Finanzamt Garmisch-Partenkirchen

Das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen hat die Bundesfinanzamtnummer 9119 und liegt in Bayern. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in Garmisch-Partenkirchen wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.

Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen senden.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

So erreichen Sie das Finanzamt
Garmisch-Partenkirchen

Dompfaffstr. 5
82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefon: 08821 700-0
Fax: 08821 700-520
Internet: www.finanzamt-garmisch-partenkirchen.de

Öffnungszeiten

Servicezentrum
Montag07:00 - 12:30
Dienstag07:00 - 12:30
Mittwoch07:00 - 12:30
Donnerstag07:00 - 12:30
Freitag07:00 - 12:00

Bankverbindung

IBAN: DE85700000000070001521
BIC: MARKDEF1700
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE96700500000004360479
BIC: BYLADEMMXXX
Finanzinstitut: BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN
IBAN: DE94703211940019015963
BIC: HYVEDEMM466
Finanzinstitut: UNICREDIT BANK GMBH (HYPOVEREINSBANK)

Zuständigkeiten des Finanzamts Garmisch-Partenkirchen

Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

Gemeinden, für die das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen zuständig ist:

  • Bad Bayersoien
  • Bad Kohlgrub
  • Eschenlohe
  • Ettal
  • Farchant
  • Garmisch-Partenkirchen, M
  • Grainau
  • Großweil
  • Krün
  • Mittenwald, M
  • Murnau a.Staffelsee, M
  • Oberammergau
  • Oberau
  • Ohlstadt
  • Riegsee
  • Saulgrub
  • Schwaigen
  • Seehausen a.Staffelsee
  • Spatzenhausen
  • Uffing a.Staffelsee
  • Unterammergau
  • Wallgau

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Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 02.09.2024.