Finanzamt Buchholz in der Nordheide

Das Finanzamt Buchholz in der Nordheide hat die Bundesfinanzamtnummer 2315 und liegt in Niedersachsen. Es hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung, wenn Sie in Buchholz wohnen. Sie erhalten hier Informationsmaterialien, persönliche Hilfe und können Anträge (z. B. zum Steuerklassenwechsel oder zu Lohnsteuerermäßigungen) einreichen.

Wenn Sie eine geeignete Steuersoftware verwenden, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online an das Finanzamt Buchholz senden.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.

So erreichen Sie das Finanzamt
Buchholz in der Nordheide

Bgm.-A.-Meyer-Str. 5
21244 Buchholz

Telefon: 04181 203-0
Fax: 04181 203-444
E-Mail: Poststelle@fa-buc.niedersachsen.de
Internet: www.lstn.niedersachsen.de

Öffnungszeiten

Servicestelle
Montag08:00 - 12:00
Dienstag08:00 - 12:00
Donnerstag13:00 - 17:00, 08:00 - 12:00
Freitag08:00 - 12:00

Bankverbindung

IBAN: DE79200000000020001520
BIC: MARKDEF1200
Finanzinstitut: DEUTSCHE BUNDESBANK
IBAN: DE91207500000003005063
BIC: NOLADE21HAM
Finanzinstitut: SPARKASSE HARBURG-BUXTEHUDE

Zuständigkeiten des Finanzamts Buchholz in der Nordheide

Das Finanzamt ist normalerweise für die folgenden Steuerarten zuständig

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Doch nicht alle Finanzämter sind für alle Besteuerungsaufgaben zuständig. Manche Finanzämter konzentrieren sich auf bestimmte steuerliche Aspekte, zum Beispiel das Besteuerungsverfahren von Körperschaften oder die Betriebsprüfung. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Von den Mitarbeitenden des Finanzamts erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu Steuerfragen. Für eine individuelle und ausführlichere Beratung können Sie sich an eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Kompetente Hilfe in ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.

Gemeinden, für die das Finanzamt Buchholz in der Nordheide zuständig ist:

  • Appel
  • Bendestorf
  • Buchholz in der Nordheide, Stadt
  • Dohren
  • Drestedt
  • Halvesbostel
  • Handeloh
  • Harmstorf
  • Heidenau
  • Hollenstedt
  • Jesteburg
  • Kakenstorf
  • Königsmoor
  • Moisburg
  • Neu Wulmstorf
  • Otter
  • Regesbostel
  • Rosengarten
  • Seevetal
  • Tostedt
  • Welle
  • Wenzendorf
  • Wistedt

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