Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung absetzen

Was ist die Ehrenamtspauschale?
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Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann durch seinen Verein / seine gemeinnützige Organisation für seine Tätigkeit mit einer Ehrenamtspauschale honoriert werden.
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Bis zu einem Betrag von 840 Euro jährlich ist die Pauschale steuerfrei, sofern das Ehrenamt nebenberuflich ausgeübt wird.
Wer ehrenamtlich tätig ist, kann für seine Aufwände eine sogenannte Ehrenamtspauschale erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Pauschale bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei geltend gemacht werden. Alles über die Voraussetzungen und wer eine Ehrenamtspauschale erhält, erfahren Sie hier.
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Ehrenamtspauschale: Voraussetzungen und Beispiele
Zum Glück gibt es laut offiziellen Zahlen Millionen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Meist wird für diese zusätzliche Arbeit an die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese ist seit dem Steuerjahr 2021 bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit
- nur nebenberuflich ausgeführt wird,
- zur Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient,
- im öffentlichen Auftrag erledigt wurde.
Tipp: Ab wann gilt das Ehrenamt als nebenberuflich?Als nebenberuflich gilt das Ehrenamt, wenn die Arbeitszeit maximal ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten in Anspruch nimmt.
Beispiele für Ehrenämter aus der Praxis sind auch Tätigkeiten, wie Vereinsvorstand oder Schatzmeister:in, aber auch Platzwart:in, Schiedsrichter:in im Amateurbereich und sogar der Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen.
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