Finanzamt Leer (Ostfriesland)
Das Finanzamt Leer (Ostfriesland) hat die Bundesfinanzamtnummer 2360 und liegt in Niedersachsen. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in Leer wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.
Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt Leer senden.
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.
So erreichen Sie das Finanzamt
Leer (Ostfriesland)
26789 Leer
Telefon: 0491 9870-0
Fax: 0491 9870-209
E-Mail: Poststelle@fa-ler.niedersachsen.de
Internet: www.lstn.niedersachsen.de
Öffnungszeiten
Dienstag | 08:00 - 13:00 |
Mittwoch | 08:00 - 13:00 |
Donnerstag | 08:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 13:00 |
Bankverbindung
BIC: MARKDEF1280
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
BIC: BRLADE21LER
Finanzinstitut: SPARKASSE LEERWITTMUND
Zuständigkeiten des Finanzamts Leer (Ostfriesland)
Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig
Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.
Gemeinden, für die das Finanzamt Leer (Ostfriesland) zuständig ist:
- Brinkum
- Bunde
- Detern, Flecken
- Filsum
- Firrel
- Hesel
- Holtland
- Jemgum
- Leer (Ostfriesland), Stadt
- Moormerland
- Neukamperfehn
- Nortmoor
- Ostrhauderfehn
- Rhauderfehn
- Schwerinsdorf
- Uplengen
- Weener, Stadt
- Westoverledingen
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- Osnabrück-Stadt
- Osterholz-Scharmbeck
- Papenburg
Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 02.09.2024.