Zuständiges Finanzamt: Wo gebe ich die Steuererklärung ab?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
29. März 2023
Lesedauer:
3 Minuten
Die schnelle Antwort

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen: das so genannten Wohnsitzfinanzamt. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie - oder bei Verheirateten Ihre Familie - sich überwiegend aufhalten.

Reichen Sie zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein? Sind Sie umgezogen? Oder haben Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt? In all diesen Fällen stellt sich die Frage nach dem nun für Sie zuständigen Finanzamt. Wir haben die wichtigsten Konstellationen für Sie zusammengestellt.

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Warum das richtige Finanzamt wichtig ist

Nicht immer ist das nächstgelegene Finanzamt auch zuständig. Es gibt Ausnahmen vom Grundsatz der örtlichen Zuständigkeit. Das kann ärgerliche Folgen haben, wenn man knapp dran ist und es wegen der falschen Finanzamtwahl zu Verzögerungen kommt.

 

Beispiel: Falsches Finanzamt bei freiwilliger SteuererklärungHeike Müller ist nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Im Jahr 2022 will sie (für das Steuerjahr 2018) freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, weil sie wegen hoher Werbungskosten mit einer Steuererstattung rechnet. Im Dezember erstellt sie die Steuererklärung online und gibt das ihr bekannte Finanzamt ein.

Zwei Wochen später erhält sie Post vom Finanzamt. Doch statt der erwarteten Steuererstattung wird ihr mitgeteilt, dass das Finanzamt nicht für sie zuständig ist. Sie reicht die Steuererklärung im Januar 2023 beim tatsächlich zuständigen Finanzamt ein. Dort verweigert man die Bearbeitung der Erklärung jedoch, weil die vierjährige Frist zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung bereits verstrichen ist.

Zuständiges Finanzamt: Grundsatz der örtlichen Zuständigkeit

Im Normalfall ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen. Im Fachjargon spricht man vom so genannten Wohnsitzfinanzamt. Haben Sie mehrere Wohnsitze, hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung von Ihrem Familienstand ab. Je nachdem, ob Sie verheiratet oder ledig sind, gilt Folgendes:

  • Ledige: Bei mehreren Wohnorten ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie sich überwiegend aufhalten.
  • Verheiratete: Ist die Ehe noch intakt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohnsitz).

 

Tipp: FinanzamtsucheMit unserer Finanzamtsuche finden Sie das zuständige Finanzamt schnell und einfach. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein. In manchen Fällen - zum Beispiel in Großstädten - können mehrere Finanzämter zuständig sein. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, rufen Sie einfach kurz an. Die Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibung finden Sie ebenfalls in der Finanzamtsuche.

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Zuständiges Finanzamt bei Trennung von Ehepartnern

Problematischer wird es, wenn sich Ehepartner trennen, aber dennoch die steuerlich günstige Zusammenveranlagung wählen, weil die Trennung erst nach dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahrs erfolgte. In diesem Fall ist für die Zusammenveranlagung folgendes Finanzamt zuständig (OFD Hannover, Verfügung v. 9.6.2004, Az. S 0122 - 59 - StH 462/S 0122 - 10):

  • Bisheriges Finanzamt: Wohnt wenigstens ein Ehegatte nach der Trennung noch im Bezirk des bisherigen Finanzamts, ist das Finanzamt auch noch für die Bearbeitung der Steuererklärung zuständig.
  • Neues Finanzamt: Ziehen beide Ehegatten nach der Trennung in die Bezirke verschiedener Finanzämter, ist das Finanzamt desjenigen Ehepartners für die Bearbeitung der gemeinsamen Steuererklärung zuständig, der vor Abzug der Werbungskosten die höheren Einnahmen erzielt hat.

Zuständiges Finanzamt nach Umzug

Zieht ein Steuerzahler um, wechselt die örtliche Zuständigkeit in dem Moment, in dem ein Finanzamt vom Zuständigkeitswechsel erfährt (§ 26 Abs. 1 AO). Reichen Sie die Steuererklärung trotz Umzug bei Ihrem bisherigen Finanzamt ein, wird es das neu für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt informieren. Das neue Finanzamt ist dann für alle Belange im Zusammenhang mit der Steuererklärung zuständig.
 

Tipp: Antrag für bisheriges AmtManchmal kann es auch sinnvoll sein, dass Sie einen Antrag stellen, dass ausnahmsweise das bisherige Finanzamt zuständig bleibt. Das ist immer dann empfehlenswert, wenn ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid noch nicht abschließend bearbeitet ist. Die Finanzämter können, müssen Ihren Ausnahmeantrag aber nicht annehmen.


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