererklärung ab.  

  • Aufwände, Freibeträge oder Pauschbeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.   

 

Punkt 2: Der Einspruch ist befristet   

Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids und ist nicht verlängerbar. Erfolgt der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist, kann die Steuerfestsetzung nicht mehr abgeändert werden und der Steuerbescheid wird rechtskräftig. Aber wie lässt sich das Fristende exakt bestimmen?   

Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Beginnend mit diesem Datum startet die 1-monatige Einspruchsfrist. Das Datum der Bekanntgabe und somit der Beginn der Frist lässt sich wie folgend bestimmen:  

Wird der Bescheid mit der Post zugestellt, bestimmt das Datum des Schreibens zuzüglich 3 Werktagen den Beginn der Einspruchsfrist. Nach Ablauf dieser so genannten Dreitagesfrist (§ 122 Abs. 2 AO) gilt der Steuerbescheid als bekannt gegeben. Fällt der letzte Tag der Dreitagesfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann gilt der Steuerbescheid erst am nächsten Werktag als bekannt gegeben (§ 109 AO). Bei digitaler Zustellung gilt der Steuerbescheid ebenfalls am dritten Tag nach Absendung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2a AO) mit der gleichen Ausnahme für Wochenenden und Feiertage. 

Eine beispielhafte Berechnung der Einspruchsfrist finden Sie in diesem Artikel weiter unten

 

Punkt 3: Welche formellen Angaben müssen angegeben werden?  

  • Persönliche Daten des Antragstellers (inkl. Steuernummer) 

  • Amtliche Bezeichnung des Bescheids und das Steuerjahr  

  • Der Einspruch muss als solcher markiert werden, am besten durch die eindeutige Kennzeichnung „Einspruch“  

  • Es muss eine Begründung des Einspruchs vorliegen  

  • Den Einspruch immer an die Behörde richten, die den Steuerbescheid erlassen hat – auch wenn Sie zwischenzeitlich umgezogen sind und sich die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde ändert.  

Praxis-Tipp: Einspruch begründen 

Die Begründung beeinflusst den Erfolg des Einspruchs erheblich. Hat das Finanzamt Aufwendungen oder Pauschbeträge nicht anerkannt, so hilft es den Sachverhalt ausführlich zu erläutern oder entsprechende Belege vorzulegen.  

Ein Musterschreiben zum Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid finden Sie hier. Schicken Sie das Schreiben innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt und bitten Sie um schriftliche Bestätigung des Eingangs, um auf der sicheren Seite zu sein. 

 

Punkt 4: Die Wirkung des Einspruchs  

Wurde der Einspruch fristgerecht beim Finanzamt eingereicht, werden alle Angaben Ihrer Steuererklärung nochmals komplett geprüft und die Steuerfestsetzung neu berechnet. Dazu werden Sie in der Regel nochmal angehört und bekommen dann einen korrigierten Steuerbescheid zugeschickt.  

Achtung:  

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einen Zahlungsaufschub können Sie nur erreichen, wenn Sie einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Merke: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nur in Verbindung mit einem Einspruch gestellt werden. 

Kommt es durch die Fehlerkorrektur zu einer Steuernachzahlung – einer sogenannten „Verböserung“ – so muss Sie das Finanzamt vorab darüber informieren. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen (§ 362 AO) und der alte Steuerbescheid wird sofort rechtskräftig. 

Lehnt die Finanzbehörde Ihren Einspruch ab, bleibt Ihnen nur noch der gerichtliche Klageweg. Das sollte jedoch gut überlegt sein, besonders in Hinblick auf die anfallenden Gerichtskosten. 

Einspruch Steuerbescheid: So ermitteln Sie die Einspruchsfrist

Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Aber Achtung: Der Einspruch befreit Sie nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamtes (Nachforderung) zu begleichen. Einen Zahlungsaufschub erreichen Sie nur, wenn Sie zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen. Hat der Einspruch Erfolg, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid zugestellt. Bleibt das Finanzamt dagegen bei seiner Sicht der Dinge, erhalten Sie eine förmliche Einspruchsentscheidung. In diesem Fall bleibt Ihnen nur noch der Klageweg.

