Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Selbstständige und Gewerbetreibende Steuern sparen. In dieser Beispielrechnungen zeigen wir Ihnen, wie Modedesignerin Julia vorgeht.
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Beispielrechnung für Julia, 38, selbstständig
Julia ist selbstständige Modedesignerin und hat mit Ihrer kleinen Firma ein erfolgreiches Jahr hinter sich. Außerdem ist Julia gewieft und kennt sich gut darin aus, wie man mit kleinen Steuertricks eine Menge Geld sparen kann.
Sie will daher in diesem erfolgreichen Jahr einen Investitionsabzugsbetrag auf die geplante Anschaffung eines neuen Firmenwagens nutzen um Ihren Gewinn zu senken und damit Steuern zu sparen.
Wichtig:Damit das Finanzamt Ihren Investitionsabzugsbetrag anerkennt, müssen folgende 5 Punkte erfüllt sein:
1. Die betriebliche Investition ist innerhalb der nächsten 3 Jahre geplant.
2. Es handelt sich um Anlagevermögen. Dies ist bei einem Firmenwagen der Fall.
3. Es handelt sich um ein bewegliches Gut. Auch dies trifft bei einem Firmenwagen zu.
4. Es muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand im Jahr des Kaufs und im darauffolgenden Jahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird.
5. Der nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelte Gewinn ihres Unternehmens muss unter 100.000 Euro liegen.
Julia erfüllt alle Voraussetzungen. Ein schneller Check ergibt, dass nichts gegen die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags spricht.
Als Nächstes ermittelt Julia in welcher Höhe Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen kann:
Die Anschaffungskosten für den geplanten neuen Firmenwagen schätzt sie auf rund 30.000 Euro.
Ergebnis: Julia kann bis zu 3.600 Euro sparen
Als Investitionsabzugsbetrag kann Sie nun bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, also bis zu 12.000 Euro, sofort von Ihrem Gewinn abziehen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 30% kann Julia somit bis zu 3.600 Euro sparen.