Einspruch Steuerbescheid: So geht's

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
22. August 2025
Lesedauer:
10 Minuten
Die schnelle Antwort

Wann ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll?

  • Wenn Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist, z. B. wenn das Finanzamt Rechenfehler gemacht hat, oder wenn Ausgaben nicht anerkannt wurden.

  • Wenn der Bescheid ohne Begründung von Ihrer Steuererklärung abweicht.

  • Wenn ein Musterprozess läuft, der Ihren Fall betreffen könnte.

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid zur Einkommensteuererklärung erhalten, sollten Sie ihn umgehend prüfen. Nicht selten ist dieser fehlerhaft. Die gute Nachricht: Wenn Sie einen falschen Steuerbescheid erhalten, können Sie Einspruch einlegen. Statistisch gesehen sind Einsprüche gegen den Steuerbescheid in der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgreich. Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Spielregeln rund um das Thema "Steuerbescheid & Einspruch".

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

Fehlerhafter Steuerbescheid: Das sind die häufigsten Fehler

Inzwischen werden viele Steuerbescheide automatisiert bearbeitet. Auch dabei kann es zu Fehlern kommen. Die vier häufigsten Fehlerquellen sind:

  • Datenfehler: Immer mehr Steuerbescheide ergehen automatisiert, ohne dass diese von Sachbearbeiter:innen des Finanzamts geprüft werden. Fehler bei der Übertragung oder Eingabe von Daten Dritter können deshalb dazu führen, dass wichtige Informationen in der Steuererklärung falsch sind oder fehlen. Dies kann zu fehlerhaften Steuerbescheiden führen. Mögliche Fehlerquellen sind fehlerhafte Daten des Arbeitgebers zum Gehalt oder nicht korrekte Daten von Versicherungsunternehmen.
  • Rechenfehler: Banale Rechenfehler bei der Addition oder Subtraktion von Beträgen können zu falschen Steuerberechnungen und damit zu fehlerhaften Steuerbescheiden führen.
  • Fehler durch Sachbearbeiter:innen: Hier kann es zu typisch menschlichen Fehlern wie Schreib- und Tippfehlern sowie Zahlendrehern kommen. Zudem können Finanzbeamte Steuervorteile übersehen, die Ihnen zustehen. Dies kann unter Umständen zu einer höheren Steuerbelastung führen als erforderlich.
  • Fehler durch Steuerzahler:innen: Umgekehrt können bei der Steuererklärung eigene Fehler unterlaufen, indem Daten fehlerhaft eingetragen oder vergessen werden.

Bemerken Sie einen Fehler in Ihrem Steuerbescheid, können Sie Einspruch einlegen.

Einspruch Steuerbescheid: Grundlagen, Fristen und Vorgaben

Grundsätzlich können Sie – sofern ein Grund vorliegt – immer Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Aber Achtung: Der Einspruch befreit Sie nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamtes (Nachforderung) zu begleichen. Einen Zahlungsaufschub erreichen Sie nur, wenn Sie zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen. Wenn Sie einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen möchten, sollten Sie die Antworten auf folgende vier Fragen kennen:

 

Frage 1: Wann ist ein Einspruch begründet?

Ihr Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid muss begründet sein. Beispiele hierfür sind:  

  • Der Steuerbescheid ist fehlerhaft.
  • Der Steuerbescheid weicht ohne angeführte Begründung der Finanzbehörde von der Steuererklärung ab.
  • Aufwände, Freibeträge oder Pauschbeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.   

 

Frage 2: Wie wird die Einspruchsfrist berechnet?

Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids und ist nicht verlängerbar. Erfolgt der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist, kann die Steuerfestsetzung nicht mehr abgeändert werden und der Steuerbescheid wird rechtskräftig. Aber wie lässt sich das Fristende exakt bestimmen?   

