Steuererklärung 2021 – die 15 besten Steuertipps

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
19. Juli 2022
Lesedauer:
10 Minuten

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2021 bislang aufgeschoben hat, sollte jetzt aktiv werden. Die durch die Bundesregierung verlängerte Abgabefrist bis 31. Oktober 2022 scheint zwar auf den ersten Blick noch ausreichend bemessen, allerdings wird die Zeit am Ende meist doch recht knapp. Und warum warten, wenn eine Steuererstattung winkt? Hier finden Sie die 15 besten Steuertipps für die Steuererklärung 2021, mit denen Sie besonders sparen können.

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Mobilitätsprämie

Liegt das zu versteuernde Einkommen 2021 unter dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro / 19.488 Euro (Ledige / Zusammenveranlagte), fallen keine Steuern an. Und trotzdem kann es passieren, dass das Finanzamt die so genannte Mobilitätsprämie überweist.

Arbeitnehmer:innen wie Azubis, Teilzeitbeschäftigte oder Berufsanfänger:innen profitieren 2021 von dieser Mobilitätsprämie, wenn ihr einfacher Arbeitsweg mehr als 20 Kilometer beträgt. Um die Prämie zu bekommen, muss im Mantelbogen zur Steuererklärung 2021 links oben „Steuerfestsetzung der Mobilitätsprämie“ angekreuzt werden. Zusätzlich müssen die Anlage Mobilitätsprämie und die Anlage N ausgefüllt werden.

 

Praxis-Tipp: Mobilitätsprämie auch für Unternehmer:innen Die Mobilitätsprämie gibt es auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (Anmietung einer Zweitwohnung aus beruflichen Gründen). Was viele nicht wissen: Die Mobilitätsprämie winkt auch Unternehmer:innen mit einer einfachen Strecke zur Arbeit, wenn ihr Einkommen 2021 unter dem Grundfreibetrag liegt.

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Sonderfälle rund um das Arbeitszimmer in der Steuererklärung 2021

Wie auch schon im Vorjahr spielte das Homeoffice für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland 2021 eine große Rolle. Dementsprechend sollten Sie an dieses Thema auch bei Ihrer Steuererklärung denken! Für das Steuerjahr 2021 gibt es drei Sonderfälle, mit denen Sie sich Steuern zurückholen können:

Sonderfall Arbeitszimmer I: Gleichwertigkeit des Arbeitszimmers

Nutzten Sie im Jahr 2021 ein häusliches Arbeitszimmer (= abgeschlossener Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird), können Sie die anteiligen Arbeitszimmerkosten in voller Höhe als Werbungskosten in der Steuererklärung 2021 abziehen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt. Bisher mussten Arbeitnehmer:innen hier nachweisen, dass im Büro und zu Hause qualitativ gleichwertige Arbeiten verrichtet wurden.

Gute Nachricht: In der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 wird automatisch unterstellt, dass die Arbeiten im Arbeitszimmer und im Büro qualitativ gleichwertig sind. Nachgewiesen werden muss also nur noch, dass man mehr zu Hause als im Büro gearbeitet hat. Diese Information geht aus einem BMF-Schreiben vom 9.7.2021 hervor ( Aktenzeichen IV C 6 – S 2145/19/10006:013).

Sonderfall Arbeitszimmer II: Kein anderer Arbeitsplatz

Stellt das Arbeitszimmer zu Hause nicht den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit dar, kommt vielleicht ein Werbungskostenabzug von maximal 1.250 Euro im Jahr in Betracht. Anteilige Arbeitszimmerkosten in dieser Höhe dürfen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz am Standort des Unternehmens zur Verfügung steht. Dieser Grundsatz gilt 2021 nicht zwingend.

 

Praxis-Tipp: Ausnahme wegen Corona In einem BMF-Schreiben vom 9.7.2021 wird wegen Corona eine Ausnahme gemacht. Hat ein:e Arbeitnehmer:in auf Weisung des Arbeitgebers oder freiwillig wegen der vom Staat befürworteten Kontaktbeschränkungen zu Hause und nicht im Büro gearbeitet, dürfen in der Anlage N zur Steuererklärung 2021 ausnahmsweise bis zu 1.250 Euro Arbeitszimmerkosten geltend gemacht werden – und das trotz des anderen Arbeitsplatzes.

 

Sonderfall Arbeitszimmer III: Höhere Abzugsmöglichkeiten

Insbesondere Lehrer:innen, die wegen Corona im Jahr 2021 mehrere Monate im Homeoffice arbeiten und online unterrichten mussten, können 2021 möglicherweise deutlich mehr als bloß die üblichen 1.250 Euro Werbungskosten für ihr häusliches Arbeitszimmer abziehen. Denn für die Monate im Homeoffice stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit dar.

 

Beispiel: Ermittlung der Werbungskosten Lehrerin Müller nutzte 2021 zu Hause ein häusliches Arbeitszimmer. An fünf Monaten musste sie von zu Hause unterrichten, die restlichen Monate war sie an der Schule. Die monatlichen Kosten für das Arbeitszimmer betrugen 250 Euro.