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Als bekannt gegeben gilt der Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post. Die Einspruchsfrist können Sie nach folgendem Schema ermitteln:

  Beispielfall
Datum des Steuerbescheids, der auf dem normalen Postweg kam 4.9.2025
 + 3 Tage Bekanntgabefiktion (nach § 122 AO) + 3 Tage
 = Bekanntgabe des Steuerbescheids 7.9.2025
Fällt das Ende der 3-Tages-Frist auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder auf einen Feiertag, endet die Bekanntgabefrist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 109 AO). 8.9.2025
+ 1 Monat (§ 355 AO) 8.10.2025

 

Der Einspruch muss in diesem Beispielsfall also bis spätestens 8.10.2025 beim Finanzamt eingehen. Geht der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Finanzamt ein, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden.

Beispiel: Berechnung der Einspruchsfrist bei Feiertag

Das Finanzamt gibt Ihren Steuerbescheid am Montag, den 28.4.2025 zur Post. 

Die Bekanntgabefrist beginnt am Dienstag, den 29.4.2025 um 0:00 Uhr. Anmerkung: Wenn der Beginn einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird diese Frist nicht auf den nächsten Werktag verschoben. Die Sonderregelung gilt nur für das Fristende.  

Nach Ablauf des 3. Tages gilt der Steuerbescheid als bekannt gegeben. Das wäre also Donnerstag, der 1.5.2025 um 24:00 Uhr. Da dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, verlängert sich die Bekanntgabefrist auf den nächsten Werktag, also Freitag, den 2.5.2025 um 24:00 Uhr.  

Somit beginnt die Einspruchsfrist am 3.5.2025 um 0:00 Uhr. Sie dauert einen Monat und endet am Montag, den 2.6.2025 um 24:00 Uhr. Bis zu diesem Tag muss der Einspruch dem Finanzamt vorliegen. 

Hinweis: Rechtsbehelfsbelehrung Ist die Rechtsbehelfsbelehrung ausstehend oder fehlerhaft, ist der Steuerbescheid trotzdem gültig. In diesem Fall haben Sie allerdings ab Bekanntgabe des Steuerbescheids 1 Jahr anstatt 1 Monat Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 356 Abs. 2 AO).  

 

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Einspruch Steuerbescheid: Das sollten Sie noch wissen

Wer gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss zahlreiche Besonderheiten beachten. Nützlich sind dabei v. a. folgende Punkte:

  • Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, wird der gesamte Steuerbescheid neu aufgerollt. Das bedeutet: Das Finanzamt prüft jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut – auch diejenigen, bei denen evtl. ein Fehler zu Ihren Gunsten passiert ist.
  • Ist offensichtlich, dass der Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten fehlerhaft ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und Ihr Einspruch ist damit erledigt.
  • Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die sich bisher zu Ihren Gunsten ausgewirkt haben. Würden solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen, muss Ihnen das Finanzamt eine "Verböserung" androhen. Dann haben Sie noch eine Chance: Ziehen Sie Ihren Einspruch zurück, bleibt alles beim Alten.

 

Beispiel: Einspruch zurückziehen Sie legen Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein, weil das Finanzamt Werbungskosten versehentlich nicht zum Abzug zugelassen hat. Das bringt eine Steuererstattung von 700 EUR. Bei der Überprüfung des Steuerbescheids stellt der Sachbearbeiter im Finanzamt aber fest, dass bei den Spenden ein Zahlendreher zu einer ungerechtfertigt hohen Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat.

Folge: Aufgrund des Einspruchs müssten Sie nun 300 EUR ans Finanzamt zurückzahlen. Ziehen Sie den Einspruch nun zurück, bleibt alles beim Alten. Das bedeutet: Der bisherige, fehlerhafte Steuerbescheid bleibt unverändert bestehen und wird rechtsgültig.

Einspruch wegen Musterprozessen beim Bundesfinanzhof

Läuft ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof, dessen Ausgang auch Sie betrifft, sollten Sie mit Verweis auf das Verfahren gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Gleichzeitig können Sie beim Finanzamt bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. In diesem Fall hören Sie zu dem Einspruch erst wieder etwas, wenn das Urteil gefällt wurde. Wie bei allen Einsprüchen gilt auch hier: Durch das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Musterbrief: Einspruch Steuerbescheid

Max Mustermann

Ideenweg 7

12345 Ideeoberstein

 
 

                                           Finanzamt

                                           Musterstadt

                                           12030 Musterhausen

 

Ideeoberstein, 20. Juli 2024

 

Betreffzeile: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ... (Steuerjahr) vom ....(Datum des Steuerbescheids)

Steuernummer: ...../...../..... (Ihre Steuernummer)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen obigen Steuerbescheid frist- und formgerecht

Einspruch

ein.

 

Meine Begründung lautet:

(Führen Sie hier die Gründe auf, weshalb Sie den Bescheid für falsch halten.)

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Ihre Unterschrift)


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