Fristbeginn:

Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Beginnend mit diesem Datum startet die 1-monatige Einspruchsfrist. Das Datum der Bekanntgabe und somit der Beginn der Frist lässt sich wie folgend bestimmen:  

  • Wird der Bescheid mit der Post zugestellt, bestimmt das Datum des Schreibens zuzüglich 4 Werktagen den Beginn der Einspruchsfrist. Die Bekanntgabe"frist" beträgt also 4 Tage gemäß § 122 Abs. 2 AO: "Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekanntgegeben [...] bei einer Übermittlung im Inland am vierten Tage nach der Aufgabe zur Post [...]".
  • Nach Ablauf dieser so genannten Viertagesfrist (§ 122 Abs. 2 AO) gilt der Steuerbescheid als bekannt gegeben. Für die Bekanntgabe sind Feiertage egal, weil § 122 AO keine Ausnahme für Feiertage vorsieht. Bei digitaler Zustellung gilt der Steuerbescheid ebenfalls am vierten Tag nach Absendung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2a AO).

Fristende:

  • Der allgemeine Fristablauf richtet sich dagegen nach § 108 Absatz 3 AO: “Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.” Daher sind Feiertage nur am Fristende relevant, nicht aber bei der Bekanntgabe, also beim Fristbeginn.

Eine beispielhafte Berechnung der Einspruchsfrist finden Sie in diesem Artikel weiter unten.

 

Frage 3: Was muss in ein Einspruch-Schreiben?
 

  • Persönliche Daten des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (inkl. Steuernummer)
  • Amtliche Bezeichnung des Bescheids und das Steuerjahr
  • Der Einspruch muss als solcher markiert werden, am besten durch die eindeutige Kennzeichnung „Einspruch“
  • Es muss eine Begründung des Einspruchs vorliegen
  • Den Einspruch immer an die Behörde richten, die den Steuerbescheid erlassen hat – auch wenn Sie zwischenzeitlich umgezogen sind und sich die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde ändert.  

Praxis-Tipp: Einspruch begründen Die Begründung beeinflusst den Erfolg des Einspruchs erheblich. Hat das Finanzamt Aufwendungen oder Pauschbeträge nicht anerkannt, so hilft es den Sachverhalt ausführlich zu erläutern oder entsprechende Belege vorzulegen.
Ein Musterschreiben zum Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid finden Sie hier. Schicken Sie das Schreiben innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt und bitten Sie um schriftliche Bestätigung des Eingangs, um auf der sicheren Seite zu sein. 

 

Frage 4: Welche möglichen Ausgänge gibt es bei einem Einspruch?  

Haben Sie den Einspruch fristgerecht beim Finanzamt eingereicht, werden alle Angaben Ihrer Steuererklärung nochmals komplett geprüft. 

Achtung: Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.Einen Zahlungsaufschub können Sie nur erreichen, wenn Sie einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Merke: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nur in Verbindung mit einem Einspruch gestellt werden.

Die Prüfung kann zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Stattgabe des Einspruchs: Hat der Einspruch Erfolg, wird die Steuerfestsetzung neu berechnet. Dazu werden Sie in der Regel nochmal angehört und bekommen dann einen korrigierten Steuerbescheid zugestellt.
  • Verböserung: Kommt es durch die Fehlerkorrektur zu einer Steuernachzahlung – einer sogenannten „Verböserung“ – so muss Sie das Finanzamt vorab darüber informieren. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen (§ 362 AO) und der alte Steuerbescheid wird sofort rechtskräftig.
  • Ablehnung: Lehnt die Finanzbehörde Ihren Einspruch ab, erhalten Sie eine förmliche Einspruchsentscheidung, bleibt Ihnen nur noch der gerichtliche Klageweg. Das sollte jedoch gut überlegt sein, besonders in Hinblick auf die anfallenden Gerichtskosten.

