Finanzamt Ahaus

Das Finanzamt Ahaus hat die Bundesfinanzamtnummer 5301 und liegt in Nordrhein-Westfalen. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in Ahaus wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.

Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt Ahaus senden.

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So erreichen Sie das Finanzamt
Ahaus

Vredener Dyk 2
48683 Ahaus

Telefon: 02561 929-0
Fax: 0800 10092675301
Internet: www.finanzamt.nrw.de

Bankverbindung

IBAN: DE05440000000040001503
BIC: MARKDEF1440
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE47401545300051027902
BIC: WELADE3WXXX
Finanzinstitut: SPARKASSE WESTMUENSTERLAND

Zuständigkeiten des Finanzamts Ahaus

Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

Gemeinden, für die das Finanzamt Ahaus zuständig ist:

  • Ahaus, Stadt
  • Gescher, Glockenstadt
  • Gronau (Westf.), Stadt
  • Heek
  • Legden
  • Schöppingen
  • Stadtlohn, Stadt
  • Südlohn
  • Vreden, Stadt

Anderes Finanzamt nach PLZ suchen:

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Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 21.06.2023.