Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften

Das Finanzamt München Körperschaften/PersonenGesellschaften hat die Bundesfinanzamtnummer 9143 und liegt in Bayern. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in München wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.

Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt München senden.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.

So erreichen Sie das Finanzamt
München Körperschaften/PersonenGesellschaften

Katharina-von-Bora-Straße 4
80333 München

Telefon: 089 1252-0
Fax: 089 1252-7777
E-Mail: poststelle-abteilung3@famuc.bayern.de
Internet: www.finanzamt-muenchen.de

Öffnungszeiten

Servicestelle

Bankverbindung

IBAN: DE05700000000070001506
BIC: MARKDEF1700
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE37700500000000024962
BIC: BYLADEMMXXX
Finanzinstitut: BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Zuständigkeiten des Finanzamts München Körperschaften/PersonenGesellschaften

Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

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Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 21.06.2023.