So ermitteln Sie die Einspruchsfrist

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Als bekannt gegeben gilt der Steuerbescheid am vierten Tag nach Aufgabe bei der Post. Diese Viertagesfrist (Bekanntgabefiktion) ersetzt seit dem 1.1.2025 die zuvor geltende Dreitagesfrist. Die Einspruchsfrist können Sie nach folgendem Schema ermitteln:

 Beispielfall
Datum des Steuerbescheids, der auf dem normalen Postweg kam4.9.2025
 + 4 Tage Bekanntgabefiktion (nach § 122 Abs. 2 AO)+ 4 Tage
 = Bekanntgabe des Steuerbescheids8.9.2025
Fällt das Ende der 4-Tages-Frist auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder auf einen Feiertag, endet die Bekanntgabefrist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO).8.9.2025
+ 1 Monat (§ 355 AO)8.10.2025

 

Der Einspruch muss in diesem Beispielsfall also bis spätestens 8.10.2025 beim Finanzamt eingehen. Geht der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Finanzamt ein, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden.

 

Beispiel: Berechnung der Einspruchsfrist bei Feiertag

Das Finanzamt gibt Ihren Steuerbescheid am Donnerstag, den 30.08.2025, zur Post. 

Nach Ablauf des 4. Tages gilt der Steuerbescheid als bekannt gegeben. Das wäre also Montag, der 03.09.2025 um 00:00 Uhr. Anmerkung: Wenn der Beginn einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird diese Frist nicht auf den nächsten Werktag verschoben. Die Sonderregelung gilt nur für das Fristende.  

Somit beginnt die Einspruchsfrist am 03.09.2025 um 0:00 Uhr. Sie dauert einen Monat und endet am Freitag, den 03.10.2025 um 24:00 Uhr. Da dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag (Tag der Deutschen Einheit) ist, verlängert sich die Einspruchsfrist auf den nächsten Werktag, also Montag, den 06.10.2025 um 24:00 Uhr. Bis zu diesem Tag muss der Einspruch dem Finanzamt vorliegen. 

Hinweis: Rechtsbehelfsbelehrung Ist die Rechtsbehelfsbelehrung ausstehend oder fehlerhaft, ist der Steuerbescheid trotzdem gültig. In diesem Fall haben Sie allerdings ab Bekanntgabe des Steuerbescheids 1 Jahr anstatt 1 Monat Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 356 Abs. 2 AO). 

Anzeige

Einspruch Steuerbescheid: Chancen, Risiken und Besonderheiten

Wer gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss zahlreiche Besonderheiten beachten. Nützlich sind dabei v. a. folgende Punkte:

  • Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, wird der gesamte Steuerbescheid neu aufgerollt. Das bedeutet: Das Finanzamt prüft jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut – auch diejenigen, bei denen evtl. ein Fehler zu Ihren Gunsten passiert ist.
  • Ist offensichtlich, dass der Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten fehlerhaft ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und Ihr Einspruch ist damit erledigt.
  • Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die sich bisher zu Ihren Gunsten ausgewirkt haben. Würden solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen, muss Ihnen das Finanzamt eine "Verböserung" androhen. Dann haben Sie noch eine Chance: Ziehen Sie Ihren Einspruch zurück, bleibt alles beim Alten.

 

Beispiel: Einspruch zurückziehen Sie legen Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein, weil das Finanzamt Werbungskosten versehentlich nicht zum Abzug zugelassen hat. Das bringt eine Steuererstattung von 700 EUR. Bei der Überprüfung des Steuerbescheids stellt der Sachbearbeiter im Finanzamt aber fest, dass bei den Spenden ein Zahlendreher zu einer ungerechtfertigt hohen Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat.

Folge: Aufgrund des Einspruchs müssten Sie nun 300 EUR ans Finanzamt zurückzahlen. Ziehen Sie den Einspruch nun zurück, bleibt alles beim Alten. Das bedeutet: Der bisherige, fehlerhafte Steuerbescheid bleibt unverändert bestehen und wird rechtsgültig.

