Finanzamt Geilenkirchen

Das Finanzamt Geilenkirchen hat die Bundesfinanzamtnummer 5210 und liegt in Nordrhein-Westfalen. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in Geilenkirchen wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.

Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt Geilenkirchen senden.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.

So erreichen Sie das Finanzamt
Geilenkirchen

Herz.-Wilh.-Str. 41
52511 Geilenkirchen

Telefon: 02451 623-0
Fax: 0800 10092675210
Internet: www.finanzamt.nrw.de

Bankverbindung

IBAN: DE12300000000030001545
BIC: MARKDEF1300
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK

Zuständigkeiten des Finanzamts Geilenkirchen

Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

Gemeinden, für die das Finanzamt Geilenkirchen zuständig ist:

  • Gangelt
  • Geilenkirchen, Stadt
  • Heinsberg, Stadt
  • Selfkant
  • Waldfeucht
  • Wassenberg, Stadt
  • Übach-Palenberg, Stadt

Anderes Finanzamt nach PLZ suchen:

Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen

Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 21.06.2023.