Folge: Lehrerin Müller darf dem Finanzamt in der Steuererklärung 2021 folgende Werbungskosten für ihr häusliches Arbeitszimmer präsentieren:

 

Mittelunkt der gesamten Tätigkeit; voller Werbungskostenabzug (5 Monate x 250 Euro)

1.250 Euro

+

Beschränkter Werbungskostenabzug (8 x 250 Euro, maximal 1.250 Euro)

1.250 Euro

=

Gesamter Werbungskostenabzug in Steuererklärung 2021

2.500 Euro

 

Homeoffice-Pauschale auch in der Steuererklärung 2021

Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr, darf auch im Jahr 2021 als Werbungskosten abgezogen werden. Hier ein paar Besonderheiten:

  • Leben mehrere Arbeitnehmer:innen in einer Wohnung zusammen und arbeiten dort, steht jedem die Homeoffice-Pauschale bis zu 600 Euro einzeln zu.
  • Nach dem Gesetzeswortlaut muss es die Pauschale auch für die Arbeit am Wochenende geben. Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht.
  • Wer eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen angemietet hat (doppelte Haushaltsführung) und in dieser Zweitwohnung gearbeitet hat, darf in der Steuererklärung 2021 die Unterkunftskosten als Werbungskosten abgeben und zusätzlich die Homeoffice-Pauschale.
  • Die Homeoffice-Pauschale bis 600 Euro darf selbst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn jemand ein häusliches Arbeitszimmer nutzt. Das ist dann denkbar, wenn die Arbeitszimmerkosten unter 600 Euro liegen oder wenn ein:e Arbeitnehmer:in keine Lust dazu hat, die anteiligen Arbeitszimmerkosten zu ermitteln.

 

Praxis-Tipp: Homeoffice-Pauschale auch als Betriebsausgabe abziehbar Die Homeoffice-Pauschale dürfen Unternehmer:innen übrigens auch als Betriebsausgabe für Tage abziehen, an denen sie ausschließlich zu Hause gearbeitet haben. Dazu zählen auch die Wochenenden und die Feiertage.

Mehr Infos im Artikel
Homeoffice – steuerliche Vor- und Nachteile

Doppelte Haushaltsführung

Musste ein:e Arbeitnehmer:in 2021 aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anmieten, liegt steuerlich eine doppelte Haushaltsführung vor. Folge: Die Unterkunftskosten im Inland sind bis zu einem Betrag von maximal 1.000 Euro im Monat als Werbungskostenabzug anzusetzen. Steuerlich absetzbar sind auch die angemessenen Kosten für Ausstattung der Zweitwohnung wie Möbel oder Geschirr. Zur Frage, wann die Kosten für die Ausstattung noch als angemessen gelten, waren sich Steuerzahlende und Sachbearbeiter:innen der Finanzämter oftmals uneinig.

 

Praxis-Tipp: Vereinfachungsregelung Die Finanzverwaltung hat hier eine Vereinfachungsregelung veröffentlicht. Liegen die Kosten für Einrichtung und Ausstattung nicht über 5.000 Euro, ist davon auszugehen, dass die Kosten angemessen sind. Eine Überprüfung der einzelnen Käufe durch das Finanzamt erfolgt dann nicht mehr (BMF, Schreiben v. 25.11.2020, Textziffer 108).

Neuer Pflege-Pauschbetrag 2021

Wer 2021 einen Elternteil gepflegt hat, dem steht 2021 bereits ab Pflegegrad 2 ein steuersparender Pflege-Pauschbetrag zu. Bis Ende 2020 gab es den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro nur, wenn die gepflegte Person Pflegegrad 4 oder 5 hatte. Im Steuerjahr 2021 winken je nach Pflegegrad folgende Pflege-Pauschbeträge:

Pflegegrad

Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung 2021

2

600 Euro

3

1.100 Euro

4 und 5 oder Hilflosigkeit

1.800 Euro

 

Der Pflege-Pauschbetrag steht einer Pflegeperson nur zu, wenn sie kein Geld für die Pflege bekommt. Die Pflege muss entweder im Haushalt der Pflegeperson oder der:des Pflegebedürftigen stattfinden. Unter „Pflege“ versteht man auch die Hilfe im Haushalt, die Erledigung von Einkäufen oder Hilfe bei Bürokram. Hat sich der Pflegegrad im Laufe des Jahres 2021 erhöht, gilt der höhere Pauschbetrag. Werden beide Elternteile gepflegt, steht der Pflegeperson für jeden Elternteil ein Pflege-Pauschbetrag zu.

Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrags

Hat ein:e Steuerzahler:in beim Versorgungsamt für 2021 die Feststellung eines Grads der Behinderung beantragt, sollte der festgestellte Grad der Behinderung dem Finanzamt unbedingt mitgeteilt werden. Denn das Finanzamt zieht vom zu versteuernden Einkommen dann einen Behinderten-Pauschbetrag ab.

Die gute Nachricht: In der Steuererklärung 2021 lohnt sich das doppelt. Denn den Behinderten-Pauschbetrag gibt es 2021 neuerdings bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 Prozent und die bisherigen Behinderten-Pauschbeträge wurden verdoppelt. Die Behinderten-Pauschbeträge in der Steuererklärung 2021 betragen so zwischen 384 Euro und 7.400 Euro.