Einspruch wegen Musterprozessen beim Bundesfinanzhof

Läuft ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof, dessen Ausgang auch Sie betrifft, sollten Sie mit Verweis auf das Verfahren gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Gleichzeitig können Sie beim Finanzamt bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. In diesem Fall hören Sie zu dem Einspruch erst wieder etwas, wenn das Urteil gefällt wurde. Wie bei allen Einsprüchen gilt auch hier: Durch das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid entstehen Ihnen keine Kosten.

Musterschreiben bei Einspruch gegen den Steuerbescheid

Hinweis: Einfaches Schreiben zur Fristwahrung Wenn die Zeit drängt und die Einspruchsfrist abzulaufen droht, reicht vorerst auch ein einfaches Schreiben ohne Begründung zur Fristwahrung aus. Die Begründung können Sie in einem gesonderten Schreiben möglichst zeitnah nachreichen.

Max Mustermann

Ideenweg 7

12345 Ideeoberstein

 
 

                                           Finanzamt

                                           Musterstadt

                                           12030 Musterhausen

 

Ideeoberstein, 20. Juli 2024

 

Betreffzeile: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ... (Steuerjahr) vom ....(Datum des Steuerbescheids)

Steuernummer: ...../...../..... (Ihre Steuernummer)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen obigen Steuerbescheid frist- und formgerecht

Einspruch

ein.

 

Meine Begründung lautet:

(Führen Sie hier die Gründe auf, weshalb Sie den Bescheid für falsch halten.)

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Ihre Unterschrift)

FAQ zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist. Häufige Gründe sind demnach:

  • • Falsche Datenübermittlung, z. B. durch Arbeitgeber oder Versicherung
  • • Rechenfehler
  • • Nicht anerkannte Freibeträge, Pauschalen oder Aufwände
  • • Eigene fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung

Sie sollten Ihren Steuerbescheid daher sorgfältig auf Fehler prüfen und mit der von Ihnen eingereichten Steuererklärung und Ihren Belegen abgleichen.

Die Frist beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei postalischer Zustellung gilt der Bescheid am vierten Tag nach Versand als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Endet die Frist an einem Wochenende oder Feiertag, verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Beispiel: Ein Bescheid vom 1.9.2025 gilt am 5.9.2025 als bekannt gegeben – die Einspruchsfrist endet dann am 6.10.2025, da der 5.10. ein Sonntag ist und entsprechend um einen Tag verlängert wird.

Ein Einspruch muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten: Ihre persönlichen Daten und Steuernummer, sowie das betroffene Steuerjahr und den Bescheidtyp (z. B. Einkommenssteuerbescheid) Deutliche Kennzeichnung als „Einspruch“ Begründung, warum der Bescheid fehlerhaft ist – idealerweise mit Nachweisen Tipp: Zur Fristwahrung reicht ein formloser Brief, eine ausführliche Begründung können Sie später, aber möglichst schnell nachreichen.

Ein Einspruch beim Finanzamt ist grundsätzlich kostenlos. Für das Einspruchsverfahren entstehen keine Gebühren für Sie – unabhängig davon, ob Ihrem Anliegen stattgegeben wird oder nicht. Sollten Sie jedoch zusätzliche Ausgaben haben, bspw. wenn Sie eine:n Steuerberater:in hinzuziehen, müssen Sie diese Kosten selbst tragen.


Finden Sie die passende Steuersoftware

Mit einer Steuersoftware machen Sie die Steuererklärung schneller, sicherer und bekommen mehr Geld zurück. Diese Programme passen zu Ihnen.

Zum Steuersoftware-Vergleich

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:innen in Ihrer Nähe

Sie suchen Unterstützung in Steuerfragen? Im Steuerberaterverzeichnis von lexoffice finden Sie kompetente Hilfe.

Steuerberaterverzeichnis