Finanzamt Pfaffenhofen

Das Finanzamt Pfaffenhofen hat die Bundesfinanzamtnummer 9154 und liegt in Bayern. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in Pfaffenhofen a. d. Ilm wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.

Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt Pfaffenhofen a. d. Ilm senden.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

So erreichen Sie das Finanzamt
Pfaffenhofen

Schirmbeckstr. 5
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Telefon: 08441 77-0
Fax: 08441 77-199
Internet: www.finanzamt-pfaffenhofen.de

Öffnungszeiten

Servicezentrum
Montag08:00 - 12:30
Dienstag08:00 - 12:30
Mittwoch08:00 - 12:30
Donnerstag08:00 - 17:00
Freitag08:00 - 12:30

Bankverbindung

IBAN: DE89700500000004360508
BIC: BYLADEMMXXX
Finanzinstitut: BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN
IBAN: DE24700000000072101505
BIC: MARKDEF1700
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK

Zuständigkeiten des Finanzamts Pfaffenhofen

Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

Gemeinden, für die das Finanzamt Pfaffenhofen zuständig ist:

  • Baar-Ebenhausen
  • Ernsgaden
  • Geisenfeld, St
  • Gerolsbach
  • Hettenshausen
  • Hohenwart, M
  • Ilmmünster
  • Jetzendorf
  • Manching, M
  • Münchsmünster
  • Pfaffenhofen a.d.Ilm, St
  • Pörnbach
  • Reichertshausen
  • Reichertshofen, M
  • Rohrbach
  • Scheyern
  • Schweitenkirchen
  • Vohburg a.d.Donau, St
  • Wolnzach, M

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Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 02.09.2024.