Sofortabzug für Computerhardware und Software

Seit dem Jahr 2021 gilt beim Kauf von Computerhardware und Software für berufliche Zwecke eine Besonderheit. Es gilt nur noch eine einjährige Nutzungsdauer. Das bedeutet im Klartext: Arbeitnehmer:innen und Unternehmer:innen, die 2021 Ausgaben für berufliche Computerhard- und Software hatten, dürfen in der Steuererklärung 2021 die kompletten Ausgaben als Werbungskosten abziehen – und das unabhängig von der Höhe der Ausgaben.

 

Praxis-Tipp: Wahlrecht nutzen Hier besteht jedoch ein Wahlrecht. Macht es aus individuellen Gründen Sinn, Werbungskosten in spätere Steuerjahre zu verlagern, kann Computerhardware und Software für berufliche Zwecke wie bisher auf drei bis fünf Jahre abgeschrieben werden.

 

Sofortabzug auch für Restwert

Diese Neuregelung im Jahr 2021 zur einjährigen Nutzungsdauer für Computerhardware und Software wirkt sich auch auf die noch nicht abgeschriebenen Kosten für Computer und Software aus, die in den Vorjahren gekauft wurden. Hier winkt 2021 ein Sofortabzug des Restwerts.

 

Beispiel: RestwertabschreibungArbeitnehmer Huber kaufte aus beruflichen Gründen im Dezember Computerhardware und Software für 4.000 Euro. Die Abschreibung im Jahr 2022 betrug 112 Euro.

Folge: Der Restwert kann nun in den Jahren 2021 mit 1.334 Euro, im Jahr 2022 mit 1.334 Euro und im Jahr 2023 mit 1.220 Euro steuersparend abgeschrieben werden. Das galt bisher. Aufgrund der neuen einjährigen Nutzungsdauer, darf Arbeitnehmer Huber in der Steuererklärung 2021 den Restwert von 3.888 Euro (Kaufpreis 4.000 Euro abzgl. Abschreibung 2020 112 Euro) auf einen Schlag als Werbungskosten abziehen.

Steuererleichterungen für Flutopfer

Steuerzahler:innen, die im Juli 2021 Opfer der Flutkatastrophe in Deutschland wurden, dürfen die Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Möbeln, Kleidung und Haushaltsgegenständen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dasselbe gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden am Eigenheim.

 

Wichtig: Gilt auch bei allg. Versicherung Wurde eine allgemeine Versicherung abgeschlossen, aber keine Elementarversicherung, ist das für den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung nicht schädlich.

Steuererklärung 2021: Weitere Tipps in Kurzform

Meister-Bafög

Haben Sie einen Meisterkurs absolviert und ein Darlehen im Zusammenhang mit dem Meister-Bafög bekommen und müssen einen Teil dieses Meister-Bafög nicht mehr zurückzahlen? Dann stellt sich beim Ausfüllen der Steuererklärung 2021 die Frage, ob der Darlehenserlass eine steuerpflichtige Einnahme ist. Die Antwort lautet nein (FG Niedersachsen, Urteil v. 31.3.2021).

Abfindung

Wurde einem:einer Arbeitnehmer:in wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den:die Arbeitgeber:in eine Abfindung bezahlt, kann in der Steuererklärung 2021 hierfür die ermäßigte Besteuerung im Rahmen der Fünftelmethode beantragt werden. Doch gilt die ermäßigte Besteuerung auf für eine sogenannte „Sprinterprämie“? Hier erfolgt eine Abfindungszahlung, weil der Arbeitnehmer noch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Betrieb ausscheidet. Das Finanzgericht Hessen entschied 2021: Die Sprinterprämie wird auch ermäßigt besteuert (vgl. FG Hessen, Gerichtsbescheid v. 31.5.2021).

Winterbeschäftigungsumlage

Leisteten Sie im Jahr 2021 die Winterbeschäftigungsumlage, um bei schlechtem Wetter Ausgleichszahlungen zu bekommen? Dann sollten diese Umlagen in der Anlage N bei den Werbungskosten eingetragen werden. Lehnt das Finanzamt den Werbungskostenabzug ab, sollte dezent auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 30.4.2007 verwiesen werden. Dort steht schwarz auf weiß, dass die von dem:der Arbeitnehmer:in bezahlte Winterbeschäftigungsumlage als Werbungskosten abziehbar ist.

Photovoltaikanlage

Wer in den Jahren 2022 bis 2024 plant, sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach seines Eigenheims installieren zu lassen, kann vielleicht schon in der Steuererklärung 2021 50 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises als Betriebsausgaben abziehen (sogenannter Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG).

Voraussetzung ist, dass der gewonnene Strom gegen Vergütung ins Netz eines Strombetreibers eingespeist wird. Diese 50-prozentigen Betriebsausgaben dürfen mit anderen Einkünften des Steuerjahres 2021 steuersparend verrechnet werden.


Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor.

Er ist seit 1991 in der Münchener Finanzverwaltung tätig.

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